Originalquelle: ALLRIS-Original
190895 · 2020-01-23 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen Stadtentwicklung.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .
Inhalt des Bürgerantrages:
Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen Stadtentwicklung.
Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 23.01.2020 4.17 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190895 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Bürgerantrag, der sich mit Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte befasst, wird bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen und vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 28.05.2020 4.3 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung verwiesen 190895 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig in den Planungsausschuss und zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen Der Bürgerantrag, der Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung thematisiert, wird bei Anerkennung der Tagesordnung in den Planungsausschuss und zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen. Es findet keine Beratung im Bürgerausschuss statt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.1 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung geändert beschlossen 190895 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Ausschuss beschließt, dass die Verwaltung solche Gemeinschaftlichen Wohnprojekte im Bonner Baulandmodell aufnehmen soll. Der Bürgerantrag ist damit erledigt. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages, da die verwaltungsinterne Abstimmung nicht mehr fristgerecht erfolgen konnte.
Stellungnahme der Verwaltung
Die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement auf dem Gebiet der Wohnungspolitik wird begrüßt. Die Schaffung von qualitativ gutem und bezahlbarem Wohnraum ist eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Zeit. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, der wenigen zur Verfügung stehenden Flächen und der demographischen Entwicklung werden besondere Anforderungen an den Wohnungsbau gestellt und gemeinschaftliche Wohnformen sind hierbei ein wichtiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung.
Zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen ist ebenso wie bei gefördertem Wohnungsbau eine Mischung aus Instrumenten erforderlich, um für Investoren und Bauherren Anreize zur Schaffung des Wohnraums zu geben.
Die Verwaltung, insbesondere die Kontakt- und Informationsstelle Innovative Wohnformen unterstützt und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Investoren, Träger und Vereine durch den gesamten Planungsprozess bis weit in die Wohnphase hinein. Sie steht Initiativen, die gemeinschaftliche Wohnformen umsetzen möchten, auch bei der Suche nach Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur Prüfung möglicher städtischer Gründungsunterstützung zur Verfügung.
Bereits in
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Der Verein Anders Wohnen e.V. hat am 22.05.2020 um Behandlung in der Sitzung am 28.05.2020 gebeten und ein Schreiben zur Weiterleitung an die Ausschussvorsitzende und die Ausschussmitglieder gebeten. Diese Korrespondenz ist als Anlage beigefügt.
Begründung
von Erbbaurechten wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Hierbei liegt das Augenmerk insbesondere auf dem Erhalt von Grundbesitz in städtischer Hand, aber auch der Realisierung von dringend gefördertem Wohnraum sowie innovativer Wohnformen.
Im Rahmen der Aktualisierung der Richtlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken evaluiert die Verwaltung auch die Erfahrungen anderer Kommunen im Bereich der Konzeptvergabe und der Anhandgabe von Grundstücken.
Ein Anteil öffentlich-geförderten Wohnraums kann in Bebauungsplänen nicht festgesetzt werden, lediglich ein Anteil förderfähigen Wohnraums nach § 9 (1) Nr. 7 BauGB. Die Vereinbarung einer Förderung setzt Einvernehmen mit einem
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Mit der Stellungnahme 190895-2 ST hat die Verwaltung das bürgerschaftliche Engagement auf dem Gebiet der Wohnungspolitik begrüßt und zu den zentralen Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte Stellung genommen.
Bei den einzelnen Forderungen sei darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl der vorgeschlagenen Instrumente und Maßnahmen bereits in der Vergangenheit angewandt wurde und gemeinschaftliche Wohnprojekte auch weiterhin unterstützt werden.
Nachfolgend wird zu den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt:
I. Instrumente und Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnformen:
Hierzu ist die Festsetzungsmöglichkeit nach § 9 (1) Nr. 8 Baugesetzbuch in den Blick zu nehmen. Danach können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen einzelne Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. Der Gesetzgeber ha
_Gekürzt._