Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-09-16 · Stellungnahme der Verwaltung · öffentlich
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 31. März bis zum 21. Juli 2026 an zwei Standorten auf der Bahnhofstraße (Höhe Hausnummer 84 und Hausnummer 80) eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sogenannter Enforcement-Trailer) eingesetzt. Diese Anlage überwacht die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kontinuierlich rund um die Uhr.
Die Auswertung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren zeigt im Tagesdurchschnitt folgenden Verlauf:
Standort 1: Bahnhofstraße 84 Fahrtrichtung Meßdorfer Straße
Standort 2: Bahnhofstraße 80 Fahrtrichtung Am Burgweiher
Insgesamt wurden 4.030 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Auswertung belegt einen Rückgang der täglichen Fallzahlen. Die Daten zeigen einen positiven Effekt der semistationären Geschwindigkeitsüberwachung, der zu einer nachweisbaren Anpassung der Geschwindigkeit geführt hat.
Die Verwaltung hat im Zeitraum vom 31. März bis zum 21. Juli 2026 an zwei Standorten auf der Bahnhofstraße (Höhe Hausnummer 84 und Hausnummer 80) eine semistationäre Geschwindigkeitsmessanlage (sogenannter Enforcement-Trailer) eingesetzt. Diese Anlage überwacht die Einhaltung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h kontinuierlich rund um die Uhr.
Die Auswertung der eingeleiteten Ordnungswidrigkeitsverfahren zeigt im Tagesdurchschnitt folgenden Verlauf:
Standort 1: Bahnhofstraße 84 Fahrtrichtung Meßdorfer Straße
Standort 2: Bahnhofstraße 80 Fahrtrichtung Am Burgweiher
Insgesamt wurden 4.030 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Die Auswertung belegt einen Rückgang der täglichen Fallzahlen. Die Daten zeigen einen positiven Effekt der semistationären Geschwindigkeitsüberwachung, der zu einer nachweisbaren Anpassung der Geschwindigkeit geführt hat.