Originalquelle: ALLRIS-Original

Förderung der kulturellen Vereine, der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Beuelhier: Gewährung von Zuschüssen zu Mieten und Pachten für das Jahr 2026

2026-09-01 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird ermächtigt, nachfolgenden Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einen Zuschuss für Mieten und Pachten für das Kalenderjahr 2026 in Höhe der im Haushaltsjahr 2026 freigegebenen Mittel von 80 % auszuzahlen.

  1. __Bürgerverein Vilich-Müldorf e.V.__ Zuschuss für die Mühlenbachhalle in der Wilfried-Hatzfeld-Strasse 2 in Vilich-Müdorf 5.244, 00 €
  1. __Tambourcorps Grün-Weiß 1950 Bonn-Oberkassel e.V.__ Zuschuss für das Jugend- und Ausbildungsheim in der Königswinterer Str. 720 in Bonn-Oberkassel 2.048, 00 €
  1. __Beueler Stadtsoldatencorps Rot-Blau 1936 e.V.__ Zuschuss für das Zeughaus in der Rheinauestraße unterhalb der Kennedybrücke 1.746, 00 €
  1. __Heimat- und Geschichtsverein Beuel e.V.__ Zuschuss für das Heimatmuseum Beuel in der Wagnergasse 2 bis 4 in Bonn-Beuel 11.026, 00 €
  1. __Denkmal- und Geschichtsverein Bonn-Rechtsrheinisch e.V.__ Zuschuss für das Bürgermeister-Stroof-Haus in der Adelheidisstraße 3 in Vilich 840, 00 €

Gesamtsumme: 20.904, 00 €

Davon 80 % 16.723, 20 €

Begründung

Die o. g. Vereine unterhalten die o. g. städtischen Liegenschaften im Rahmen von Pacht- oder Mietverhältnissen. Diese Immobilien sind unverzichtbar für die Förderung der Heimatpflege und des Brauchtums im Stadtbezirk Beuel. Die Betreiber der Gebäude bieten über das Jahr zahlreiche ehrenamtlich organisierte Aktivitäten, Veranstaltungen und Ausstellungen für Besuchende an.

Mieten und Pachten stellen Fixkosten für die kulturellen Vereine dar, die unabhängig von Einnahmen und Kosten für Wartung, Brandschutz, Kleinreparaturen und Instandhaltungs-aufwand laufend zu zahlen sind.

Die Vereine sind finanziell zu unterstützen, damit ein Fortbestehen der Vereinigungen und die damit in Verbindung stehende Heimat- und Brauchtumspflege im Stadtbezirk Beuel gewährleistet werden kann.

Angesichts der begrenzten Haushaltsmittel werden die Beträge in Höhe der o. g. Summen festgelegt und bei der nächsten Änderung in die Richtlinien über die Gewährung von Zuschüssen aufgenommen.

Grundsätzliche stehen bei der Finanzstelle 110880132 der Bezirksverwaltungsstelle Beuel entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung.

Wie aus der Vorlage ersichtlich, entfaltet der Beschluss finanzielle Auswirkungen und erfo

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

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