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Bürgerantrag: Entwicklung eines zeitgemäßen Konzepts für die Betriebszeiten der Außengastronomie

261597 · 2026-08-24 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Folgendes wird beantragt:

  1. Regelöffnung geeigneter Außengastronomie bis 24 Uhr

Die Stadt Bonn soll prüfen, in welchen Kerngebieten, urbanen Gebieten, Innenstadtlagen und ausgewiesenen Gastronomiebereichen Außengastronomie grundsätzlich bis 24 Uhr ermöglicht werden kann.

  1. Differenzierung nach Lage, Wochentag und Jahreszeit

Statt einer pauschalen Begrenzung auf 22 Uhr soll eine abgestufte Regelung entwickelt werden, beispielsweise:

• bis 23 Uhr an Werktagen,

• bis 24 Uhr an Freitagen, Samstagen und vor Feiertagen,

• verlängerte Zeiten insbesondere von April bis Oktober.

  1. Modellversuch ab der Sommersaison 2027

In ausgewählten Bonner Gastronomiebereichen soll ein zeitlich begrenzter und fachlich begleiteter Modellversuch durchgeführt werden. Dabei sollen verlängerte Betriebszeiten, die tatsächliche Lärmbelastung, die Zahl berechtigter Beschwerden und die Auswirkungen auf Gastronomie, Anwohnerschaft und Stadtleben untersucht werden.

  1. Keine pauschalen Einschränkungen ohne konkrete Grundlage

Eine Verkürzung auf 22 Uhr soll nur erfolgen, wenn sie aufgrund der konkreten örtlichen Verhältnisse und zum Schutz der Nachbarschaft nachw

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

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