Originalquelle: ALLRIS-Original
2026-09-21 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Kevin Elmer
Im Anmeldeverfahren zum Schuljahr 2026/2027 wurden allein im vorgezogenen Verfahren an den fünf städtischen Gesamtschulen 383 von 1.112 angemeldeten Kindern abgelehnt, mehr als jedes dritte Kind. Hinzu kamen 120 Ablehnungen an sechs Gymnasien mit Anmeldeüberhängen sowie 105 Anmeldeüberhänge an drei Realschulen.
Nach dem derzeitigen Verfahren kann jedes Kind nur an einer einzigen Schule angemeldet werden. Wünsche für eine zweite oder dritte Schule werden nicht erfasst. Kinder, die eine Absage erhalten, müssen mit dem zurückgesandten Original Anmeldeschein in einer weiteren Runde neu angemeldet werden, ohne dass ihre Präferenzen im Verfahren eine Rollespielen. Maßgeblich ist dann allein, wo noch Plätze frei sind.
Das Landesrecht eröffnet dem Schulträger inzwischen unmittelbar in der Verordnung selbst die Möglichkeit, solche Wünsche zu erfassen: Nach § 1 Absatz 1a Satz 3 APO-S I (BASS 13-21 Nr. 1.1) kann der Schulträger zusätzlich einen Zweit- und Drittwunsch hinsichtlich einer weiteren Schule oder einer bestimmten Schulform abfragen. Nach VV 1.1.5 zu § 1 APO-S I (BASS 13-21 Nr. 1.2) dürfen mit Einwilligung der Eltern der Anmeldeschein und eine Kopie des Halbjahreszeugnisses einschl
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._