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Bürgerantrag: Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Kreuzung Maria-Montessori-Allee/Richard-Scherer-Straße

261721 · 2026-09-16 · Anregungen und Beschwerden · öffentlich

Beschlussvorschlag

Inhalt der Anregungen und Beschwerden

Der Antrag lautet:

Ich beantrage zu prüfen, wie sich die Verkehrssicherheit an dieser Kreuzung nachhaltig erhöhen lässt. Folgende Maßnahmen rege ich hierzu an:

1) Die Aufstellung eines zusätzlichen Gefahrenzeichens „Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts" (VZ 102), um auf die Situation aufmerksam zu machen.

2) Die Umsetzung einer baulichen Maßnahme zur Geschwindigkeitsreduzierung (z.B. Fahrbahnschwellen/"Huckel"), wie sie bereits mehrfach erfolgreich auf der Maria-Montessori-Allee eingesetzt werden.

Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.

Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

261721-01 ST Bürgerantrag: Antrag auf verkehrssichernde Maßnahmen im Bereich Kreuzung Maria-Montessori-Allee/Richard-Scherer-Straße

Stellungnahme der Verwaltung

Bei den im Antrag angesprochenen Maßnahmen handelt es sich um ein Geschäft der laufenden Verwaltung. Die Verwaltung wird daher unabhängig von der Beschlusslage der Bezirksvertretung im Rahmen ihrer Zuständigkeit wie folgt tätig:

Zu Punkt 1 wird die Anregung zur zusätzlichen Aufstellung des Verkehrszeichens 102 („Kreuzung oder Einmündung mit Vorfahrt von rechts“) aufgegriffen. Die Verwaltung befürwortet die zusätzliche Beschilderung und wird deren Aufstellung an der betreffenden Einmündung veranlassen, um die bestehende Vorfahrtsregelung für die Verkehrsteilnehmenden deutlicher hervorzuheben.

Zu Punkt 2 wird zunächst mittels eines Seitenradargerätes eine Geschwindigkeitsmessung durchgeführt, um belastbare Erkenntnisse über das tatsächlich gefahrene Geschwindigkeitsniveau zu erhalten. Nach Auswertung der Messergebnisse wird die Verwaltung beurteilen, ob ein weitergehender Handlungsbedarf besteht und insbesondere, ob bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung erforderlich und zweckmäßig sind.

Die vorgenannten Maßnahmen werden im Rahmen des Geschäfts der laufenden Verwaltung unabhängig von einer Beschlussfassung der Bezirksvertretung durchgeführt. Über das Ergebnis der Gesch

_Gekürzt._

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