Originalquelle: ALLRIS-Original
261748 · 2026-09-18 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Drahtschmidt Marcel Schmitt
Die Einzelheiten der Finanzierung des Angebotes der Offenen Ganztagsschule liegen nicht zuletzt mit Blick auf den vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026 im öffentlichen Interesse.
Stellungnahme der Verwaltung
Im Schuljahr 2025/2026 wurden 10.257 Kinder in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) einschließlich der Förderschulen betreut. Das OGS-Angebot besteht ausschließlich im Primarbereich.
Die OGS-Regelförderung besteht aus einem Landesanteil und einem kommunalen Anteil (Elternbeiträge und städtische Mittel). Das Gesamtfinanzierungsvolumen betrug rund 41, 2 Mio. Euro. Hiervon entfielen rund 17, 44 Mio. Euro auf Landesmittel, rund 12, 36 Mio. Euro auf Elternbeiträge und rund 11, 42 Mio. Euro auf kommunale Mittel.
Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Landes ist laut Erlass, dass die Kommune einen Mindestanteil von 585 € pro Jahr pro OGS-Platz erbringt (Schuljahr 2025/2026). Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils 3 Prozent erhöht. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden.
Die Stadt Bonn hat im abgelaufenen Schuljahr einen Eigenanteil von 932 Euro pro Regel-OGS-Platz erbracht (zuzüglich Elternbei
_Gekürzt._