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Grüne-Dringlichkeitsantrag: Lehren aus dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung

2026-09-17 · Dringlichkeitsantrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Fabian Rathgeb Patric Lenhart

Beschlussvorschlag

Inhalt des Dringlichkeitsantrags

Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob sie im Zusammenhang mit dem Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung zusätzliche Maßnahmen ergreifen muss, um sich vor ähnlichen Angriffen zu schützen. Hierbei soll insbesondere die konkrete operative Informationssicherheit im Fokus stehen, die bestehende Governance-Strukturen zur Umsetzung bringt.

Dem Ausschuss für Digitalisierung, Dienstleistung und Verwaltungsmodernisierung sowie dem Ausschuss für Sicherheit, Ordnung und Bevölkerungsschutz (sofern die Ergebnisse dessen Zuständigkeit betreffen) werden die Ergebnisse der Prüfung in der nächsten Sitzung vorgelegt.

Bei der Prüfung sollen unter anderem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

  1. Wie gelingt ein Austausch mit der betroffenen Berliner Verwaltung, um zu erwartende Ergebnisse der forensischen Analyse möglichst direkt nutzen zu können und für Erkenntnisse nicht auf die Presseberichterstattung angewiesen zu sein?
  2. Sollten in Bonn ansässige Institutionen, die Bonn als Cybersecurity-Standort ausmachen, mehr in die Stärkung der Cybersicherheit der Bonner Stadtverwaltung einbezogen werden (z.B. BSI und Universität Bonn)?
  3. Wie gut sind die D

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Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Das Ausmaß der Daten, die in Folge des Cyberangriffs auf die Berliner Senatsverwaltung in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangt sind, wurde erst nach Antragsschluss durch die Veröffentlichungen im Darknet ersichtlich.

Ein vergleichbarer Vorfall in Bonn hätte katastrophale Auswirkungen auf Bonns Ansehen als Cybersecurity-Standort. Deshalb ist eine zeitnahe Befassung mit der Thematik nötig.

Der Cyberangriff auf die Verwaltung in Berlin wirft einige Fragen auf. Anscheinend blieb der Angriff für eine Woche unentdeckt und in Folge konnten große Mengen an Daten in den Besitz der Gruppe „Rhysida“ gelangen. Welche Daten genau betroffen sind, scheint auch für die Berliner Verwaltung nur durch eine Analyse der veröffentlichten Daten selbst zu rekonstruieren sein.

Inzwischen meldet der Berliner Chief Digital Officer, dass vom Cyberangriff auf die Berliner Verwaltung keine Daten betroffen sind, deren Einstufung höher als VS-NfD ist.

Dennoch sind Millionen von Datensätzen betroffen, die teilweise sensible personenbezogene Daten enthalten wie laut Berichterstattung im RBB Personalakten, Scans von Ausweisen, Gehaltsabrechnungen, Arbeitszeugnisse oder Vertragsun

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Beratungsfolge

Dokumente