Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029275) # Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zum Doppelhaushalt 2025/2026hier: Bewirtschaftungsjahr 2026 261677 · 2026-09-09 · Mitteilungsvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag **Mitteilung: ** Nach Inkrafttreten des Doppelhaushaltes 2025/2026 wurde unter Berücksichtigung darin bestehender Haushaltsrisiken mit der Bewirtschaftungsverfügung 2026 vom 01.12.2025 die Freigabe für konsumtive Planansätze auf 80% festgesetzt. Hiervon ausgenommen waren die Ansätze für Stiftungen, Sozialtransfers (Finanzposition 73.3000), kostenrechnende Einrichtungen sowie zentrale Personalauszahlungen. Diese wurden zu 100 % freigegeben. Nachdem sich mit dem Bericht zur haushaltswirtschaftlichen Lage nach dem 1. Und 2. Quartal 2026 ein über den geplanten Fehlbetrag in Höhe von 123 Mio. EUR hinausgehendes Defizit in Höhe von ca. 44 Mio. EUR abzeichnet, sind weitere haushaltswirtschaftliche Maßnahmen notwendig. Diese Entwicklungen in der Ergebnisrechnung sind zugleich mit Auswirkungen auf die in der Finanzrechnung nachzuweisende Liquidität der Bundesstadt Bonn verbunden. Ohne die weitere Aufnahme von Kassenkrediten ist in 2026 und in den Folgejahren die Zahlungsfähigkeit der Stadt nicht zu gewährleisten. Aktuell liegt der Bestand an Kassenkrediten bei rd. 832 Mio. EUR. Zudem wird die erstmalige Zuführung in den Verlustvortrag um den zusätzlichen Defizitbetrag auf dann ca. 115 Mi _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-09-28 · Rat · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261677-01 ST Erlass einer haushaltswirtschaftlichen Sperre zum Doppelhaushalt 2025/2026hier: Bewirtschaftungsjahr 2026/Fragenkatalog der SPD-Fraktion und FDP-Gruppe {#nv-2029514} **Begründung** angeführt wird? ** Der Rückgang des Kassenkreditbestandes von 995 Mio. EUR zum 31.12.2025 auf 838 Mio. EUR zum 31.08.2026 ist wesentlich durch Sondereffekte beeinflusst und lässt für sich genommen keine Aussage über die zukünftige Liquiditätsentwicklung zu. Im Jahr 2026 wirkten insbesondere folgende liquiditätsentlastende Effekte, wobei im Februar 2026 ein Liquiditätsvolumen in Höhe von 1.125 Mio. EUR erreicht wurde: • Übernahme von 225 Mio. EUR Kassenkrediten durch das Land NRW im Rahmen des Altschuldenentlastungsgesetzes im Februar. • Nachträgliche Vereinnahmung von rund 50 Mio. EUR Grundsteuer im August 2026. • Aufnahme eines Nachhaltigkeitsschuldscheins im Mai 2026 über rund 150 Mio. EUR und die damit verbundene Vorfinanzierung von Investitionsmaßnahmen, wodurch Kassenkredite ersetzt werden konnten. Die in der Information vom 07.09.2026 angesprochene Liquiditätsgefahr ergibt sich aus der Erhöhung des Defizits im aktuellen Haushaltsjahr sowie den erwarteten zukünftigen Entwicklungen der Zahlungsströme. Durch geringere Erträge aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz, höhere Belastungen aus der Landschaftsumlage sowie steigende Zinsaufwendungen aufgrund steigen-der Zinssätze und _Gekürzt._ **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung beantwortet die Fragestellungen der SPD-Fraktion und der FDP-Gruppe wie folgt: **1. Der Quartalsbericht I/2026 wies eine Prognose von −171, 2 Mio. EUR aus, der Quartalsbericht II/2026 eine Prognose von −167, 5 Mio. EUR. Die Lage hat sich zwischen den Berichten um 3, 7 Mio. EUR verbessert. Welche konkrete Entwicklung der Erträge oder Aufwendungen im Sinne des § 25 KomHVO hat die Sperre erforderlich gemacht, die im Mai/Juni noch nicht vorlag? ** Prognosen zu Beginn eines Haushaltsjahres sind naturgemäß mit erheblichen Unsicherheiten behaftet. Eine haushaltswirtschaftliche Sperre nach § 25 KomHVO stellt einen erheblichen Eingriff in die Bewirtschaftung eines vom Rat beschlossenen Haushalts dar. Aus Sicht der Verwaltung muss ein solcher Schritt daher auf einer belastbaren und hinreichend validierten Datenbasis beruhen. Während der Quartalsbericht I/2026 erste Hinweise auf eine deutliche Verschlechterung der Haushaltslage lieferte, bestätigt der Quartalsbericht II/2026 diese Entwicklung und verdichtet die Erkenntnisse zu den tatsächlichen Ertrags- und Aufwandsabweichungen. Erst mit dieser Bestätigung der negativen Haushaltsentwicklung lagen die Voraus-setzungen vor, die _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3208632&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3216588&OTYP=41))