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Volt-Anfrage: Wartezeiten und Verfahren bei verspäteter Busbegleitung im Schülerspezialverkehr

261879 · 2026-10-12 · Große Anfrage · öffentlich

Antragsteller: Volt-Gruppe im Rat der Stadt Bonn Kevin Elmer

Sachverhalt

Aus der Elternschaft Bonner Förderschulen wurde berichtet, dass Fahrzeuge des Schülerspezialverkehrs mehrfach abfahren, obwohl die Busbegleitung aufgrund des ÖPNV nur wenige Minuten verspätet und ihr Eintreffen bereits angekündigt war. In der Folge verpassen die schwerbehinderten Schüler*innen den Transport. Die Eltern müssen in solchen Fällen selbst fahren, sonst wäre der Schulbesuch ausgefallen.

Gerade für Kinder und Jugendliche mit Autismus oder anderen nicht sofort sichtbaren Behinderungen sind verlässliche und ruhige Abläufe entscheidend. Vor diesem Hintergrund bitten wir um Beantwortung der Fragen.

Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten nachstehende Fragen zur Busbegleitung im Schülerspezialverkehr zu beantworten:

  1. Welche Vorgaben zu Wartezeiten an den Abholpunkten enthalten die Verträge bzw. Leistungsbeschreibungen der Stadt mit den beauftragten Beförderungsunternehmen?
  2. Wie ist das Verfahren geregelt, wenn eine Busbegleitung verspätet ist oder ausfällt? Wer entscheidet über Warten oder Weiterfahrt, und wie werden Eltern und Schule informiert?
  3. Wie viele Fälle sind der Verwaltung bekannt, in denen Schüler*innen wegen fehlender oder verspäteter Begleitung nicht befördert wurden? Falls solche Fälle nicht erfasst werden: Ist eine Erfassung geplant?
  4. Mit welchem zeitlichen Puffer zwischen geplanter Ankunft und Unterrichtsbeginn werden die Touren geplant?
  5. Wie werden behinderungsbedingte Bedarfe einzelner Schüler*innen in der Tourenplanung berücksichtigt, und auf welchem Weg können Eltern und Schulen entsprechende Hinweise einbringen?

Dokumente