Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029402) # Neufassung der Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bonn und Erhöhung der Gebühren 261724 · 2026-09-22 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Die Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek und der Gebührentarif werden in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen. ## Begründung **Gebührenerhöhung als Maßnahme zur Haushaltskonsolidierung** Die Stadtbibliothek Bonn ist vor gut zehn Jahren im Zuge der Umsetzung des neuen Bibliothekskonzeptes (2015) auf ein Minimum der bibliotheksfachlich noch sinnvoll verantwortbaren Mittel und Ausstattung reduziert worden. Im Zuge dessen wurden bei Ausweitung der Öffnungszeiten 5 Stellen eingespart. Die von der Stadtbibliothek direkt bewirtschafteten konsumtiven Mittel werden nahezu vollständig (98 Prozent) unmittelbar für die Bereitstellung der Bibliotheksangebote benötigt. Dementsprechend würde eine Reduzierung dieser finanziellen Mittel zu einer direkten Verschlechterung des Angebots führen. Als Öffentliche Bibliothek ist die Stadtbibliothek entsprechend des in Artikel 5 des Grundgesetzes verankerten Rechts auf Meinungs- und Informationsfreiheit mit dem freien Zugang zu Informationen beauftragt. Diese informationelle Grundversorgung ist auch ausdrücklich als Zielvorgabe 16.10 in die UN-Agenda 2030 aufgenommen worden. Für die Inanspruchnahme der Angebote der Stadtbibliothek Bonn erhebt die Stadt Gebühren. Der Gebührentarif soll dabei aber für niemanden eine finanzielle Hürde bei der Nutzung der Bibliotheksangebote darste _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2026-10-06 · Kulturausschuss · geändert beschlossen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261724-01 AA Neufassung der Nutzungs- und Gebührenordnung der Stadtbibliothek Bonn und Erhöhung der GebührenAntrag zur Vorlage 261724 {#nv-2029768} **Sachverhalt** Aufgrund von unterschiedlichen Voraussetzungen, die für den Erwerb der Ehrenamtskarte NRW und der bundesweiten Jugendleiterkarte (Juleica) gelten, ist eine automatische Gleichstellung der beiden Karten laut Verwaltung nicht möglich. Um mögliche Vergünstigungen auch auf Inhaber*innen der Juleica auszuweiten, müssen die jeweiligen Entgeltordnungen ausdrücklich entsprechend ergänzt werden. Für die Bonner Schwimmbäder und das Theater Bonn ist dies bereits erfolgt. Die Antragsteller schlagen vor, diese Ergänzung auch für die Stadtbücherei zu übernehmen. **Beschlussvorschlag** Im Gebührentarif zur Nutzungs- und Gebührenordnung für die Stadtbibliothek Bonn erhält die Anmerkung „Ermäßigungen“ folgende Fassung: ▪ Inhabende von Ermäßigungskarten für städtische Leistungen erhalten auf die Tarif-Nummern 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 eine Ermäßigung nach den Richtlinien für die Ausstellung des Bonn-Ausweises und des Bonn-Ausweises A. ▪ Inhabende einer Ehrenamtskarte NRW oder von Jugendleiterkarten (Juleica) erhalten auf die Tarif-Nummern 1.2, 1.3, 1.5 und 1.6 eine Ermäßigung von 50 % Die Ermäßigungstatbestände können nicht kombiniert angewendet werden. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3213900&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3232467&OTYP=41))