Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2029876) # Keine weitere Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn 261896 · 2026-10-13 · Antrag · öffentlich Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Michael Faber ## Sachverhalt Per Pressemitteilung und Ratsnewsletter vom 03.10.2026 hat die Verwaltung über die Haushaltsklausur des Verwaltungsvorstandes und dortige Beschlüsse berichtet. Dort heißt es: "Statt des in der Zukunftsagenda Bonner Bühnen beschlossenen Erhalts aller Sparten soll die Aufgabe des Schauspiels geprüft werden." Die Aufgabe einer Sparte des Theaters Bonn und deren Planung stellt eine Verwaltungsaufgabe von besonderer Bedeutung dar. Über deren Planung ist der Hauptausschuss gem. Paragraf 61 GO NRW zu unterrichten, was gemäß der einschlägigen Kommentierung (Kallerhoff in: BeckOK Kommunalrecht NRW, Dietlein/Heusch, § 61, Rn. 11) jedenfalls nach Mitwirkung des Verwaltungsvorstandes gem. § 70 Abs. 2 Lit. b) GO NRW geboten war. Damit einher geht eine originäre gesetzliche Entscheidungsbefugnis des Hauptausschusses gem. Paragraf 61 GO NRW. Diese Entscheidungsbefugnis über die Planung bezieht sich auf die Inangriffnahme und weitere Durchführung der Vorbereitungen zur Beschlussfassung. Der Hauptausschuss fungiert nach der Kommentierung als "Initiativfilter und kann auch eine Initiative des Bürgermeisters „im Keim ersticken“ (Kallerhoff, a.a.O., Rn. 8). Die vom Verwaltungsvorstand beschlossene P _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Die Verwaltung stellt die Prüfung der Aufgabe der Schauspielsparte des Theaters Bonn ein. ## Dokumente - Sammeldokument öffentlich ([Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/doc?DOCTYP=130&DOLFDNR=3233920&OTYP=41))