Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029192) # Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V. 261647 · 2026-09-08 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag 1. Die Evaluation zur Nutzung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V. wird zur Kenntnis genommen. 2. Der Verein Hebammen Ambulanz Bonn e.V. erhält ab dem Haushaltsjahr 2027 eine institutionelle Förderung. 3. Der Zuschuss beträgt in den Haushaltsjahren 2027 und 2028 jeweils 80.000 Euro. Hinsichtlich einer darüberhinausgehenden Förderung wird im Rahmen der Haushaltsberatungen der künftigen Haushaltsperioden entschieden. 4. Der Verein erstellt einen jährlichen Kurzbericht sowie eine Statistik über die Tätigkeit während des letzten Geschäftsjahres. Die Verwaltung führt alle zwei Jahre eine Evaluation auf Basis der vom Verein zur Verfügung gestellten Daten durch. ## Begründung Begründung der Dringlichkeit: Aus Sicht der Verwaltung ist die Aufrechterhaltung des Angebotes der Hebammen Ambulanz Bonn e. V. auf dem bisherigen Niveau von zentraler Bedeutung zur Schließung der Versorgungslücken rund um die Geburt. Entgegen der ursprünglichen Annahme der Verwaltung ist hierzu anstelle der geplanten Anschubfinanzierung eine dauerhafte institutionelle Förderung des Vereins erforderlich. Hierfür sind bisher keine Mittel zur Förderung im anstehenden Doppelhaushalt durch das Gesundheitsamt vorgesehen. Eine Anmeldung entsprechender Mittel ist aufgrund der ausstehenden Priorisierung von Aufgaben mit niedrigem Bindungsgrad bisher nicht erfolgt. Zur nachträglichen Einbeziehung des Sachverhalts wurde eine Vorlage in die Sondersitzung des Verwaltungsvorstandes am 02.09.2026 eingebracht. Der Verwaltungsvorstand hat in dieser die Nachmeldung der Mittel für die Haushaltsplanung 2027/2028 beschlossen. Eine fristgerechte Einbringung der Vorlage war nicht möglich, da zunächst die Beratung und Beschlussfassung im Verwaltungsvorstand abgewartet werden musste. Sollte die Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V. ausbleiben oder zu einem späteren Zeitpunkt beschlossen wer _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261647-01 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V." Zugehörige Drucksachen: 221697-125 AA, 231865, 240952 {#nv-2029388} **Sachverhalt** In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters **fehlen valide Daten** darüber, warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich vorliegenden -aber in der Vorlage **nicht annähernd nachgewiesenen- Notstand** bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: „ **Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen." (NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU** ; Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar, - aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell verantwortete Geburtshilfe (Vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem Geld der Bonner Steuerzahler dafür einspringen muss. - ob sich das Land NRW finanziell an der Förderung der Geburtshilfe in Bonn und insbesondere am Angebot der HAB beteiligt und wenn ja, mit welchem Betrag bzw. wenn nein, warum sich das Land nicht einbringt, um die behauptete Gefährdung der geburtshilflichen Infrastruktur abzusichern und das Arbeitsumfeld für Hebammen zu erhalten. - warum in der Beschlussvorlage von der Regelung der städtischen Direktive „50-19 Förderrichtlinie freiwillige Zuschüsse Soziales“ unter Ziffer 2.1 abgewichen wurde und warum auf die dort geforderte Begründung in der Beschlussvorlage verzichtet wurde. - warum bei dem von ihm vorgeschlagenen Zuschuss von der Vorgabe der Richtlinie unter Ziffer 14.6 abgewichen werden soll, nach der sich Dritte an den zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen haben. - ob gemäß Ziffer 14.2 der städtischen Vorgabe 50-19 „Drittmittel“ – hier: aus _Gekürzt._ **Begründung** in der Beschlussvorlage verzichtet wurde. - warum bei dem von ihm vorgeschlagenen Zuschuss von der Vorgabe der Richtlinie unter Ziffer 14.6 abgewichen werden soll, nach der sich Dritte an den zuwendungsfähigen Ausgaben zu beteiligen haben. - ob gemäß Ziffer 14.2 der städtischen Vorgabe 50-19 „Drittmittel“ – hier: aus dem Anonymen Krankenschein – berücksichtigt wurden. - warum und auf wessen Vorschlag hin, wer im Verwaltungsvorstand der Stadt Bonn in seiner Sondersitzung am 2. September 2026 die Nachmeldung zum kommenden Haushalt allfällig ungeachtet der Prämissen der Förderrichtlinie und den für den Haushalt 2027/2028 notwendigen Sparbemühungen beschlossen hat. ### 261647-03 AA BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V."; ersetzt Drucksache 261647-01 AA {#nv-2029576} **Sachverhalt** In der Beschlussvorlage des Oberbürgermeisters **fehlen valide Daten** darüber, warum das Zusatzangebot des Fördermittelempfängers und der Mitwirkenden wegen einer sonst drohenden Unterversorgung im geburtshilflichen Bereich unabweisbar notwendig sein soll. Überdies wäre bei einem tatsächlich vorliegenden -aber in der Vorlage **nicht annähernd nachgewiesenen- Notstand** bzw. dem Vorherrschen einer schweren Mangellage auszuführen gewesen, warum die für die Organisation der Gesundheitsversorgung zuständigen Stellen bisher nichts bzw. nichts Ausreichendes dagegen unternommen haben. Interessant wäre in diesem Zusammenhang auch die Einschätzung des zuständigen Landesministers, der sich auf der Netzseite seines Ministeriums wie folgt zitieren lässt: **„Mir ist es außerordentlich wichtig, dass Schwangere und Neugeborene überall in Nordrhein-Westfalen sehr gut versorgt werden und schnell in gute Hände kommen." (NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, CDU** ; Quelle: Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen). Zu einer tatsächlich vorhandenen eklatanten Mangellage in der Versorgung von in Bonn lebenden Frauen vor und nach deren Niederkunft sowie von _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Vor einer Beschlussfassung legt der Oberbürgermeister dar, - aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell verantwortete Geburtshilfe (Vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem Geld der Bonner Steuerzahler dafür einspringen muss. - ob sich das Land NRW finanziell an der Förderung der Geburtshilfe in Bonn und insbesondere am Angebot der HAB beteiligt und wenn ja, mit welchem Betrag bzw. wenn nein, warum sich das Land nicht einbringt, um die behauptete Gefährdung der geburtshilflichen Infrastruktur abzusichern und das Arbeitsumfeld für Hebammen zu erhalten. - warum auch Personen, die keine Einwohner Bonns sind, weiter durch das Angebot gefördert werden sollen. - warum sich umliegende Kommunen, deren Einwohner die Leistungen der hiesigen HAB in Anspruch nehmen, nicht an den Aufwendungen beteiligen. - warum der Zuschuss aus einem Haushaltstitel (1.07.01) finanziert werden soll, der in der Beschreibung seiner Produktgruppe als auch seiner Zielgruppe ausschließlich Bürger und Einwohner der Stadt Bonn benennt. - warum und auf wessen Vorschlag hin, wer im Verwaltungsvorstand der St _Gekürzt._ ### 261647-02 ST Stellungnahme zum BBB-Änderungsantrag zur Vorlage 261647 "Evaluation und Weiterfinanzierung der Hebammen Ambulanz Bonn e.V." Zugehörige Drucksachen: 221697-125 AA, 231865, 240952 {#nv-2029550} **Begründung** **Diese vermeidbare Situation würde in Zukunft aufgrund der stattfindenden Krankenhausreform und der kommenden Gesundheitsreform voraussichtlich eher noch zugespitzt und damit diese vulnerable Gruppe empfindlich treffen.** **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: 1. __Aus welchen Gründen die vom Land NRW regulatorisch und strukturell verantwortete Geburtshilfe (vgl. u.a. LHebG NRW) ausgerechnet in Bonn so schlecht aufgestellt sein soll, dass die Stadt Bonn in der Finanzierung mit dem Geld der Bonner Steuerzahler einspringen muss.__ **Die Hebammen Ambulanz Bonn (HAB) wird durch die Bundesstadt Bonn gefördert, um den folgenden Problemlagen entgegenzuwirken: ** 1. Die Versorgung von Frauen ohne eigene Hebamme (vor und nach der Geburt) sicherzustellen. 2. Verbesserung der Arbeitsbedingungen im klinischen und außerklinischen Bereich der Geburtshilfe durch Schaffung eines Vertretungsnetzwerks zur Verhinderung von Betreuungslücken. 3. Entlastung der Geburtskliniken und gynäkologischen Praxen im nicht-ärztlichen Bereich. Die Problemlagen lassen sich sowohl durch NRW-weite Untersuchungen, wie den Abschlussbericht: HebAB.NRW - Geburtshilfliche Versorgung durch Hebammen in NRW- als auch durch die kommunale Arbeitsgruppe Runder Tisch Geburtshilfe, jetzt Arbeitsgruppe Geburtshilfe der Kommunalen Gesundheitskonferenz Bonn, bestätigen (Bauer et al. 2020) . Für gesamt NRW zeigt der Abschlussbericht HebAB.NRW, das _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3202255&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3213646&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3218839&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3221703&OTYP=41))