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Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum

261588 · 2026-09-29 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum auf den in der Anlage I aufgeführten Flächen wird zugestimmt.

Begründung

Aktuell ist für Großflächen-Wahlwerbung – die sog. ‚Wesselmänner‘ - gem. Beschluss __DS 0313477__ ‚Richtlinien für die Wahlwerbung und die permanente Werbung der Parteien im öffentlichen Verkehrsraum‘ lit. A Pkt. 3 lediglich eine Anmeldung der Standorte notwendig.

Da jedoch für Außenstehende nicht immer erkennbar ist, welche Flächen zum Verkehrsraum zählen, wie die Eigentumsverhältnisse sind (z.B. Stadt, Land, Bund, Privat) und welche Vegetation ein Aufstellen verträgt, ist es notwendig, dies im Vorfeld zu prüfen und daher für die gewünschten Flächen einen Antrag, in welchem der Standort mit Adresse und Koordinaten sowie Luftbildausschnitt mit Eintragung des gewünschten Standortes enthalten sind, zu stellen.

Diese beantragten Standorte werden durch die Verwaltung digital u.a. auf Eigentumsverhältnisse sowie vor Ort geprüft, da Sichtbeziehungen im Verkehrsraum, aktuelle Vegetation usw. digital nicht prüfbar sind. Weil nicht immer vor Ort alle Belange eindeutig erkennbar sind, müssen im Nachhinein dennoch einige Plakate auf Kosten der Nutzungsnehmenden wieder entfernt werden

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261588-01 AA Änderungsantrag CDU/GRÜNE/SPD/FDP Genehmigungsfreie Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen VerkehrsraumAntrag zur Vorlage 261588

Sachverhalt

Begründung zum Kreisverkehr Julius-Leber-Straße/Basketsring: Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen geeignete und bereits geprüfte Standorte für Großflächen-Wahlwerbung dauerhaft festgelegt und damit das Verfahren für Parteien und Verwaltung vereinfacht werden.

Aus Sicht der Antragstellerinnen und Antragsteller sollte dabei auch der Stadtbezirk Hardtberg angemessen berücksichtigt werden. Der Rochusplatz stellt aufgrund seiner zentralen Lage innerhalb des Stadtbezirks einen geeigneten Bereich für einen zusätzlichen Standort für Großflächen-Wahlwerbung dar. Durch die Ergänzung wird eine ausgewogenere Verteilung der genehmigungsfreien Großflächen im Bonner Stadtgebiet ermöglicht. Die konkrete Festlegung des Standortes am Rochusplatz soll durch die Verwaltung unter Berücksichtigung insbesondere der Eigentumsverhältnisse, der

Verkehrssicherheit, bestehender Sichtbeziehungen sowie der örtlichen Vegetation erfolgen. Begründung zum Rochusplatz

Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die in der Anlage ausgewiesenen Flächen für Großflächen-Wahlwerbung nicht nur grundsätzlich zur Verfügung stehen, sondern auch eine verkehrssichere Aufstellung der sogenannte

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Folgende Änderungen werden an Anlage I der Vorlage vorgenommen
  1. Die gelb gekennzeichneten Flächen rechts und links neben dem Kreisverkehr werden gestrichen, da hier keine verkehrssichere Aufstellung von Wesselmännern möglich ist (siehe Anlage 1). 2. Die Grünfläche zwischen den beiden Richtungsfahrbahnen der Julius-Leber-Straße hinter dem Kreisverkehr Basketsring in FR Konrad-Adenauer-Damm wird als Stellfläche aufgenommen (in der Anlage die Nummer 1). Hier standen bei den letzten Wahlen auch immer Großflächenplakate. Nur hier ist in diesem Bereich eine verkehrssichere Aufstellung möglich.
  1. Die Vorlage wird zur Mitberatung in die Bezirksvertretungen verwiesen.

Begründung

Kreisverkehr Julius-Leber-Straße/Basketsring: Mit der vorliegenden Beschlussvorlage sollen geeignete und bereits geprüfte Standorte für Großflächen-Wahlwerbung dauerhaft festgelegt und damit das Verfahren für Parteien und Verwaltung vereinfacht werden.

261588-02 AA Grüne-ÄA: Keine Wahlwerbung in unmittelbarer Nähe von Kindergarten (Wahlbüro) und Mühlenbachhalle, Vilich-Müldorf Antrag zur Vorlage 261588

Sachverhalt

Die Aussage der Verwaltung, es sei im Rahmen der zurückliegenden Wahlen zu keinen Beschwerden gekommen, trifft nicht zu. An der Wilfried-Hatzfeld-Str. kam es wiederholt zu Beschädigungen der großflächigen Wahlplakate und auch zu schriftlichen Äußerungen an Stadtordnungsdienst, Verwaltung und Parteien.

Die Grünfläche befindet sich zwischen dem für die Dorfgemeinschaft bedeutsamen Ort der Begegnung, der Mühlenbachhalle, und einem öffentlichen Kindergarten. In den Räumlichkeiten des Kindergartens sind die Wahlbüros untergebracht.

Das Aufstellen eines Wahlplakates vor der Mühlenbachhalle in 50 m Abstand zum Städtischen Kindergarten Vilich-Müldorf und dem Wahlbüros 373 ist von vielen Anliegern nicht gewünscht. Durchfahrtsverkehr, der eine öffentliche Werbung vertretbar machen würde, liegt nicht vor.

Beschlussvorschlag

Dem genehmigungsfreien Aufstellen von Großflächen-Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum auf den in der Beschlussvorlage 261588 aufgeführten Flächen wird mit folgender Änderung zugestimmt:

Beuel, Mühlenbachhalle, 78 Beueler Str., am Schwimmbad

Wilfried-Hatzfeld Str. / Eulaliastraße: die gelb gekennzeichneten Flächen entlang der Wilfried-Hatzfeld Str. entfallen als genehmigungsfreie Fläche zum Aufstellen von Wahlplakaten.

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