Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029571) # Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz 261810 · 2026-09-24 · Große Anfrage · öffentlich Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Anja Lamodke Berit Keiser ## Sachverhalt Das Kinderbildungsgesetz (Ki BiZ NRW) sieht in §48 Mittel für die örtlichen Jugendämter für die Flexibilisierung der Kindertagesbetreuung vor. In Bonn stehen diese Mittel zur Öffnung in Randzeiten oder zur Verringerung von Schließtagen zur Beantragung für die Einrichtungen zu Verfügung. Für das laufende Kitajahr haben 25 Einrichtungen Mittel bewilligt bekommen (siehe dazu DS- [__260362__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2025891&refresh=false&TOLFDNR=2086849) ). Aktuelle Medienberichte haben gezeigt, dass in NRW einige der Landesmittel nicht abgerufen werden, daher ist es von Interesse zu erfahren, ob die beantragten Mittel in Bonn vollständig gewährt werden können und warum nicht weitere Träger ihre Öffnungszeiten flexibilisieren. ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung wird gebeten folgende Fragen zu beantworten: 1. Haben die 25 Einrichtungen, die für das aktuelle Kitajahr Mittel zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Ki Biz beantragt haben, diese in der angegebenen Höhe erhalten? Wenn die Mittel nicht vollständig ausgezahlt wurden bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. 2. Sind die Mittel in den vergangenen Jahren durch die Einrichtungen vollständig abgerufen worden? 3. Ist der Verwaltung bekannt, warum nicht weitere Träger die Mittel beantragen? 4. Inwiefern unterstützt die Verwaltung die Träger bei der Beantragung der Mittel? ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 261810-01 ST Große Anfrage der Grünen Ratsfraktion zur Nutzung der Flexibilisierungsmittel nach §48 KiBiz {#nv-2029729} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Haben die 25 Einrichtungen, die für das aktuelle Kitajahr Mittel zur Flexibilisierung der Betreuungszeiten nach § 48 Ki Biz beantragt haben, diese in der angegebenen Höhe erhalten? Wenn die Mittel nicht vollständig ausgezahlt wurden, bitte nach Einrichtungen aufschlüsseln. Der Flexibilisierungszuschuss wurde gemäß Ratsbeschluss vom 25.03.2026 (DS-Nr. 260362) an die 25 Einrichtungen weiterbewilligt. 457.500, 00 € reine Landesmittel __114.375, 00 €__ städt. Budget = 571.875, 00 € 2. Sind die Mittel in den vergangenen Jahren durch die Einrichtungen vollständig abgerufen worden? Für das Kindergartenjahr 2020/2021 stellte das Land insgesamt einen Betrag von 40 Mio. € landesweit zur Verfügung. Auf Bonn entfielen ab dem neuen Kindergartenjahr 753.200, 00 €. Die vom Land zur Verfügung gestellten Mittel stiegen landesweit in 2021/2022 auf 60 Mio. € und ab 2022/23 jährlich bis auf 80 Mio. € und wurden ab dem Kindergartenjahr 2023/2024 gemäß § 37 Ki Biz indexiert. Von den durch das Land zur Verfügung gestellten Mitteln entfällt auf Bonn ein Anteil von 1, 883 %. Übersicht: siehe Anlage 3. Ist der Verwaltung bekannt, warum nicht weitere Träger die Mittel beantragen? Die Träger sind nicht ver _Gekürzt._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3221671&OTYP=41)) - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3232043&OTYP=41))