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Große Anfrage Linke: Task Force Nordbrücke - Transparenz und demokratische Kontrolle

261741 · 2026-09-18 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Patrick Tollasz

Sachverhalt

  1. In der Beschlussvorlage (Drs. 261154) begründet die Verwaltung die Notwendigkeit einer Zweispurigkeit der Adenauerallee mit der Sperrung der Nordbrücke. Angeblich sei die B9 als Verbindung zwischen Nord- und Südbrücke besonders wichtig was eine erhöhte Verkehrsbelastung nach sich zieht. Tatsächlich erscheint diese Aussage schwer nachvollziehbar, da für den überregionalen Verkehr attraktivere Routen bestehen. Für den örtlichen Verkehr bleibt die Kennedybrücke, wohl der bevorzugte Weg, da er um ein Vielfaches kürzer ist.

2-4. Der Rat ist als entscheidendes Gremium umfassend über die Vorlagen zu informieren. Eine Variantenuntersuchung mit Bewertung der Vor- und Nachteile verschiedener Führungsformen gehört unbedingt dazu, selbst wenn die Verwaltung sich später für eine andere Variante entschieden hat. Dies wäre in der Vorlage zu begründen. Angesichts der vielen Betroffenen und der umfangreichen öffentlichen Diskussion auch in der Presse besteht offensichtlich auch ein erhebliches öffentliches Interesse.

5-7: Entscheidungen über Verkehrsführungen erfolgen zunehmend in der sog. Task Force. Sie sind damit der politischen und öffentlichen Diskussion entzogen. Der Rat hat teilweise nu

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

  1. Dem Stadtrat wurde (knapp) erläutert, warum aus Sicht der Verwaltung eine Vierspurigkeit der Adenauerallee (B9) aufgrund der Nordbrückensperrung erforderlich sei. Auf welcher fachlichen Grundlage erfolgte die Aussage, dass die Adenauerallee als Verbindung zwischen Nordbrücke und Südbrücke eine wichtige Funktion erfüllt? Wie wurde die tatsächliche Nachfrage nach dieser Verbindung berechnet? Zu welcher Einschätzung kam hierbei die Autobahn GmbH in ihrem Gutachten?
  1. Wieso wurde dem Rat eine vorhandene Variantenuntersuchung zur Oxfordstraße nicht zur Verfügung gestellt um eine politische Abwägung in Kenntnis der Vor- und Nachteile verschiedener Varianten treffen zu können?
  1. Da es sich bei der besagten Variantenuntersuchung um ein abgeschlossenes Dokument handelt, an dem ein erhebliches öffentliches Interesse besteht: Wann und in welcher Form wird die Verwaltung dieses Dokument dem Rat und der Öffentlichkeit (z. B. als Anlage zu dieser Anfrage oder im Ratsinformationssystem) vollumfänglich zugänglich machen?
  1. Sollte die Verwaltung eine Veröffentlichung verweigern: Welche konkreten Ausschlussgründe nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG NRW) oder der Gemeindeordnung liegen

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Begründung

genannt wurden, erfolgen bauliche Maßnahmen und Weißmarkierungen).

  1. Wer ist Mitglied der Task Force? In welchem Abstimmungsmodus erfolgen Entscheidungen in dem Gremium? Sofern keine Namen veröffentlicht werden dürfen, wird um die Anzahl der Personen und deren Funktionen gebeten.

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