Originalquelle: ALLRIS-Original
261623-02 ST · 2026-10-12 · Stellungnahme der Verwaltung · öffentlich
Die im Antrag angesprochenen Vorgänge im Zusammenhang mit der früheren Tätigkeit des Bürgers als Alltagshelfer in einer städtischen Kindertageseinrichtung waren bereits Gegenstand einer verwaltungsinternen Prüfung und einer Befassung des Rates ( __DS 253686-04 ST__ ).
Zu diesem Sachverhalt ist derzeit ein gerichtliches Verfahren anhängig. Die Beweisaufnahme ist noch nicht abgeschlossen. Vor diesem Hintergrund nimmt die Verwaltung derzeit keine abschließende Bewertung solcher Fragestellungen vor, die Gegenstand der noch laufenden gerichtlichen Klärung sind.
Die darüber hinaus im Antrag angesprochenen Verwaltungsvorgänge wurden durch die jeweils zuständigen Dienststellen im Rahmen ihrer Zuständigkeiten bearbeitet. Im Rahmen der hierzu erfolgten Abstimmung haben sich keine Anhaltspunkte für eine verknüpfte Bearbeitung dieser Vorgänge ergeben.
Soweit sich der Antrag auf die Tätigkeit von Gerichten und Staatsanwaltschaften bezieht, weist die Verwaltung darauf hin, dass die Stadt Bonn gegenüber diesen Stellen keine Fach- oder Rechtsaufsicht ausübt. Eine fach- oder rechtsaufsichtliche Bewertung ihrer Tätigkeit durch die
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=stellungnahme_verwaltung und offset des Eintrags in weiter._