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Dachstrategie Digitale Transformation

261619 · 2026-08-27 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Der ADVV stimmt dem Inkrafttreten der Dachstrategie „Digitale Transformation der Stadtverwaltung Bonn“ als übergeordneten Rahmen zu.
  2. Die bestehenden Strategien „Digitale Stadt“ und „Digitale Verwaltung“ werden dadurch ersetzt.
  3. Die Dachstrategie wird bei allen relevanten Planungs- und Steuerungsprozessen in der Verwaltung berücksichtigt.
  4. Die Operationalisierung der Dachstrategie soll durch einen Aktionsplan erfolgen. Dieser wird derzeit überarbeitet und soll in einem zweiten Schritt eingebracht und beschlossen werden.

Begründung

__Ausgangslage & Notwendigkeit__

Die Stadtverwaltung Bonn steht angesichts wirtschaftlicher, technologischer, demographischer und gesellschaftlicher Herausforderungen vor einem grundlegenden Wandel. Die digitale Transformation ist ein zentraler Hebel, der die Handlungsfähigkeit der Stadtverwaltung mittelfristig sicherstellt und gleichzeitig dabei hilft, den wachsenden Herausforderungen entgegenzuwirken.

__Zielbild__ Die digitale Transformation zielt darauf ab, die Stadtverwaltung zukunftsfähig aufzustellen – leistungsfähig, resilient, bürgernah und wirtschaftlich. Dabei geht es um mehr als Technologie: Die Transformation umfasst Prozesse, Kultur, Arbeitsweisen und Formen der Zusammenarbeit. Die vorgelegte Dachstrategie schafft den verbindlichen Rahmen, um diese Veränderung gemeinsam, systematisch und effizient umzusetzen.

__Grundlegende Aspekte__ -Die Dachstrategie ersetzt die bestehenden Strategien „Digitale Stadt“ und „Digitale Verwaltung“. -Die Dachstrategie wurde in Zusammenarbeit mit Amt 10, Stabsstelle CDO und Amt 62 entwickelt. -In Dezernatsworkshops, wurde die Dachstrategie in allen Dezernaten vorgestellt und gemeinsam mit den Dezernenten, Amtsleitungen und weiteren Führ

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261619-01 AA Dachstrategie Digitale TransformationAntrag zur Vorlage 261619

Sachverhalt

Die Dachstrategie schafft einen umfassenden strategischen Rahmen und sieht bereits einen Aktionsplan, die Priorisierung von Digitalisierungsvorhaben sowie eine Wirkungsmessung vor. Für eine verbindliche und überprüfbare Umsetzung sollten diese Ansätze jedoch durch klare Mindestanforderungen an den Aktionsplan, seine regelmäßige Befassung im zuständigen Ausschuss und ein jährliches Umsetzungsreporting konkretisiert werden.

Beschlussvorschlag

Der Beschlussvorschlag wird um folgende Maßgaben ergänzt:

1. Mindeststandard für den Aktionsplan

Der aus der Dachstrategie abzuleitende Aktionsplan soll die priorisierten Maßnahmen und Projekte einschließlich klarer Verantwortlichkeiten, einer nachvollziehbaren Zeitplanung mit Meilensteinen, des erforderlichen Personal- und Finanzbedarfs sowie messbarer Ziele und geeigneter Kennzahlen enthalten. Damit werden die in der Dachstrategie bereits angelegten Instrumente zur Priorisierung, Steuerung und Wirkungsmessung konkretisiert.

2. Vorlage und Fortschreibung des Aktionsplans

Der Aktionsplan wird dem Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung zeitnah nach Beschluss des Haushalts zur Beratung vorgelegt und anschließend mindestens einmal jährlich fortgeschrieben.

3. Jährliches Umsetzungsreporting

Die Verwaltung berichtet dem Ausschuss mindestens einmal jährlich über den Stand der Umsetzung. Das Reporting soll insbesondere den Fortschritt der priorisierten Vorhaben, die Entwicklung der vereinbarten Kennzahlen und der „digitalen Dividende“, den Personal- und Mitteleinsatz sowie wesentliche Risiken und Abweichungen von Zeit

_Gekürzt._

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