Originalquelle: ALLRIS-Original
261733-01 · 2026-10-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Die 11. Satzung zur Änderung der Hundesteuersatzung der Bundesstadt Bonn wird in der als Anlage 1 beigefügten Fassung beschlossen.
In der Sitzung des Rates am 7. Mai 2026 wurde die uneingeschränkte Subventionierung der Hundesteuer für die Aufnahme älterer Hunde aus dem Tierheim beschlossen (DS 260351). Hierzu teilte die Verwaltung mit, dass beabsichtigt ist, die Hundesteuersatzung zum 1. Januar 2027 insbesondere hinsichtlich der Ermäßigungs- und Befreiungstatbestände zu aktualisieren. Die bisherigen Subventionen für aus dem Albert-Schweitzer-Tierheim aufgenommene Hunde sollen als Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände nach dem Vorbild vieler anderer Kommunen in NRW in die Satzung aufgenommen und ausgeweitet werden.
In diesem Zusammenhang wurde die Satzung insgesamt inhaltlich und redaktionell überarbeitet.
Die Begrifflichkeiten zu den gefährlichen Hunden und Hunden bestimmter Rassen wurden aus dem Landeshundegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen übernommen. Hierin wird der Begriff „Kampfhund“ nicht mehr angewendet. Die Besteuerung der Hunde bestimmter Rassen mit dem erhöhten Steuersatz wird aufgenommen, weil diese Hunde im Landeshundegesetz den gefährlichen Hunden faktisch gleichgestellt sind.
Für Assistenzhunde, worunter z. B. Blindenführhunde fallen, bestand noch nie eine Steuerpflicht, da deren Haltung
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