Originalquelle: ALLRIS-Original
261589 · 2026-08-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Folgendes wird beantragt:
Die Einführung einer zeitlich begrenzten Parkscheibenregelung für den öffentlichen Parkstreifen in der Straße „Auf dem Grendt“ (Ecke Königswinterer Straße, Bonn-Beuel) sowie die regelmäßige Überwachung dieser Regelung durch den Verkehrsaußendienst.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Stellungnahme der Verwaltung
Dem Antrag auf Einführung einer Parkscheibenregelung für den betreffenden Parkstreifen in der Straße „Auf dem Grendt“ in Bonn-Beuel wird aus verkehrsplanerischer Sicht nicht gefolgt.
Die Anordnung einer zeitlichen Beschränkung des Parkens mittels Parkscheibe dient insbesondere dazu, in Bereichen mit einem entsprechenden Kurzzeitparkbedarf einen regelmäßigen Wechsel der parkenden Fahrzeuge zu ermöglichen. Nach Einschätzung der Verkehrsplanung besteht für die angesprochenen Stellplätze grundsätzlich keine Notwendigkeit einer Parkscheibenregelung; ein erhöhter Kurzzeitparkbedarf liegt aus Sicht der Verwaltung nicht vor.
Der betreffende Straßenabschnitt liegt nicht innerhalb eines Wohngebietes. Ebenso befinden sich im unmittelbaren Umfeld keine Einzelhandels-, Dienstleistungs- oder sonstigen Einrichtungen, die einen nennenswerten Bedarf an Kurzzeitparkplätzen hervorrufen würden. Die nächstgelegene Wohnbebauung befindet sich in einiger Entfernung. Für die dortigen Bewohnerinnen und Bewohner würde eine Parkscheibenregelung auf dem betreffenden Parkstreifen ebenfalls keinen erkennbaren Vorteil bieten, da eine zeitliche Begrenzung des Parkens einer längerfristigen Nutzung der Stellplätze
_Gekürzt._