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ErgänzungsantragWohnen in Bonn hier: Handlungskonzept Wohnen BonnWohnen in Bonnhier: Handlungskonzept Wohnen BonnAntrag zur Vorlage 261142

2026-09-29 · Änderungsantrag · öffentlich

Antragsteller: Bert Moll Ulrich Gödeke CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Gabriel Kunze SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Frank Thomas FDP-Gruppe im Rat der Stadt Bonn

Sachverhalt

Um dem seit Jahren bestehenden Fehlbedarf an Wohnungen, insbesondere im unteren und mittleren Preissegment zu begegnen und dem abnehmenden Bestand an preisgebundenen öffentlich geförderten Wohnungen entgegenzuwirken, hat die Verwaltung ein Handlungskonzept Wohnen im Entwurf vorgelegt. Es sieht vor als eine von 14 Maßnahmen die Aufstellung eines Wohnflächenentwicklungsprogramms 2040

(M 2.2). In den sog. Shortscans des Entwurfes zum Handlungskonzeptes Wohnen ist eine mittelfristige Konzepterarbeitung bis 2030 bei einer Bearbeitungsdauer von einem Jahr genannt. In der Übersicht des Umsetzungsprogramms zum Handlungskonzept Wohnen ist eine Vorbereitung bis 2028 und eine Durchführung / Umsetzung ab 2028 verzeichnet ohne einen markierten Abschluss der Konzepterstellung. Zeitlich besonders priorisiert werden Maßnahmen zur Mobilisierung von Wohnbauflächen, zur Beschleunigung von Planungsverfahren und zur Förderung der Innenentwicklung. Auch wenn der Zeithorizont eines Wohnbauflächenkonzeptes längerfristig ist, muss umgehend mit den Arbeiten begonnen werden, da die Umsetzung des Konzeptes parallel (s. Beschluss des Rates zu den NEILA-Flächen) und direkt nach seinem Abschluss beginnen soll.

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird beauftragt,

  1. im Rahmen des Handlungskonzeptes Wohnen mit der Erarbeitung des Flächenkonzeptes für den voraussehbaren Wohnbedarf der nächsten 10 bis 15 Jahre (Wohnbauentwicklungsprogramm 2040) kurzfristig zu beginnen, 2. in dem Konzept zur ausreichenden Befriedigung der Wohnbedürfnisse der Bevölkerung unter Beachtung der relativen Bodenschutzklausel des BauGB das Ziel einer ausgewogene Innen- und Außenentwicklung zu verfolgen (temporäre Doppelstrategie) unter besonderer Berücksichtigung der fortgeschriebenen Flächenoptionen, die der seit dem 29.10.2025 rechtswirksame neue Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln bietet, 3. einen Ausgleichsvorschlag für den Umgang mit konkurrierenden Flächenansprüchen, insbesondere aus dem Bonner Freiraumplan und nach dem Stand der Arbeiten am Gesamtlandschaftsplan vorzubereiten, wobei der zeitliche Taktgeber die Aufstellung des Wohnbauflächenkonzept sein soll und nicht die Fertigstellung des Gesamtlandschaftsplanes, 4. die Stadtentwicklungsgesellschaft (SEG) frühzeitig hinsichtlich möglicher Flächenentwicklungen zu beteiligen und das Konzept in ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes zur abschließenden Gesamta

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Beratungsfolge

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