Originalquelle: ALLRIS-Original
261588 · 2026-09-29 · Beschlussvorlage · öffentlich
Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum auf den in der Anlage I aufgeführten Flächen wird zugestimmt.
Aktuell ist für Großflächen-Wahlwerbung – die sog. ‚Wesselmänner‘ - gem. Beschluss __DS 0313477__ ‚Richtlinien für die Wahlwerbung und die permanente Werbung der Parteien im öffentlichen Verkehrsraum‘ lit. A Pkt. 3 lediglich eine Anmeldung der Standorte notwendig.
Da jedoch für Außenstehende nicht immer erkennbar ist, welche Flächen zum Verkehrsraum zählen, wie die Eigentumsverhältnisse sind (z.B. Stadt, Land, Bund, Privat) und welche Vegetation ein Aufstellen verträgt, ist es notwendig, dies im Vorfeld zu prüfen und daher für die gewünschten Flächen einen Antrag, in welchem der Standort mit Adresse und Koordinaten sowie Luftbildausschnitt mit Eintragung des gewünschten Standortes enthalten sind, zu stellen.
Diese beantragten Standorte werden durch die Verwaltung digital u.a. auf Eigentumsverhältnisse sowie vor Ort geprüft, da Sichtbeziehungen im Verkehrsraum, aktuelle Vegetation usw. digital nicht prüfbar sind. Weil nicht immer vor Ort alle Belange eindeutig erkennbar sind, müssen im Nachhinein dennoch einige Plakate auf Kosten der Nutzungsnehmenden wieder entfernt werden
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Begründung zum Kreisverkehr Julius-Leber-Straße/Basketsring: Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen geeignete und bereits geprüfte Standorte für Großflächen-Wahlwerbung dauerhaft festgelegt und damit das Verfahren für Parteien und Verwaltung vereinfacht werden.
Aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller sollte dabei auch der Stadtbezirk Hardtberg angemessen berücksichtigt werden. Der Rochusplatz stellt aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb des Stadtbezirks einen geeigneten Bereich für einen zusätzlichen Standort für Großflächen-Wahlwerbung dar. Durch die Ergänzung wird eine ausgewogenere Verteilung der genehmigungsfreien Großflächen im Bonner Stadtgebiet ermöglicht. Die konkrete Festlegung des Standortes am Rochusplatz soll durch die Verwaltung unter Berücksichtigung insbesondere der Eigentumsverhältnisse, der
Verkehrssicherheit, bestehender Sichtbeziehungen sowie der örtlichen Vegetation erfolgen. Begründung zum Rochusplatz
Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die in der Anlage ausgewiesenen Flächen für Großflächen-Wahlwerbung nicht nur grundsätzlich zur Verfügung stehen, sondern auch eine verkehrssichere Aufstellung der sogenannte
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Begründung
Kreisverkehr Julius-Leber-Straße/Basketsring: Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen geeignete und bereits geprüfte Standorte für Großflächen-Wahlwerbung dauerhaft festgelegt und damit das Verfahren für Parteien und Verwaltung vereinfacht werden.
Sachverhalt
Die Aussage der Verwaltung, es sei im Rahmen der zurückliegenden Wahlen zu keinen Beschwerden gekommen, trifft nicht zu. An der Wilfried-Hatzfeld-Str. kam es wiederholt zu Beschädigungen der großflächigen Wahlplakate und auch zu schriftlichen Äußerungen an Stadtordnungsdienst, Verwaltung und Parteien.
Die Grünfläche befindet sich zwischen dem für die Dorfgemeinschaft bedeutsamen Ort der Begegnung, der Mühlenbachhalle, und einem öffentlichen Kindergarten. In den Räumlichkeiten des Kindergartens sind die Wahlbüros untergebracht.
Das Aufstellen eines Wahlplakates vor der Mühlenbachhalle in 50 m Abstand zum Städtischen Kindergarten Vilich-Müldorf und dem Wahlbüros 373 ist von vielen Anliegern nicht gewünscht. Durchfahrtsverkehr, der eine öffentliche Werbung vertretbar machen würde, liegt nicht vor.
Beschlussvorschlag
Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum auf den in der Beschlussvorlage 261588 aufgeführten Flächen wird mit folgender Änderung zugestimmt:
Beuel, Mühlenbachhalle, 78 Beueler Str., am Schwimmbad
Wilfried-Hatzfeld Str. / Eulaliastraße: die gelb gekennzeichneten Flächen entlang der Wilfried-Hatzfeld Str. entfallen als genehmigungsfreie Fläche zum Aufstellen von Wahlplakaten.