Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029455) # BBB-Anfrage Kosten der OGS 261748 · 2026-09-18 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Peter Drahtschmidt Marcel Schmitt ## Sachverhalt Die Einzelheiten der Finanzierung des Angebotes der Offenen Ganztagsschule liegen nicht zuletzt mit Blick auf den vom Bund im Sozialgesetzbuch festgeschriebenen Rechtsanspruch auf die Ganztagsbetreuung ab Sommer 2026 im öffentlichen Interesse. ## Beschlussvorschlag 1. Wie hoch waren die Kosten, die von der Stadt Bonn im abgelaufenen Schuljahr für OGS-Betreuungen insgesamt und getrennt nach Schulformen übernommen wurden und wie hoch war der Anteil an freiwilligen städtischen Leistungen daran? 2. Wie hoch werden die für die Stadt Bonn anfallenden jährlichen Kosten im Zusammenhang mit der ab August 2026 pflichtigen Ganztagsbetreuung an Grundschulen in den Schuljahren 2026/2027, 2027/2028, 2028/2029, und 2029/2030 sein? 3. Mit welchen Zuflüssen aus der Bundes- bzw. Landeskasse kann die Stadt Bonn in den gefragten Jahren hinsichtlich der OGS an Grundschulen und ggf. bei anderen Ganztagsangeboten (Gebundener Ganztag, Offene Betreuung etc.) rechnen? 4. Wie hoch ist der geplante Ansatz, den der Oberbürgermeister im Zusammenhang mit der gesamten OGS-Betreuung für den kommenden Haushalt einstellen will? ## Beratungsfolge - 2026-10-08 · Ausschuss für Finanzen, Beteiligungen und Vergabe · ohne Ergebnis ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261748-01 ST Kosten der OGS {#nv-2029775} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Wie hoch waren die Kosten, die von der Stadt Bonn im abgelaufenen Schuljahr für OGS-Betreuungen insgesamt und getrennt nach Schulformen übernommen wurden und wie hoch war der Anteil an freiwilligen städtischen Leistungen daran? Im Schuljahr 2025/2026 wurden 10.257 Kinder in den Offenen Ganztagsschulen (OGS) einschließlich der Förderschulen betreut. Das OGS-Angebot besteht ausschließlich im Primarbereich. Die OGS-Regelförderung besteht aus einem Landesanteil und einem kommunalen Anteil (Elternbeiträge und städtische Mittel). Das Gesamtfinanzierungsvolumen betrug rund 41, 2 Mio. Euro. Hiervon entfielen rund 17, 44 Mio. Euro auf Landesmittel, rund 12, 36 Mio. Euro auf Elternbeiträge und rund 11, 42 Mio. Euro auf kommunale Mittel. Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Fördermittel des Landes ist laut Erlass, dass die Kommune einen Mindestanteil von 585 € pro Jahr pro OGS-Platz erbringt (Schuljahr 2025/2026). Die Eigenanteile werden jährlich jeweils zum 01.08. um jeweils 3 Prozent erhöht. Auf diese Eigenanteile können Elternbeiträge angerechnet werden. Die Stadt Bonn hat im abgelaufenen Schuljahr einen Eigenanteil von 932 Euro pro Regel-OGS-Platz erbracht (zuzüglich Elternbei _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3232598&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3215852&OTYP=41))