Originalquelle: ALLRIS-Original
190692 · 2019-11-27 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion und Stv. Marcel Schmitt
Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz | 11.09.2019 | Vertagt bei Eintritt in die Tagesordnung Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz | 30.10.2019 | Vertagt bei Anerkennung der Tagesordnung
Am 29. Juli 2019 hat die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung Bonn ins Bo RiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie dieser zur Kenntnis gibt, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn-Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen will. Begründet wird dies mit einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die Bezirksregierung Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige teilgenommen haben sollen. Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines Fahrradfahrers gewesen sein, der nach der diesjährigen Veranstaltung Rhein in Flammen im Mai auf die Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort von einer ankommenden Bahn erfasst wurde.
Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das Gedrän
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=beschlussvorschlag und offset des Eintrags in weiter._
Sachverhalt
Zu 1-2:
Die Fragesteller sind interessiert zu erfahren, was sich an der Gefahrenstelle für Bahnkunden zwischenzeitlich getan hat, um diese zu entschärfen. Zu 3-4: Am 29. Juli 2019 hatte die Verwaltung eine Mitteilungsvorlage für die Bezirksvertretung Bonn ins Bo RiS eingestellt (Vgl. DS 1912212), in der sie dieser zur Kenntnis gab, dass sie auf der B9 im Bereich der Stadtbahn-Haltestelle Ollenhauerstraße Tempo 50 einführen wollte. Begründet wurde dies mit einer Begehung an der Dienststellen der Stadtverwaltung, die Bezirksregierung Köln, die stv. Schulleitung des FEG und Sonstige teilgenommen haben sollen. Anlass des Treffens soll der tödliche Unfall eines Fahrradfahrers gewesen sein, der nach der Veranstaltung Rhein in Flammen im Mai 2019 auf die Gleise vor der Haltestelle Ollenhauerstraße fuhr und dort von einer ankommenden Bahn erfasst wurde. Bei dem Treffen will die Verwaltung erstmals festgestellt haben, dass der Haltestellenbereich und insbesondere der Aufstellbereich an den Fußgängerampeln an der Friedrich-Ebert-Allee (B9) an Stoßzeiten völlig überfüllt ist und es vorgekommen sein soll, dass einige Schüler durch das Gedränge den Übergangsbereich betraten. Die Verwaltung füh
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. Ausweitung des Wartebereiches. b. Begrenzung der Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße aus Richtung Süden in der morgendlichen, mittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h. c. Verbesserung der Signalisierung. 2. Wie wurde sichergestellt, dass keine Schüler mehr durch Überfüllung des Wartebereiches der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die anliegende Fahrbahn bzw. den Gleisbereich betreten? 3. Aus welchem Grunde glaubt die Stadtverwaltung, durch eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der Bundesstraße 9 im Bereich der Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße die dort in der Hauptverkehrszeit infolge von möglicher Überfüllung der Aufstellfläche bestehende Unfallgefahr bannen zu können? 4. Warum ist aus Sicht der Stadtverwaltung eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf der B9 anders als noch im Jahre 2016 seit 2019 ein Geschäft der laufenden Verwaltung und warum wurde der Vorgang angesichts der auf Vorschlag der Verwaltung getroffenen Entscheidung des Planungsausschusses vom 23.02.2016 (
_Gekürzt._
Sachverhalt
An der Stadtbahnhaltestelle Ollenhauerstraße kommt es immer wieder zu schweren Unfällen mit Todesfolge. Nach dem Todesfall eines Radfahrers in 2019 ist zuletzt im Februar 2025 ein 79-jähriger Fußgänger dort beim Überqueren der Gleise von einer SWB-Bahn der Linie 66 erfasst worden und später verstorben. Die beantragten Maßnahmen sollen dazu dienen, die offenbar weiter bestehende Gefahrenlage zu verringern.
Im Übrigen wird auf Drucksachenfolge __1912212__ (BORIS) hingewiesen.
Beschlussvorschlag
Die Oberbürgermeisterin wird beauftragt bzw. sie als Aufsichtsratsvorsitzende der SWBV und die übrigen vom Rat in den Aufsichtsrat der SWBV entsandten Mitglieder werden angewiesen, dafür Sorge zu tragen, dass
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund erforderlicher Prüfungen und Abstimmungen kann die Beantwortung der Großen Anfrage nicht bis zur Sitzung am 18.06.2025 erfolgen.
Die Verwaltung bittet deshalb um Vertagung.
Stellungnahme der Verwaltung
__Die SWBV teilen zu den Fragen 1 und 2 mit: __
a. Ausweitung des Wartebereiches
Ja, der Wartebereich wurde vergrößert.
Ergänzung durch die Verwaltung:
Die rheinseitige Aufstellfläche wurde baulich vergrößert, die bergseitige Fläche durch Umbau einer Absperrung und Verbreiterung des Überwegs (siehe Anlage „Plan“).
b. Begrenzung der Einfahrtgeschwindigkeit der Bahnen in die Bahnhaltestelle Ollenhauerstraße aus Richtung Süden in der morgendlichen, mittäglichen und nachmittäglichen Spitzenstunde auf maximal 5 km/h.
Eine derartige Verringerung der Geschwindigkeit ist nicht möglich, da damit die Leistungsfähigkeit der Strecke soweit begrenzt würde, dass das Fahrtenangebot vor allem in den Spitzenstunden massiv verringert werden müsste.
c. Verbesserung der Signalisierung
Die Anlage ist in der aktuellen Ausgestaltung von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Ob bzw. wie eine Optimierung der Signalisierung möglich ist, wird derzeit gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde geprüft.
Ergänzung durch die Verwaltung zu 1b. und 1c.:
Die Verwaltung sieht die Fußgänge
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Zum BBB-Antrag, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen bzw. sie als Aufsichtsratsvorsitzende der SWBV und die übrigen vom Rat in den Aufsichtsrat der SWBV entsandten Mitglieder anzuweisen, dafür Sorge zu tragen, "dass
Nach Aussage der SWB ist die Anlage in der aktuellen Ausgestaltung von der Aufsichtsbehörde genehmigt. Ob bzw. wie eine Optimierung der Signalisierung möglich ist, wird derzeit gemeinsam mit der Aufsichtsbehörde geprüft. Ergänzend teilt die Verwaltung mit, dass sie die Fußgängersicherheit hier als priorit
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Zu Punkt 3 des BBB-Antrags, die Oberbürgermeisterin zu beauftragen bzw. sie als Aufsichtsratsvorsitzende der SWBV und die übrigen vom Rat in den Aufsichtsrat der SWBV entsandten Mitglieder anzuweisen, dafür Sorge zu tragen, "dass
Die Verwaltung hat die Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahnen der B 9 und über den Bahnübergang nur noch auf den Fußverkehr umgestellt. Die LSA-Schablonen wurden entsprechend ausgetauscht und die Markierungen für die Querungsmöglichkeiten über die Fahrbahnen für den Radverkehr werden entfernt. Zusätzliche Umlaufsperren bzw. Drängelgitter sind aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend, weil die Zugänge zum Bahnübergang dadurch in der Barrierefreiheit und auch Passierbarkeit für Passanten mit Kinderwagen oder geschobenen Lastenrädern zu sehr eingeschränkt werden.
Stellungnahme der Verwaltung
In der Sitzung des Rates am 03.07.2025 wurde der Antrag vertagt und darum gebeten folgende Nachfrage zu beantworten:
Weshalb liegt die Einfahrgeschwindigkeit aus Bad Godesberg kommend in die Haltstelle Ollenhauerstraße bei 50 km/h, während sie bei der Einfahrgeschwindigkeit von Bonn kommend in die Haltstelle Olof-Palme-Allee bei 30 km/h liegt. Weiterhin wird um Ausführung gebeten, warum eine Ampelschaltung nicht machbar sein soll.
Die Stadtwerke Bonn haben dazu folgende Antwort übermittelt:
Die zulässige Einfahrgeschwindigkeit von Bonn kommend in die Haltestelle Olof-Palme-Allee liegt bei 70 km/h, nicht bei 30 km/h. In der Praxis werden die 70 km/h aber nicht erreicht.
Die LSA für den Individualverkehr und die Signale für die Bahnstrecke inklusive der Querung an der Haltestelle Ollenhauerstraße sind getrennte, voneinander unabhängige Anlagen. Wie die Sicherheit an dieser Stelle erhöht bzw. die Zahl der Missachtungen der Signalisierungen reduziert werden kann wird zwischen Stadtverwaltung, SWBV und den jeweiligen Aufsichtsbehörden abgestimmt.
Die Verwaltung teilt dazu ergänzend mit, dass die Haltestelle Ollenhauerstraße in der nächsten Sitzung der Unfallkommission beha
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu 1)
Der ADFC als bedeutender zivilgesellschaftlicher Akteur sollte im Rahmen der Unfallkommission bei Belangen die auch den Radverkehr betreffen stets mit einbezogen werden.
Zu 2)
Die Achse Zitelmannstraße - Ollenhauerstraße ist im Radverkehrsnetz der Stadt als Hauptroute (RA II) ausgewiesen und zum Teil bereits als Fahrradstraße ausgebaut. Die Querungsstelle stellt für den Radverkehr keine sichere und angemessene Lösung dar. An dieser Gefahrenstelle ist eine deutlich breitere und entsprechend markierte getrennte Querung für den Rad- und Fußverkehr von großer Bedeutung, um die Verkehre der Kfz und der Stadtbahnen sicher zu kreuzen. Hätte der Radverkehr eine vom Fußverkehr getrennte Querung ohne Zugang zur Haltestelle dürfte sich die Situation deutlich entspannen und würde auch der perspektivischen Zunahme des Rad- und Fußverkehrs, der sich aus der Bebauung des „Urban Dot“ ergeben wird, Rechnung tragen.
Beschlussvorschlag
Der Antrag wird mit folgender Maßgabe vertagt:
1) Die Ergebnisse der Unfallkommission werden mit Vertreter*innen des ADFC in einem gemeinsamen Gespräch eruiert.
2) Die Verwaltung wird beauftrag zu prüfen, ob südlich des Fußübergangs eine zusätzliche Querungsstelle des Radverkehrs eingerichtet werden kann.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Ausschuss für Mobilität und Verkehr hat den Antrag am 09.07.2025 vertagt mit der Maßgabe, die Unfallkommission zu beteiligen.
Am 11.12.2025 hat der Rat die Maßgabe dahingehend erweitert, dass das Ergebnis der Unfallkommission in einem gemeinsamen Gespräch mit dem ADFC eruiert wird.
Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob südlich des Fußübergangs eine zusätzliche Querungsstelle des Radverkehrs eingerichtet werden kann (Punkt 2 der Maßgabe).
Die Unfallkommission hat sich nun mit der Thematik befasst.
Als Ergebnis wurde Folgendes festgehalten:
„Bei der thematisierten Stelle handelt es sich nicht um eine Unfallhäufungsstelle, sie fällt damit grundsätzlich nicht in den Zuständigkeitsbereich der Unfallkommission. Dennoch hat sich die Kommission mit dieser Angelegenheit befasst und Recherchen durchgeführt. Auch hat eine Ortsbesichtigung stattgefunden (Polizei und Verkehrslenkung).
Ergebnis der Recherche / Ortsbesichtigung:
Es ereignete sich im Februar 2025 ein tödlicher Verkehrsunfall, bei der ein 79-jähriger Fußgänger trotz gelbem Blinklicht und Ton die Fußgängerfurt am Bahnübergang von der Zitelmannstraße kommend in Richtung Ollenhauerstraße querte und dabei
_Gekürzt._