Originalquelle: ALLRIS-Original

Volt-Gruppe-Große Anfrage: Anmeldeverfahren an den weiterführenden Schulen: Ablehnungen, Verfahrensablauf und Möglichkeit eines Zweit- und Drittwunsches

2026-09-21 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Kevin Elmer

Sachverhalt

Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 wurden allein im vorgezogenen Verfahren an den fünf städtischen Gesamtschulen 383 von 1.112 angemeldeten Kindern abgelehnt, mehr als jedes dritte Kind. Hinzu kamen 120 Ablehnungen an sechs Gymnasien mit Anmeldeüberhängen sowie 105 Anmeldeüberhänge an drei Realschulen.

Nach dem derzeitigen Verfahren kann jedes Kind nur an einer einzigen Schule angemeldet werden. Wünsche für eine zweite oder dritte Schule werden nicht erfasst. Kinder, die eine Absage erhalten, müssen mit dem zurückgesandten Original Anmeldeschein in einer weiteren Runde neu angemeldet werden, ohne dass ihre Präferenzen im Verfahren eine Rollespielen. Maßgeblich ist dann allein, wo noch Plätze frei sind.

Das Landesrecht eröffnet dem Schulträger inzwischen unmittelbar in der Verordnung selbst die Möglichkeit, solche Wünsche zu erfassen: Nach § 1 Absatz 1a Satz 3 APO-S I (BASS 13-21 Nr. 1.1) kann der Schulträger zusätzlich einen Zweit- und Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder einer bestimmten Schulform abfragen. Nach VV 1.1.5 zu § 1 APO-S I (BASS 13-21 Nr. 1.2) dürfen mit Einwilligung der Eltern der Anmeldeschein und eine Kopie des Halbjahreszeugnisses einschl

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie viele Kinder erhielten in den Anmeldeverfahren der Schuljahre 2023/24, 2024/25, 2025/26 und 2026/27 jeweils eine Ablehnung, aufgeschlüsselt nach Schulform? Wie viele Kinder erhielten dabei mehr als eine Ablehnung, d.h., wurden auch in einer weiteren Anmelderunde erneut abgelehnt?
  2. Erfasst die Verwaltung, an welchen Schulen und Schulformen die zunächst abgelehnten Kinder letztlich aufgenommen wurden? Insbesondere: Wie viele an einer Gesamtschule abgelehnte Kinder wechselten in der Folge an eine Schule des dreigliedrigen Systems, und wie viele Kinder erhielten letztlich einen Platz an einer Schule, die weder wohnortnah lag noch der ursprünglich gewünschten Schule entsprach?
  3. Hat die Verwaltung geprüft, von der Möglichkeit des § 1 Absatz 1a Satz 3 APO-S I Gebrauch zu machen, als Schulträger zusätzlich einen unverbindlichen Zweit- und Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder einer bestimmten Schulform abzufragen (etwa auf einem Beiblatt zum Anmeldeschein oder in digitaler Form)? Falls ja, mit welchem Ergebnis? Falls nein, warum nicht?
  4. Wie erfolgt derzeit bei Anmeldeüberhängen die nach VV 1.2 zu § 1 AP

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._

Dokumente