Originalquelle: ALLRIS-Original

Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

190895 · 2020-01-23 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich

Sachverhalt

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen Stadtentwicklung.

Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .

Beschlussvorschlag

Inhalt des Bürgerantrages:

Der Antrag thematisiert Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialen Stadtentwicklung.

Einzelheiten zu den beantragten Maßnahmen und zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .

Begründung

ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag .

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-01-23 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 23.01.2020 4.17 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 190895 Abstimmungsergebnis: Einstimmig Der Bürgerantrag, der sich mit Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte befasst, wird bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen und vertagt. Seite 1 von 1

2020-05-28 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda vom 28.05.2020 4.3 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung verwiesen 190895 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung einstimmig in den Planungsausschuss und zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen Der Bürgerantrag, der Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung thematisiert, wird bei Anerkennung der Tagesordnung in den Planungsausschuss und zur abschließenden Beratung in den Sozialausschuss verwiesen. Es findet keine Beratung im Bürgerausschuss statt. Seite 1 von 1

2021-03-03 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 03.03.2021 8.1 Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung geändert beschlossen 190895 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Ausschuss beschließt, dass die Verwaltung solche Gemeinschaftlichen Wohnprojekte im Bonner Baulandmodell aufnehmen soll. Der Bürgerantrag ist damit erledigt. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

190895-1 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Verwaltung bittet um Vertagung des Bürgerantrages, da die verwaltungsinterne Abstimmung nicht mehr fristgerecht erfolgen konnte.

190895-2 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Stellungnahme der Verwaltung

Die Bereitschaft zu bürgerschaftlichem Engagement auf dem Gebiet der Wohnungspolitik wird begrüßt. Die Schaffung von qualitativ gutem und bezahlbarem Wohnraum ist eine der wesentlichsten Aufgaben unserer Zeit. Aufgrund der hohen Nachfrage nach Wohnraum, der wenigen zur Verfügung stehenden Flächen und der demographischen Entwicklung werden besondere Anforderungen an den Wohnungsbau gestellt und gemeinschaftliche Wohnformen sind hierbei ein wichtiges Element nachhaltiger Stadtentwicklung.

Zur Förderung von gemeinschaftlichen Wohnformen ist ebenso wie bei gefördertem Wohnungsbau eine Mischung aus Instrumenten erforderlich, um für Investoren und Bauherren Anreize zur Schaffung des Wohnraums zu geben.

Die Verwaltung, insbesondere die Kontakt- und Informationsstelle Innovative Wohnformen unterstützt und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger, Initiativen, Investoren, Träger und Vereine durch den gesamten Planungsprozess bis weit in die Wohnphase hinein. Sie steht Initiativen, die gemeinschaftliche Wohnformen umsetzen möchten, auch bei der Suche nach Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten bis hin zur Prüfung möglicher städtischer Gründungsunterstützung zur Verfügung.

Bereits in

_Gekürzt._

190895-3 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Stellungnahme der Verwaltung

Der Verein Anders Wohnen e.V. hat am 22.05.2020 um Behandlung in der Sitzung am 28.05.2020 gebeten und ein Schreiben zur Weiterleitung an die Ausschussvorsitzende und die Ausschussmitglieder gebeten. Diese Korrespondenz ist als Anlage beigefügt.

190895-4 ST Bürgerantrag: Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte als Element nachhaltiger Wohnungspolitik und sozialer Stadtentwicklung

Begründung

von Erbbaurechten wirtschaftlich tragfähig zu gestalten. Hierbei liegt das Augenmerk insbesondere auf dem Erhalt von Grundbesitz in städtischer Hand, aber auch der Realisierung von dringend gefördertem Wohnraum sowie innovativer Wohnformen.

  1. Anhandgabe der betreffenden Grundstücke/Objekte, um den Abschluss von Gesellschaftsgründung, Bauplanung und Finanzierung auf Seiten der Projekte zu ermöglichen (mit Laufzeit von 9 bis 12 Monaten).

Im Rahmen der Aktualisierung der Richtlinien zur Vergabe von städtischen Grundstücken evaluiert die Verwaltung auch die Erfahrungen anderer Kommunen im Bereich der Konzeptvergabe und der Anhandgabe von Grundstücken.

  1. Grundstücks- oder objektbezogene Festlegung weiterer gemeinwohlorientierter Anforderungen durch die Kommune (z.B. Anteil öffentlich geförderter Wohnraum, Mobilitäts- und Energiekonzept, Reduzierung Stellplätze/ Tiefgaragen, Aufnahme von Dienstleistung und Gewerbe, nachbarschaftsbezogene Aktivitäten, u.a.m.).

Ein Anteil öffentlich-geförderten Wohnraums kann in Bebauungsplänen nicht festgesetzt werden, lediglich ein Anteil förderfähigen Wohnraums nach § 9 (1) Nr. 7 BauGB. Die Vereinbarung einer Förderung setzt Einvernehmen mit einem

_Gekürzt._

Stellungnahme der Verwaltung

Mit der Stellungnahme 190895-2 ST hat die Verwaltung das bürgerschaftliche Engagement auf dem Gebiet der Wohnungspolitik begrüßt und zu den zentralen Maßnahmen zur Förderung gemeinschaftlicher Wohnprojekte Stellung genommen.

Bei den einzelnen Forderungen sei darauf hingewiesen, dass eine Vielzahl der vorgeschlagenen Instrumente und Maßnahmen bereits in der Vergangenheit angewandt wurde und gemeinschaftliche Wohnprojekte auch weiterhin unterstützt werden.

Nachfolgend wird zu den einzelnen vorgeschlagenen Maßnahmen eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt:

I. Instrumente und Maßnahmen zur Förderung Gemeinschaftlicher Wohnformen:

  1. Bei der Ausweisung neuer Baugebiete: Festlegung einer prozentualen Quote für genossenschaftliche und andere innovative Wohnformen- nach vorheriger Festlegung konzeptioneller Anforderungen an diese Wohnformen.

Hierzu ist die Festsetzungsmöglichkeit nach § 9 (1) Nr. 8 Baugesetzbuch in den Blick zu nehmen. Danach können im Bebauungsplan aus städtebaulichen Gründen einzelne Flächen festgesetzt werden, auf denen ganz oder teilweise nur Wohngebäude errichtet werden dürfen, die für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sind. Der Gesetzgeber ha

_Gekürzt._