Originalquelle: ALLRIS-Original
261597 · 2026-08-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich
Inhalt der Anregungen und Beschwerden
Folgendes wird beantragt:
Die Stadt Bonn soll prüfen, in welchen Kerngebieten, urbanen Gebieten, Innenstadtlagen und ausgewiesenen Gastronomiebereichen Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr ermöglicht werden kann.
Statt einer pauschalen Begrenzung auf 22 Uhr soll eine abgestufte Regelung entwickelt werden, beispielsweise:
• bis 23 Uhr an Werktagen,
• bis 24 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen,
• verlängerte Zeiten insbesondere von April bis Oktober.
In ausgewählten Bonner Gastronomiebereichen soll ein zeitlich begrenzter und fachlich begleiteter Modellversuch durchgeführt werden. Dabei sollen verlängerte Betriebszeiten, die tatsächliche Lärmbelastung, die Zahl berechtigter Beschwerden und die Auswirkungen auf Gastronomie, Anwohnerschaft und Stadtleben untersucht werden.
Eine Verkürzung auf 22 Uhr soll nur erfolgen, wenn sie aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und zum Schutz der Nachbarschaft nachw
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.