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Grüne-Antrag: Einführung eines Tarifkorridors für vorbestellte Taxifahrten

261897 · 2026-10-14 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: Fraktion Bündnis 90 / DIE GRÜNEN Berit Keiser

Sachverhalt

Das Taxigewerbe steht zunehmend im Wettbewerb mit appbasierten Mobilitätsangeboten. Ein wesentlicher Vorteil solcher Angebote aus Sicht der Fahrgäste ist die Preistransparenz: Bereits bei der Buchung ist bekannt, was die Fahrt kosten wird. Für das regulierte Taxigewerbe waren solche flexiblen Preisangebote lange nur eingeschränkt möglich.

Mit der Novellierung des Personenbeförderungsgesetzes hat der Bundesgesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, für vorbestellte Taxifahrten Festpreise beziehungsweise Mindest- und Höchstpreise festzulegen, innerhalb derer der Fahrpreis vor Fahrtantritt vereinbart werden kann.

Mehrere Großstädte nutzen diesen Spielraum bereits: In Düsseldorf können Taxiunternehmen seit Mai 2025 für vorbestellte Fahrten Festpreise anbieten, die bis zu 20 Prozent über oder unter dem errechneten Basispreis liegen. Die Stadt begründet dies ausdrücklich damit, dass Taxiunternehmen dadurch flexibler auf Marktgegebenheiten reagieren können. Auch in Köln kann bei vorbestellten Fahrten der Festpreis nun bis zu 20 Prozent nach unten oder oben vom regulären Beförderungsentgelt abweichen.München gehörte zu den ersten deutschen Großstädten, die einen solchen Tarifkorridor eingef

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Beschlussvorschlag

Die Verwaltung wird gebeten, einen Vorschlag zur Einführung eines Tarifkorridors für vorbestellte Taxifahrten in Bonn zu erarbeiten und die dafür notwendige Anpassung der Bonner Taxitarifordnung vorzubereiten.

Dabei soll geprüft werden, in welchem Rahmen Taxiunternehmen bei einer vorherigen Bestellung per Telefon oder App einen verbindlichen Festpreis anbieten können, der innerhalb eines festgelegten Korridors vom regulären Taxitarif abweichen darf.

Die Verwaltung berichtet dem Wirtschaftsausschuss über die Ergebnisse und legt einen Vorschlag für eine mögliche Umsetzung in Bonn vor.

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