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261697 · 2026-09-17 · Mitteilungsvorlage · öffentlich
Mitteilung:
Der Rat der Bundesstadt Bonn beauftragte das Rechnungsprüfungsamt (RPA) mit Beschluss vom 07.05.2026 mit der Prüfung der Beauftragung externer Leistungen im Bereich der Social-Media-Auftritte des Oberbürgermeisters sowie einer umfassenden Prüfung der Vergabe des Chauffeurservice für den Oberbürgermeister (DS-Nr. 260703, Ziff. 7. u. 8.).
Mit gleichem Beschluss wurde das RPA zudem mit einer erweiterten Auswertung der Vorgänge bezüglich des Grundstücksgeschäft am Flugplatz Hangelar unter Einbeziehung der Ergebnisse aus dem Compliance-Bericht der Stadtwerke Bonn vom 06.03.2026 beauftragt (vgl. DS-Nr. 260703, Ziff. 1-3). Der separate Bericht zu diesem Themenfeld wird den politischen Gremien in der nächsten Sitzungsfolge vorgelegt.
Zu den Ergebnissen der Prüfung im Bereich der Vergaben für Social-Media und Chauffeurdienstleistungen wird auf den nicht öffentlichen Prüfbericht verwiesen. Da der Bericht Persönlichkeitsrechte beteiligter Personen berührt und zudem vertragsrechtliche Details behandelt, muss die Beratung vertraulich erfolgen.
Zur Information der Öffentlichkeit beabsichtigt das RPA parallel zu dem nichtöffentlichen Bericht mit der zweiten Zustellung eine öf
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Es wird Bezug genommen auf die vorherige Mitteilungsvorlage __261697__ . Zur Information der Öffentlichkeit gibt das RPA mit dieser Vorlage einen Überblick über die wesentlichen Prüfergebnisse.
Die wesentliche Intention der dem Bericht zugrunde liegenden Prüfaufträge im Bereich der Vergaben lag nach unserem Verständnis insbesondere in der Klärung der Fragen, ob
• der Oberbürgermeister der Stadt Bonn in unzulässiger Art und Weise persönlich oder durch Dritte Einfluss auf Vergabeentscheidungen nahm,
• die Vergaben ordnungsgemäß durchgeführt wurden,
• der Oberbürgermeister bei seinen Social-Media-Auftritten private und dienstliche Belange miteinander unzulässig vermischt und
• für privat zuzuordnende Leistungen städtische Ressourcen genutzt hat.
Insgesamt ergab unsere Prüfung keine Hinweise auf eine unbotmäßige Einflussnahme des Oberbürgermeisters auf die jeweiligen Vergabeentscheidungen durch die zuständigen Verwaltungsstellen.
Die Vergaben in den Bereichen Social Media sowie Chauffeurdienstleistungen wurden grundsätzlich ordnungsgemäß durchgeführt.
Vor dem Hintergr
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Beschlussvorschlag
sfeststellungen ebenfalls als unbegründet. Für die Vergabeentscheidung in Gänze und die jeweiligen Zwischenschritte haben sich aus unserer Sicht sachgerechte Gründe gezeigt.
Zusammengefasst waren bei unserer Prüfung somit keine Hinweise auf strukturelle Risiken bei den Vergaben im Bereich des Oberbürgermeisters erkennbar, da wir keine Verquickung von privaten und dienstlichen Interessen und/oder aus früheren Geschäftsbeziehungen bestehende Abhängigkeiten oder Vorteilsgewährungen bei den Vergaben der Social-Media-Leistungen und den Chauffeurdienstleistungen feststellten.
Durch die landespolitische Zielsetzung einer Verfahrensvereinfachung und Beschleunigung bei Beschaffungen und Vergaben, den daraus resultierenden weniger eng gefassten rechtlichen Rahmenbedingungen sowie der entsprechend verstärkten Verantwortungsverlagerung auf die operative Ebene erhöht sich jedoch u. E. für die gesamte Verwaltung das Risiko, dass - bewusst oder unbewusst - der Wettbewerb eingeschränkt wird, ohne dass dies zwingend unmittelbar erkennbar oder auffällig wird. Entsprechend steigen für die Fachbereiche - auch unter dem Aspekt des Mitarbeiter- und Mitarbeiterinnenschutzes - u. a. die Anforderungen an
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