Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=2807) # Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse 190731 · 2019-12-10 · Antrag · öffentlich Antragsteller: SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Fenja Wittneven-Welter Gabi Mayer Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Tobias Haßdenteufel Lea Brandes ## Sachverhalt Nach einer repräsentativen Umfrage im Auftrag der DLRG sind heute knapp 60 % der Zehnjährigen in Deutschland keine sicheren Schwimmer. Vereine erfüllen heute mit entsprechenden Schwimmkursen vielfach Aufgaben, die von Schulen nicht mehr in gleichem Maß erfüllt werden können. Dies gilt auch im Hinblick auf Menschen mit Migrationserfahrung, die in ihren Herkunftsländern teilweise kein entsprechendes Angebot nutzen konnten. Nach Ansicht der Antragsteller sollten daher Vereine, die die Grundlagen des Schwimmens vermitteln, bei der Entgelterhebung günstiger gestellt werden, als dies für eine sonstige gewerbliche Nutzung gilt. ## Beschlussvorschlag Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird nach dem Absatz „Gewerbliche Nutzung“ um die folgenden Sätze ergänzt: „Kurse von Schwimmsport treibenden Vereinen, Fördervereinen und sonstigen gemeinnützigen Vereinen, in denen die Grundlagen des Schwimmens bis zum Jugendschwimmabzeichen Bronze vermittelt werden, werden grundsätzlich nicht als gewerbliche Nutzung behandelt, sondern sind bei der Entgelterhebung wie eine Schul- und Vereinsnutzung abzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Verein von den Teilnehmenden eine Kursgebühr verlangt und die Teilnehmenden keine Vereinsmitglieder sind.“ ## Beratungsfolge - 2019-12-10 · Sportausschuss · vertagt - 2020-03-17 · Sportausschuss · ohne Ergebnis - 2020-05-20 · Sportausschuss · zurückgezogen ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 190731-1 ST Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse {#nv-3330} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag nicht zu folgen, da das gewünschte Ziel, dass mehr Kinder und Jugendliche an Schwimmkursen teilnehmen können, dadurch nicht erreicht würde. Schwimmkurse sind bereits jetzt so stark nachgefragt, dass die Wasserflächen sehr stark frequentiert werden. Der Entgelttarif für die Bäder unterscheidet zwischen der nicht gewerblichen Nutzung und der gewerblichen Nutzung. Gewerblich ist die Nutzung immer dann, wenn die Veranstalter (auch die Vereine) für ihre Kurse eine Gebühr erheben, also Einnahmen erzielen. Der Unterschiedsbetrag der Tarife liegt __für eine ganze Gruppe__ pro Stunde bei 17 Euro z.B. für die Buchung eines Lehrschwimmbeckens (28 € nicht gewerblich, 45 € gewerblich), bzw. 9 Euro für eine 25-Meter-Bahn (11 € nicht gewerblich, 20 Euro gewerblich), also 18 Euro für den Kurs, für den zwei Bahnen gebucht werden. Diese Kosten können Vereine auf die von ihnen erhobenen Teilnehmergebühren umlegen. Die geltenden Regelungen sind für die Kursteilnehmerinnen und –teilnehmer von Vorteil, da die Stadt bei Kursbuchungen darauf verzichtet, von Kursteilnehmer/innen zusätzlich den regulären Eintrittspreis zu verlangen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehme _Gekürzt._ ### 190731-2 AA Änderung der Entgeltordnung für die Benutzung der Bonner Bäder, hier: Schwimmkurse {#nv-3404} **Sachverhalt** erfolgt mündlich! **Beschlussvorschlag** Der Entgelttarif für die Benutzung der Hallen- und Freibäder der Bundesstadt Bonn wird nach dem Absatz „Gewerbliche Nutzung“ um die folgenden Sätze ergänzt: „Kurse von Schwimmsport treibenden Vereinen, Fördervereinen und sonstigen gemeinnützigen Vereinen, in denen die Grundlagen des Schwimmens bis zum Jugendschwimmabzeichen Bronze vermittelt werden, werden __in den Sommerferien__ nicht als gewerbliche Nutzung behandelt, sondern sind bei der Entgelterhebung wie eine Schul- und Vereinsnutzung abzurechnen. Dies gilt auch, wenn der Verein von den Teilnehmenden eine Kursgebühr verlangt und die Teilnehmenden keine Vereinsmitglieder sind.“