Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029691) # 4. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn 261842 · 2026-10-15 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Beschlussvorschlag Die 4. Änderung der Entgeltordnung für sonstige Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage A beigefügten Fassung beschlossen. ## Begründung **I. Allgemeine Rechtsgrundlagen** Nach § 52 Abs. 5 S. 2 des Gesetzes über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) können die Gemeinden für Leistungen der öffentlichen Feuerwehren, die über den im BHKG genannten Aufgabenbereich hinausgehen, Entgelte erheben. **II. Städtische Rechtsgrundlagen** Die Entgelte für sonstige Leistungen der Feuerwehr werden zurzeit aufgrund der Entgeltordnung für die sonstigen Leistungen der Feuerwehr der Bundesstadt Bonn vom 14. Dezember 2018 erhoben. Die Tarife zu der Entgeltordnung wurden zuletzt zum 01.01.2026 angepasst (DS-Nr. [__253860__](https://www.bonn.sitzung-online.de/personal/vo020?VOLFDNR=2024469&refresh=false) ) **III. Änderungen in der** **Entgeltordnung** **und Entgeltanpassung** Durch die Feuerwehr werden nachfolgende Leistungen erbracht, die über den im BHKG geregelten Aufgabenbereich hinausgehen: - Gestellung von Brandsicherheitswachen nach § 27 BHKG - Schriftliche Bestätigung über einen Einsatz der Feuerwehr - Prüfen von Feuerwehrlaufkarten und Feuerwehrplänen zu Objekten (Erstprüfung und zweijährige Revision der Feuerwehrpläne nach anerkannter technischer Regel DIN 14095) - Außerhalb von Baugenehmigu _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3230839&OTYP=41))