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Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Briandstraße

261608 · 2026-08-25 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet: ich rege an, im Bereich Briandstraße 102, 53123 Bonn-Duisdorf, ein dauerhaftes beziehungsweise längerfristig angebrachtes Geschwindigkeitsdisplay aufzustellen, das den vorbeifahrenden Fahrzeugen ihre aktuell gefahrene Geschwindigkeit anzeigt.

Ich bitte daher um Prüfung,

  1. ob im Bereich Briandstraße 102 ein Geschwindigkeitsdisplay aufgestellt werden kann,
  1. ob dort zunächst bzw. ergänzend eine offizielle Geschwindigkeitsmessung durchgeführt werden kann, um das tatsächliche Geschwindigkeitsniveau festzustellen,
  1. und ob bei festgestellten häufigen Überschreitungen weitere geeignete Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung geprüft werden können.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261608-01 ST Bürgerantrag: Verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Briandstraße

Sachverhalt

Bisher wurden für das Bonner Stadtgebiet 40 Dialogdisplays beschafft. Da diese mittlerweile alle in Verwendung sind, steht derzeit kein Gerät zur Verfügung.

Unabhängig davon wird die Verwaltung in der Briandstraße eine mobile Geschwindigkeitskontrolle durchführen. Zudem wird hier eine einwöchige Verkehrsanalyse erfolgen, bei der die Anzahl der Fahrzeuge sowie deren Geschwindigkeiten erfasst werden. Im weiteren Verlauf wird die Verwaltung prüfen, ob Maßnahmen zur Verbesserung der Situation ergriffen werden müssen.

__Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Hardtberg: __

Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

Beschlussvorschlag

für die Bezirksvertretung Hardtberg: __

Der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen der Stellungnahme der Verwaltung über die hierfür maßgeblichen Gründe unterrichtet. Mit diesem Votum und der Beratung in der Bezirksvertretung Hardtberg ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.

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