Originalquelle: ALLRIS-Original
261842 · 2026-10-15 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 4. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen.
I. Allgemeine Rechtsgrundlagen
Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben.
II. Städtische Rechtsgrundlagen
Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Entgeltordnung wurden zuletzt zum 01.01.2026 angepasst (DS-Nr. __253860__ )
III. Änderungen in der Entgeltordnung und Entgeltanpassung
Durch die Feuerwehr werden nachfolgende Leistungen erbracht, die über den im BHKG geregelten Aufgabenbereich hinausgehen:
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._