Originalquelle: ALLRIS-Original
261210-01 ST · 2026-09-16 · Stellungnahme der Verwaltung · öffentlich
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Polizei die Anordung des Verkehrszeichen 720 an folgenden Stellen unter Berücksichtigung der auch im Antrag genannten straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen geprüft:
Brüser Damm, FR Südwache, Einmündung Celsiusstraße
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Celsiusstraße, Einmündung Brüser Damm
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Am Burgweiher/B56, FR Euskirchen, Kreuzung Derlestraße/Am Burgweiher
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Rochusstraße/B56, FR Euskirchen, Einmündung Helmholtzstraße
Aufgrund des in beiden Fahrtrichtungen zugelassenen Fahrradwegs sowie der auch der Schulwegsicherung dienenden Lichtsignalanlage ist diese Örtlichkeit nicht für die Anordnung des Verkehrszeichens 720 geeignet.
Villemombler Straße, FR Rathaus Hardtberg, Kreuzung Schieffelingsweg/Fontainengraben
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Rene-Schickele-Straße, Kreuzung Rochusstraße
Aufgrund des in beiden Fahrtrichtungen zugelassenen Fahrradwegs sowie der auch der Schulwegsicherung dienenden Lichtsignalanlage ist diese Örtlichkeit nicht für die Anordnung des Verkehrszeichens 720 geeignet.
Die Verwaltung hat gemeinsam mit der Polizei die Anordung des Verkehrszeichen 720 an folgenden Stellen unter Berücksichtigung der auch im Antrag genannten straßenverkehrsrechtlichen Grundlagen geprüft:
Brüser Damm, FR Südwache, Einmündung Celsiusstraße
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Celsiusstraße, Einmündung Brüser Damm
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Am Burgweiher/B56, FR Euskirchen, Kreuzung Derlestraße/Am Burgweiher
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Rochusstraße/B56, FR Euskirchen, Einmündung Helmholtzstraße
Aufgrund des in beiden Fahrtrichtungen zugelassenen Fahrradwegs sowie der auch der Schulwegsicherung dienenden Lichtsignalanlage ist diese Örtlichkeit nicht für die Anordnung des Verkehrszeichens 720 geeignet.
Villemombler Straße, FR Rathaus Hardtberg, Kreuzung Schieffelingsweg/Fontainengraben
VZ 720 kann eingerichtet werden.
Rene-Schickele-Straße, Kreuzung Rochusstraße
Aufgrund des in beiden Fahrtrichtungen zugelassenen Fahrradwegs sowie der auch der Schulwegsicherung dienenden Lichtsignalanlage ist diese Örtlichkeit nicht für die Anordnung des Verkehrszeichens 720 geeignet.