Originalquelle: ALLRIS-Original
261609 · 2026-09-16 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Veränderungssperre für ein Gebiet im Stadtbezirk Hardtberg, Ortsteil Lengsdorf, zwischen der Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem Kirchbüchel, der Straße An der Ziegelei, der Hardtbergstraße, der Straße Im Hellengarten und der Grundstücksgrenze zu den Hausnummern 8 und 10 der Straße Auf dem Kirchbüchel ist in der als Anlage beigefügten Fassung als Satzung beschlossen.
Begründung der Dringlichkeit: Der Verwaltung liegt ein Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides für die Bebauung der südlichen Teilfläche des Grundstücks An der Ziegelei Nr. 18 mit einem großflächigen Lebensmitteleinzelhandel vor, der nicht mit den Zielen des inzwischen von der Bezirksregierung Köln testierten neuen Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts vereinbar wäre. Sofern die Veränderungssperre nicht in der vorgesehenen Beratungsfolge behandelt und vom Rat in seiner Sitzung am 12.11.2026 binnen Jahresfrist beschlossen wird, besteht seitens des Antragstellers ein Anspruch auf Erteilung des Vorbescheides. Dies würde die Umsetzung der beschlossenen Ziele des Bonner Einzelhandels- und Zentrenkonzepts gefährden und eine Beeinträchtigung von Zentralen Versorgungsbereichen der Stadt Bonn nach sich ziehen. Auch würde einer städtebaulichen Fehlentwicklung Vorschub geleistet, welche die Aussagekraft des BEZK 2025 in Frage stellen würde.
Gebiet der Veränderungssperre:
Das Gebiet der Veränderungssperre umfasst den Geltungsbereich des rechtkräftigen Bebauungsplans Nr. 7519-14 für den Bereich zwischen der Bundesautobahn 565, der Straße Auf dem Kirchbüchel, der Straße An der Ziegelei, d
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