Originalquelle: ALLRIS-Original

Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V.

261647 · 2026-09-08 · Beschlussvorlage · öffentlich

Beschlussvorschlag

  1. Die Evaluation zur Nutzung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V. wird zur Kenntnis genommen.
  2. Der Verein Hebammen Ambulanz Bonn e.V. erhält ab dem Haushaltsjahr 2027 eine institutionelle Förderung.
  3. Der Zuschuss beträgt in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 jeweils 80.000 Euro. Hinsichtlich einer darüberhinausgehenden Förderung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen der künftigen Haushaltsperioden entschieden.
  4. Der Verein erstellt einen jährlichen Kurzbericht sowie eine Statistik über die Tätigkeit während des letzten Geschäftsjahres. Die Verwaltung führt alle zwei Jahre eine Evaluation auf Basis der vom Verein zur Verfügung gestellten Daten durch.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufrechterhaltung des Angebotes der Hebammen Ambulanz Bonn e. V. auf dem bisherigen Niveau von zentraler Bedeutung zur Schließung der Versorgungslücken rund um die Geburt. Entgegen der ursprünglichen Annahme der Verwaltung ist hierzu anstelle der geplanten Anschubfinanzierung eine dauerhafte institutionelle Förderung des Vereins erforderlich. Hierfür sind bisher keine Mittel zur Förderung im anstehenden Doppelhaushalt durch das Gesundheitsamt vorgesehen. Eine Anmeldung entsprechender Mittel ist aufgrund der ausstehenden Priorisierung von Aufgaben mit niedrigem Bindungsgrad bisher nicht erfolgt.

Zur nachträglichen Einbeziehung des Sachverhalts wurde eine Vorlage in die Sondersitzung des Verwaltungsvorstandes am 02.09.2026 eingebracht. Der Verwaltungsvorstand hat in dieser die Nachmeldung der Mittel für die Haushaltsplanung 2027/2028 beschlossen. Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da zunächst die Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsvorstand abgewartet werden musste.

Sollte die Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V. ausbleiben oder zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen wer

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261647-01 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V." Zugehörige Drucksachen: 221697-125 AA, 231865, 240952

Sachverhalt

In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters fehlen valide Daten darüber, warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich vorliegenden -aber in der Vorlage nicht annähernd nachgewiesenen- Notstand bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: „ Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen." (NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU ; Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar,

_Gekürzt._

Begründung

in der Beschlussvorlage verzichtet wurde.

261647-03 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647-01 AA

Sachverhalt

In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters fehlen valide Daten darüber, warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich vorliegenden -aber in der Vorlage nicht annähernd nachgewiesenen- Notstand bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: „Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen." (NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU ; Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar,

_Gekürzt._

261647-02 ST Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V." Zugehörige Drucksachen: 221697-125 AA, 231865, 240952

Begründung

Diese vermeidbare Situation würde in Zukunft aufgrund der stattfindenden Krankenhausreform und der kommenden Gesundheitsreform voraussichtlich eher noch zugespitzt und damit diese vulnerable Gruppe empfindlich treffen.

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:

  1. __Aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell verantwortete Geburtshilfe (vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem Geld der Bonner Steuerzahler einspringen muss.__

Die Hebammen Ambulanz Bonn (HAB) wird durch die Bundesstadt Bonn gefördert, um den folgenden Problemlagen entgegenzuwirken:

  1. Die Versorgung von Frauen ohne eigene Hebamme (vor und nach der Geburt) sicherzustellen.
  2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen im klinischen und außerklinischen Bereich der Geburtshilfe durch Schaffung eines Vertretungsnetzwerks zur Verhinderung von Betreuungslücken.
  3. Entlastung der Geburtskliniken und gynäkologischen Praxen im nicht-ärztlichen Bereich.

Die Problemlagen lassen sich sowohl durch NRW-weite Untersuchungen, wie den Abschlussbericht: HebAB.NRW - Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in NRW- als auch durch die kommunale Arbeitsgruppe Runder Tisch Geburtshilfe, jetzt Arbeitsgruppe Geburtshilfe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Bonn, bestätigen (Bauer et al. 2020) . Für gesamt NRW zeigt der Abschlussbericht HebAB.NRW, das

_Gekürzt._

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