Originalquelle: ALLRIS-Original
261578 · 2026-08-25 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die mittelfristige Finanzplanung für die Jahre 2028 bis 2030 wird zur Kenntnis genommen.
Die Übertragung erfolgt als Kapitalerhöhung zum 01.01.2027 mit einem Gesamtwert in Höhe von 6.558.600 EUR.
Mit der Übertragung legt der Rat der Stadt Bonn fest: Das Stammkapital des SGB wird auf 188.951.365 EUR erhöht.
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Strategische Schwerpunkte des Wirtschaftsplans 2027
Die Aufstellung des Wirtschaftsplans 2027 erfolgt unter schwierigen finanzwirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die erforderliche Haushaltskonsolidierung der Bundesstadt Bonn macht eine umfassende Priorisierung von Investitionen erforderlich. Der Wirtschaftsplan konzentriert sich daher auf gesetzliche Pflichtaufgaben, die Sicherstellung der Betreiberverantwortung sowie die Fortführung bereits begonnener und strategisch bedeutsamer Maßnahmen.
Vor diesem Hintergrund werden laufende und geplante Investitionen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit, Finanzierbarkeit und Priorität erneut bewertet. Hiervon betroffen ist insbesondere das Projekt zur zukünftigen Entwicklung des Stadthausareals. Bis zum Abschluss der laufenden Prüfungen stehen die hierfür vorgesehenen Investitionen unter einem Planungsvorbehalt. Hiervon unberührt bleiben unabhängig von der weiteren Entwicklung ohnehin notwendige Maßnahmen, insbesondere zur Sicherstellung der Betreiberverantwortung sowie erforderliche Erhaltungsmaßnahmen. Somit sind im Wirtschaftsplan 2027 ff. nur geringe Ansätze für die weitere Entwicklung des Projekts berücksichtigt.
**Planbare Bauunt
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Stellungnahme der Verwaltung
Die dieser ergänzenden Stellungnahme beigefügte Anlage ersetzt die der DS-Nr. __261578__ beigefügten Anlage Nr. 1 – Erfolgsplan.
Im Rahmen der Konsolidierungsgespräche wurden die Reinigungskosten um zwei Millionen Euro reduziert, diese Änderung wurde berücksichtigt, der Betriebskostenzuschuss wurde jedoch versehentlich nicht entsprechend angepasst.
Dieser beträgt somit nur 142.759.000 €, statt 144.759.000 €
Der Jahresfehlbetrag und die übrigen Anlagen sind von dieser Korrektur unberührt.
Sachverhalt
Die finanzielle Situation der Stadt Bonn erfordert ein grundlegendes Umdenken bei den städtischen Bauvorhaben.
Ziel ist ein grundlegender Kulturwandel beim städtischen Bauen! Künftig soll stärker nach dem Grundsatz geplant und gebaut werden, dass nur das realisiert wird, was für die Erfüllung der jeweiligen kommunalen Aufgabe tatsächlich erforderlich und langfristig wirtschaftlich vertretbar ist.
Angesichts der angespannten Haushaltslage können wir es uns nicht leisten, Bauprojekte nach den bisherigen Maßstäben und Planungsgewohnheiten fortzuführen. Es muss vielmehr die Bereitschaft bestehen, Prioritäten neu zu setzen und auch bisherige Planungen grundsätzlich infrage zu stellen.
Dabei geht es nicht darum, notwendige Investitionen zu verhindern oder gesetzlich vorgeschriebene Standards zu unterschreiten. Es geht vielmehr um die entscheidende Frage: Was brauchen wir tatsächlich – und was können wir uns leisten? Bei jedem Projekt muss deshalb geprüft werden, ob der vorgesehene Umfang, die Ausstattung und die gewählte Ausführung tatsächlich erforderlich sind oder ob eine deutlich einfachere und kostengünstigere Lösung den gleichen Zweck erfüllen kann.
Beschlussvorschlag
Mit Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan wird darum gebeten folgende Aufträge aufgrund der Haushaltssituation der Bundesstadt Bonn zu bearbeiten:
_Gekürzt._