Originalquelle: ALLRIS-Original

Volt-Dringlichkeitsantrag: Interimslösung für den Sportpark Pennenfeld

252709-04 DA · 2026-09-02 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Karin Langer Katja Grimm-Bouveret Peter Schmidt

Sachverhalt

Die derzeitige Sporthallensituation insbesondere im Stadtbezirk Bad Godesberg stellt die Sportverwaltung sowie die Schulen und Sportvereine vor sehr große Herausforderungen.

Seit Längerem ist bekannt, dass die Dreifachsporthalle in Pennenfeld baulich in einem sehr schlechten Zustand ist und es zu kompletten Sperrungen oder Teilsperrungen der Halle gekommen ist. Schulen, die bisher die Sporthalle Pennenfeld genutzt haben, können deshalb keinen dem Lehrplan entsprechenden Sportunterricht mehr erteilen und auch die vielen Sportvereine können nur noch unter sehr großen Einschränkungen ihren Trainings- und Spielbetrieb aufrechterhalten.

Darauf basierend wurde unter Anderem ein Beschluss für eine Interimslösung für den Zeitraum von Abriss und neuer Halle gefasst. Da dieser nun gemäß Mitteilung 252709-02 nicht weiter verfolgt wird und dies erhebliche Auswirkungen auf den Schul- und Vereinssport haben kann, ist es erforderlich, dass weitere Informationen zu den Hintergründen und möglichen Lösungen für die angespannte Lage schnellstmöglich beraten werden.

Da Dringlichkeitsanfragen nicht im System vorgesehen sind, werden diese Fragen als Dringlichkeitsantrag eingereicht.

Beschlussvorschlag

Vor dem Hintergrund der Mitteilung 252709-02 bitten die Fragestellenden um Beantwortung nachstehender Fragen:

  1. Mit welcher Begründung wird der Beschluss 252709 durch Mitteilung, ohne vorherige politische Beteiligung und Beschluss, aufgehoben?
  2. Wie kam es zu dieser Entscheidung und durch wen bzw. wessen Beteiligung?
  3. Wurden vor Beendigung der Verhandlungen Vertragsanpassungen mit dem Investor geprüft?
  4. Wie viele Schulen und Vereine nutzen die derzeitige Halle (mit welchen Hallenzeiten) und wären für die Belegung der Interimshalle vorgesehen gewesen?
  5. Welche anderweitigen Kompensationsmöglichkeiten der Hallenzeiten wurden geprüft oder sollen noch geprüft werden? Bis wann ist hier mit Erkenntnissen zu rechnen und ab wann werden die Kompensationsmöglichkeiten benötigt?
  6. Wie plant die Stadt Bonn, ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben in dieser Hinsicht zu erfüllen? Wann kann ein Engpass entstehen?

Begründung

der Dringlichkeit: **

Die Mitteilung 252709-02 wurde erst nach Antragsfrist bekannt. Um Schaden für den Schul- und Vereinssport abzuwenden, erscheint den Anfragestellenden eine schnellstmögliche Befassung mit der Thematik notwendig.

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