Originalquelle: ALLRIS-Original
261779 · 2026-09-22 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Katja Grimm-Bouveret Uwe Feddern Fabio Sánchez Copano
Die Digitalisierung der Abrechnung von Krankentransportfahrten ist ein konkreter Verwaltungsprozess, bei dem nach den vorliegenden Informationen weiterhin ein wesentlicher Medienbruch besteht. Für einen großen Teil der Fahrten gesetzlich Versicherter wird weiterhin das papiergebundene Muster 4 benötigt; digitale Nachweise werden von den Krankenkassen derzeit nicht einheitlich anerkannt.
Der notwendige Versand und die manuelle Bearbeitung der Unterlagen können zu Verzögerungen, zusätzlichem Verwaltungsaufwand und verspäteten Zahlungen führen. Dadurch können für kommunale Leistungserbringer auch vermeidbare finanzielle Belastungen, etwa durch Verzugszinsen, entstehen.
Die gematik hat für die digitale Verordnung von Krankenbeförderung einen möglichen digitalen Prozess beschrieben und arbeitet an dessen Erprobung, der aber nur die Beteiligung von Taxen etc. vorsieht. Die Implementierung im Bereich Rettungsdienst wurde aber explizit ausgeschlossen. Eine Kommune kann die dafür notwendigen bundesweiten Regeln und die Anerkennung durch die Kostenträger jedoch nicht allein herstellen. Bonn sollte deshalb gemeinsam mit anderen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden auf eine schnelle,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Die Verwaltung wird beauftragt,
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung begrüßt grundsätzlich das Anliegen, die Verordnung und Abwicklung von Krankentransporten weiter zu digitalisieren. Eine durchgängig digitale und medienbruchfreie Bearbeitung kann dazu beitragen, die Abläufe für die beteiligten Akteure zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren.
Mit dem derzeit auf Bundesebene im Gesetzgebungsverfahren befindlichen Entwurf der Notfallreform ist bereits eine weitergehende Digitalisierung im Bereich der medizinischen Notfallversorgung vorgesehen. Die geplanten Regelungen sehen insbesondere eine digitale standardisierte Abfrage und Steuerung der Notfallversorgung sowie eine stärkere digitale Vernetzung der an der Notfallversorgung beteiligten Strukturen vor.
Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf Regelungen zur digitalen Steuerung von Transporten zu Integrierten Notfallzentren (INZ). Insbesondere ist vorgesehen, dass bei bestimmten, auf Grundlage eines standardisierten digitalen Abfrageverfahrens veranlassten Beförderungen die entsprechende digitale Entscheidung die Funktion einer Verordnung übernehmen kann. Damit wird im Bereich der Notfallversorgung bereits ein erster Schritt hin zu einer digitalen Abbildung der bisla
_Gekürzt._