Originalquelle: ALLRIS-Original
BBB-Fraktion-Große Anfrage: Haushalt; Sachstand finanzwirksame Leistungen an umliegende Gebietskörperschaften bzw. deren Einwohner
261931 · 2026-10-16 · Große Anfrage · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt
Sachverhalt
Die bisherige Beantwortung entsprechender BBB-Anfragen hat ergeben, dass Bonn jährlich im deutlich zweistelligen Millionenbereich Leistungen für umliegende Gemeinden insbesondere zugunsten des Rhein-Sieg-Kreises erbringt. Mit der Anfrage soll der Sachstand für die vergangenen Jahre in Erfahrung gebracht werden.
Beschlussvorschlag
- In welchen Bereichen, zu welchem Zweck und welcher rechtlichen Bindung folgend wurden in den Jahren 2023, 2024 und 2025 in welcher Höhe von der Stadt Bonn finanzwirksame Leistungen für Einwohner anderer Gebietskörper- schaften jeweils erbracht? Von besonderem Interesse dabei sind folgende Einrichtungen, Institutionen und Sparten:
a) Schulen (auch OGS), getrennt nach Schulformen und Fahrtkostenersatz
b) Kindertageseinrichtungen
c) U3-Betreungsangebote
d) Drogenhilfe
e) Theater und Oper
f) Musikschule
g) Stadtbibliothek/Haus der Bildung
h) VHS
i) Sporteinrichtungen
- Erbrachten in 2023, 2024 und 2025 andere Gebietskörperschaften vergleichbare Leistungen für Bonner Einwohner und wenn ja, in jeweils welcher Höhe?
- Sofern keine Erstattung oder Verrechnung mit Leistungen anderer Gebietskörperschaften zugunsten Bonner Einwohner erfolgten, gibt es zwingende rechtliche oder sonstige Gründe (z.B. Vereinbarungen, Verträge) für die künftige Erbringung dieser Leistungen zu Lasten des Haushaltes der Bundesstadt Bonn und wenn ja, welche sind dies im Einzelnen?
- Sofern eine rechtliche Verpflichtung der Stadt Bonn zur Erbringung der oben gefragten Leistungen besteht: In welchen
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Dokumente