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191010 · 2020-01-16 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer-Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer-Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.01.2020 5.33 Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich vertagt 191010 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der TO Der vertagte Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer-Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Der vertagte Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer-Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 6.5 Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich vertagt 191010 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Inhalt des vertagten Bürgerantrags: Der Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer- Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.2 Bürgerantrag : Einbahnstraßenregelung Brahmsstraße Endenich vertagt - mit Maßgabe 191010 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Der Bürgerantrag wird mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung eine ergänzende Stellungnahme mit den Ergebnissen des Ortstermins am 09.06.- 2020 zur nächsten Sitzung vorlegt. Der vertagte Bürgerantrag beinhaltet den Wunsch, die Brahmsstraße zwischen der Alfred-Bucherer-Straße und der Regerstraße als Einbahnstraße in Richtung Alfred-Bucherer-Straße auszuweisen. Weiterhin werden verkehrssichernde Maßnahmen für den Gehweg vor der Kindertageseinrichtung beantragt. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Aufgrund notwendiger Abstimmungen innerhalb der Verwaltung und mit der Polizei wird um Vertagung in die Sitzung der BV Bonn am 03.03.2020 gebeten.
Stellungnahme der Verwaltung
Nach Rücksprache mit der Polizei nimmt die Verwaltung zum Bürgerantrag wie folgt Stellung:
In der Brahmsstraße ist alternierendes Parken auf der Fahrbahn per Markierung erlaubt. Die Mindestbreite für Begegnungsverkehr gemäß Regelwerk beträgt 4, 10 m, was in der Brahmsstraße nicht in allen Streckenabschnitten gewährleistet ist. Im Begegnungsfall müssen daher Zufahrtsbereiche zum Ausweichen genutzt werden. Um einen geordneten Begegnungsverkehr zu gewährleisten, müssten die Parkstreifen neu aufgeteilt und zum Teil auch verkürzt werden.
Aus verkehrsplanerischer Sicht bestehen gegen die Einrichtung einer Einbahnstraßenregelung zwischen Regerstraße und Alfred-Bucherer-Straße in Fahrtrichtung Alfred-Bucherer-Straße die Bedenken, dass eine Erhöhung der gefahrenen Geschwindigkeit wegen des fehlenden Gegenverkehrs zu erwarten ist. Dies ist mit der Situation in den sensiblen Bereichen vor der Kindertagesstätte und der Kirche nicht zu vereinbaren.
Weiterhin ergeben sich naturgemäß andere Fahrbeziehungen für die Anlieger (Blockumfahrten) und damit verbundene Mehrbelastungen anderer Straßen.
Absperrpfosten zur Sicherung von Verkehrsflächen und zur Verhinderung widerrechtlichen Parkens werden
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Zu der Stellungnahme der Verwaltung DS-Nr. 191010-2 ST reichte der Antragsteller die als Anlage beigefügte Stellungnahme ein.
Die Bezirksvertretung Bonn wird am 09.06.2020 eine Ortsbesichtigung durchführen. Vor diesem Hintergrund wird zum jetzigen Zeitpunkt auf eine weitere Stellungnahme durch die Verwaltung verzichtet und aus der Begehung ggf. gewonnene Erkenntnisse werden im Anschluss berücksichtigt.
Stellungnahme der Verwaltung
Der Bürgerantrag und die Stellungnahmen wurden mit der Maßgabe vertagt, dass die Verwaltung zur nächsten Sitzung der Bezirksvertretung Bonn die Ergebnisse des Ortstermins am 09.06.2020 in einer ergänzenden Stellungnahme vorlegt.
Als Ergebnis des Ortstermins wurde die Prüfung folgender Punkte angeregt:
Die Parkflächen in der Brahmsstraße sind an verschiedenen Stellen aufgrund von Grundstückszufahrten auf unterschiedlichen Straßenseiten eingerichtet, sodass in diesen Bereichen Begegnungsverkehr möglich ist. Lediglich in einem Teilbereich ist auf einer Länge von etwa 80m keine Ausweichfläche vorhanden.
Auf der Brahmsstraße findet keine Parkraumbewirtschaftung statt, was dazu führt, dass die dortigen Parkplätze in der Regel langfristig belegt sind. Im Bereich der Kita kommt es daher immer wieder zu der Situation, dass Eltern keinen Parkplatz finden und ihre Fahrzeuge dann verkehrsb
_Gekürzt._