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Antrag: Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen

261611 · 2026-08-26 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Waldbauernverband NRW e.V. Lutz Schorn

Sachverhalt

Bei Neuverpachtung nach Kündigung des bisherigen Pächters und aufgrund der großen Nachfrage nach landwirtschaftlichen Pachtflächen, hier insbesondere durch Maisanbauer, darf hier kein Richtungswechsel durch die Stadt Bonn zum Nachteil der Biodiversität erfolgen. Die Stadt steht hier mit ihren Zertifizierungen „sustainable“ und „Naturland“ (auch wenn hier andere Bereiche betroffen sind) durchaus in der Pflicht, dies auch sinngemäß im landwirtschaftlichen Sektor umzusetzen. Es wird befürchtet, dass hier monetäre Sichtweisen evtl. zu einer neuen Ausrichtung führen, sehr zum Nachteil der Biodiversität in unserem städtischen Umfeld. Dies gilt es mit diesem Antrag zu verhindern.

Beschlussvorschlag

Der Naturschutzbeirat empfiehlt der Stadt Bonn bei der Verpachtung eigener landwirtschaftlicher Flächen so zu verfahren, dass eine Verpachtung ausschließlich an ökologisch wirtschaftende Betriebe oder bei einer möglichen zweiten Ausschreibung auch an konventionell wirtschaftende Betriebe, die bei der Bewirtschaftung unabdingbar ökologische Komponenten wie z.B. Blühstreifen, Schwarzbrachen, Ernteverzicht, etc. miteinbeziehen, erfolgt. Letzteres soll in jedem Fall deutlich über dem gesetzlichen Mindeststandard hinausgehen.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261611-01 ST Antrag: Verpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen

Stellungnahme der Verwaltung

Hinsichtlich des Beschlussvorschlags wird auf den Sachstandsbericht zur Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 11.02.2019 ( __DS 1813388__ ) verwiesen.

Der Ratsbeschluss sah vor, bei Neuverträgen städtische landwirtschaftliche Flächen bevorzugt an ökologisch wirtschaftende Betriebe zu vergeben und hierfür eine Umsetzungsstrategie zu entwickeln. Im Rahmen der praktischen Umsetzung und der hierzu erfolgten Abstimmungen mit Vertretungen der Landwirtschaft und des Naturschutzes wurde festgestellt, dass neben der ökologischen Bewirtschaftung weitere Kriterien für eine nachhaltige und gemeinwohlorientierte Flächenvergabe berücksichtigt werden sollten.

Vor diesem Hintergrund wurde von der Verwaltung ein Kriterienkatalog für die Neuverpachtung städtischer landwirtschaftlicher Flächen entwickelt. Dieser umfasst neben der ökologischen Wirtschaftsweise unter anderem Anforderungen an die fachliche Qualifikation der Bewirtschaftenden, Erfahrungen im Vertragsnaturschutz, Kriterien zur Bewirtschaftung von Acker- und Grünland, Aspekte der Tierhaltung sowie soziale und gesellschaftliche Kriteri

_Gekürzt._

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