Originalquelle: ALLRIS-Original
261700 · 2026-09-30 · Beschlussvorlage · öffentlich
Vor dem Hintergrund der deutlich verschärften haushaltswirtschaftlichen Lage der Bundesstadt Bonn enthält diese Beschlussvorlage in Ziffer 1 zunächst die Gebührenordnung auf Grundlage der Gebührenkalkulation mit den geplanten Unterdeckungen (vgl. Anlage 01). Die aktuelle Entwicklung der städtischen Haushaltslage macht jedoch zusätzliche Maßnahmen zur Begrenzung des Haushaltsdefizits erforderlich. Im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurden daher auch mögliche Einsparpotenziale im Bereich des Friedhofs- und Bestattungswesens geprüft. Um die Auswirkungen einer Gebührenordnung ohne geplante Unterdeckungen aufzuzeigen und einen Beitrag zu einer möglichst haushaltsverträglichen Aufstellung des Doppelhaushalts 2027/2028 zu leisten, wird mit Anlage 08 ergänzend eine Gebührenordnung ohne geplante Unterdeckungen dargestellt. Eine Auflistung der Unterdeckungen, die – entsprechend den Vorschlägen aus den Vorjahren – dennoch zur Beschlussfassung vorgesehen werden können, ist in den Ziffern 2 bis 4 enthalten (vgl. Anlage 07).
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Begründung der Dringlichkeit: Aufgrund verwaltungsinterner Abstimmungen und der diesjährigen kalendarischen Verteilung der Sitzungstermine sowie aufgrund der Ferien in NRW kann der Beschluss des Rates, die Einbringung der Beschlussvorlage zur Gebührenordnung im Friedhofs- und Begräbniswesen einen Sitzungszyklus vor der Dezembersitzung vorzulegen, arbeitstechnisch durch Dringlichkeit für die Sitzung des Ausschusses Umwelt, Klima und Lokale Agenda realisiert werden.
Eine Beschlussfassung über die Gebührenordnung ist in diesem Jahr aufgrund des einjährigen Kalkulationszeitraums notwendig. Der am 15.12.2025 vom Rat der Stadt Bonn beschlossene Gebührentarif endet mit Ablauf des Jahres 2026. Der Rat der Stadt Bonn hat in den letzten Jahren mehrfach darauf hingewiesen, dass eine Beratung und Entscheidung über die Gebührenkalkulation für die Friedhöfe nicht erst in der letzten Ratssitzung des Jahres erfolgen soll.
Da viele für die Kalkulation notwendige Daten (z.B. kalkulatorische Zinssätze, Personalkosten) erst Mitte des Jahres vorliegen, die Datenerfassung und -übermittlung an das externe Institut enorm aufwendig ist und auch das Institut selber einige Zeit für die eigentliche Kalkulat
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._