Originalquelle: ALLRIS-Original
191020 · 2020-01-29 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: Die Linke-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Holger Schmidt Dr. Michael Faber Anatol Koch Tobias Haßdenteufel
Durch das sog. Starke-Familien-Gesetz entfällt die Bezuschussung von Mittagessen über den Bonn-Ausweis, da dieses als kostenlose Leistung für die betroffenen Kinder/Jugendlichen seit dem 1. August 2019 vom Bund übernommen wurde. Der Ausgleich für die Kommunen erfolgt durch Anpassung des Zuschlags für BuT zu den erstatteten Kosten der Unterkunft zum April des Folgejahres anhand der tatsächlichen Ausgaben im Vorjahr.
Im Jahr 2018 wurden aus dem Etat des Bonn-Ausweises für 1.148.202 Euro kostenlose Mittagessen für Berechtigte finanziert. Diese Mittel stehen nun im Bereich des Bonn-Ausweises zur Verfügung und sollten auch weiterhin für eine verbesserte Teilhabe von Kindern und Jugendlichen aus ärmeren Haushalten genutzt werden und nicht einfach in den Haushalt zurückfließen. Die deutliche Verringerung der Kosten für Mobilität ist eine sinnvolle Teilhabemaßnahme und seit Jahren eine der Forderungen des Runden Tischs gegen Kinderarmut. Zukünftig erhalten dann Kinder und Jugendliche mit Bonn-Ausweis aus sozialen Gründen die gleiche Ermäßigung wie diejenigen, die eine besonders große Entfernung zur Schule zurückzulegen haben.
Die entstehenden Kosten lassen sich aufgrund der sehr komplexe
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 10.03.2020 6.1 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis vertagt 191020 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 28.04.2020 6.1 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191020 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Kinder-, Jugend und Familie vom 26.05.2020 6.1 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis nicht abgestimmt 191020 Abstimmungsergebnis: Aufgrund der Beschlussfassung zu 191020-4 AA nicht abgestimmt Empfehlung
im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden, vorbehaltlich, dass eine Umwidmung möglich ist, ab dem 1.8.21 für die Verstetigung des Schulfrühstücks eingesetzt.
Angleichung oder Abschaffung der unterschiedlichen Beträge zur Schülerbeförderung, obliegt dem zukünftigen, neuen Rat
Vorstehende Empfehlung geht zurück auf den Änderungsantrag DS-Nr.: 191020-4-1 AA.
Der vorgelegte, nicht mehr abgestimmte Antrag hatte folgenden Inhalt: 1.Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn-Ausweis eingesetzt. 2.Zukünftig erhalten alle SchülerInnen
_Gekürzt (1867 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58336?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 04.06.2020 6.2 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis ohne Votum 191020 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 6.7 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis vertagt 191020 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Der Antrag wurde aufgrund von § 2 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Rates nicht behandelt und hatte folgenden Inhalt: 1.Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn-Ausweis eingesetzt. 2.Zukünftig erhalten alle SchülerInnen mit Bonn-Ausweis das SchülerTicket prinzipiell zu den gleichen Konditionen wie diejenigen SchülerInnen, die einen Ermäßigungsanspruch aufgrund Entfernung haben. Abweichend hiervon verbleibt allerdings ein Mindestbetrag von 6 Euro ab dem dritten Kind. Das heißt, beim ersten Kind sind 12 Euro Eigenanteil monatlich zu zahlen, beim zweiten und jedem weiteren 6 Euro. Der Unterschiedsbetrag zum jeweiligen Regelpreis des SchülerTickets wird aus den Mitteln des Bonn-Ausweises beglichen. 3.Die Bonn-Ausweis-Richtlinien werden entsprechend angepasst. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.7 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis verwiesen - mit Maßgabe 191020 Abstimmungsergebnis: einstimmig zur Mitberatung in die Sondersitzung des Schulausschusses am 21.08.20 verwiesen mit der Maßgabe, in der Sitzung gestellte Fragen zu beantworten, bei Nichtbeteiligung Stv. Trützler -Grüne- nach § 31 GO NRW Der verwiesene Antrag hatte folgenden Inhalt: 1.Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn- Ausweis eingesetzt. 2.Zukünftig erhalten alle SchülerInnen mit Bonn-Ausweis das SchülerTicket prinzipiell zu den gleichen Konditionen wie diejenigen SchülerInnen, die einen Ermäßigungsanspruch aufgrund Entfernung haben. Abweichend hiervon verbleibt allerdings ein Mindestbetrag von 6 Euro ab dem dritten Kind. Das heißt, beim ersten Kind sind 12 Euro Eigenanteil monatlich zu zahlen, beim zweiten und jedem weiteren 6 Euro. Der Unterschiedsbetrag zum jeweiligen Regelpreis des SchülerTickets wi
_Gekürzt (2038 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57065?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sondersitzung des Schulausschusses vom 21.08.2020 16.3 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis abgelehnt 191020 Abstimmungsergebnis: - abgelehnt mehrheitlich gegen 1 Stimme Die Linke, 1 Stimme Die Piraten bei Enthaltung der SPD-Fraktion und 1 Stimme BBB - Die abgelehnte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut: Die durch die Finanzierungsübernahme des Bundes für die Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn-Ausweis eingesetzt. 1.Zukünftig erhalten alle SchülerInnen mit Bonn-Ausweis das SchülerTicket prinzipiell zu den gleichen Konditionen wie diejenigen SchülerInnen, die einen Ermäßigungsanspruch aufgrund Entfernung haben. Abweichend hiervon verbleibt allerdings ein Mindestbetrag von 6 Euro ab dem dritten Kind. Das heißt, beim ersten Kind sind 12 Euro Eigenanteil monatlich zu zahlen, beim zweiten und jedem weiteren 6 Euro. Der Unterschiedsbetrag zum jeweiligen Regelpreis des SchülerTickets wird aus den Mitteln des Bonn-Ausweises beglichen. 2.Die Bonn-Ausweis-Richtlinien
_Gekürzt (1250 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:58951?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 07.09.2020 6.8 Ermäßigung des SchülerTickets für SchülerInnen mit Bonn-Ausweis geändert beschlossen 191020 Abstimmungsergebnis: geändert, Mehrheit gegen Linke, BBB und Piraten bei Enth. SPD Beschluss:
Mittagessen im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden, vorbehaltlich, dass eine Umwidmung möglich ist, ab dem 1.8.21 für die Verstetigung des Schulfrühstücks eingesetzt.
Angleichung oder Abschaffung der unterschiedlichen Beträge zur Schülerbeförderung, obliegt dem zukünftigen, neuen Rat.
Der geänderte Beschluss ergibt sich aus dem in der Sitzung des Rates beschlossenen Änderungsantrag AA-4, dieser ersetzt den ursprünglichen Antrag.
Der ursprüngliche Antrag hatte folgenden Inhalt:
im Etat des Bonn-Ausweises frei werdenden Mittel werden ab dem 01.06.2020 im Sinne der fortgesetzten Teilhabeförderung zur Ermäßigung der SchülerTickets von Kindern/Jugendlichen mit Bonn- Ausweis eingesetzt.
_Gekürzt (1846 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:50089?offset=1200_
Stellungnahme der Verwaltung
Um den Gremien belastbare Zahlen zu der Finanzierung der vorgeschlagenen Ermäßigung vorlegen zu können, sind zeitintensive und aufwendige Vorarbeiten notwendig. Die Verwaltung bittet daher um die Vertagung des Antrages
Sachverhalt
Um die Verkehrswende in Bonn zu schaffen, muss ein Umdenken einsetzen. Dabei ist das kostenfreie Fahren in Bus und Bahn für Schülerinnen und Schüler ein erster Schritt.
Beschlussvorschlag
Der Schüler Innenverkehr wird gänzlich ticketlos und kostenfrei. Das Vorzeigen des Schüler Innenausweises ist ausreichend.
Stellungnahme der Verwaltung
Die verwaltungsinternen Abstimmungen konnten bedauerlicherweise noch nicht abgeschlossen werden. Die Verwaltung bittet daher erneut um die Vertagung des Antrages.
Sachverhalt
Die Einführung des Schulfrühstücks wird dem Vernehmen nach, u.a. von den initiierenden Teilnehmer*innen des Runden Tisches gegen Kinderarmut, sehr gut angenommen. Laut Stellungnahme der Verwaltung (DS 200468-1 ST) haben in einer Arbeitsgruppensitzung alle Modellstandorte im November 2019 positive Rückmeldungen zum Projekt gegeben: Das Schulfrühstück werde gut von den Kindern angenommen und sei ein wertvolles Unterstützungsangebot. Ziel der Bonner Stadtgesellschaft sollte es auch weiterhin sein, unsere Jüngsten zu unterstützen und sicherzustellen, dass niemand hungrig lernen muss. Von daher ist eine Finanzierung über den Projektzeitraum von zwei Jahren hinaus notwendig.
Weiterhin soll es aufgrund der unterschiedlichen Strukturen vor Ort, die sich aus einer heterogenen Schülerschaft, den baulichen und organisatorischen Bedingungen ergeben, möglich sein, dass jede Schule ein auf sich angepasstes Verpflegungsmodell entwickelt und umsetzt.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=17244
Begründung
__
Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in NRW nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) Anspruch auf die Übernahme notwendiger Kosten für die Beförderung zur Schule. Fahrtkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg mehr als 2 km (Primarstufe), mehr als 3, 5 km (Sekundarstufe I) bzw. mehr als 5 km (Sekundarstufe II) beträgt. Da diese Schülertickets auch zur sonstigen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, sind Eigenanteile von bis zu 12 Euro/mtl. für das 1. Kind einer Familie und bis zu 6 Euro/mtl. für das 2 Kind zu tragen. Weitere anspruchsberechtigte Kinder aus einer Familie sind von der Zahlung eines Eigenanteils befreit.
Der Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht einkommens- und vermögensunabhängig.
Ausweislich der amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2019/2020 besuchen in Bonn insgesamt 40.699 Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen.
Für den Monat Juni 2019 teilt das Schulamt mit, dass 5.469 Personen im Besitz eines ermäßigten Schülertickets sind, 3.833 davon wohnen in Bonn (Schüler*innen mit ermäßigten Schülertickets in den Preisstufen 1a und 1b). Für die Bonner Schüler*innen wurde im Juni 2
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt, die Anträge abzulehnen, da keine ausreichende Gegenfinanzierung aus freiwerdenden Bonn-Ausweis Mitteln möglich ist.
__Begründung: __
Grundsätzlich haben Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz bzw. gewöhnlichem Aufenthalt in NRW nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) Anspruch auf die Übernahme notwendiger Kosten für die Beförderung zur Schule. Fahrtkosten entstehen notwendig, wenn der Schulweg mehr als 2 km (Primarstufe), mehr als 3, 5 km (Sekundarstufe I) bzw. mehr als 5 km (Sekundarstufe II) beträgt. Da diese Schülertickets auch zur sonstigen Nutzung des öffentlichen Nahverkehrs berechtigen, sind Eigenanteile von bis zu 12 Euro/mtl. für das 1. Kind einer Familie und bis zu 6 Euro/mtl. für das 2 Kind zu tragen. Weitere anspruchsberechtigte Kinder aus einer Familie sind von der Zahlung eines Eigenanteils befreit.
Der Anspruch auf Übernahme der Kosten besteht einkommens- und vermögensunabhängig.
Ausweislich der amtlichen Schuldaten für das Schuljahr 2019/2020 besuchen in Bonn insgesamt 40.699 Kinder und Jugendliche allgemeinbildende Schulen.
Für den Monat Juni 2019 teilt das Schulamt mit, dass 5.469 Personen im Besitz eines ermäßigten Schülertick
_Gekürzt._
Sachverhalt
Um die Verkehrswende in Bonn zu schaffen, muss ein Umdenken einsetzen. Dabei ist das kostenfreie Fahren in Bus und Bahn für Schülerinnen und Schüler ein erster Schritt.
Beschlussvorschlag
Der Schüler Innenverkehr wird gänzlich ticketlos und kostenfrei. Das Vorzeigen des Schüler Innenausweises ist ausreichend.
Stellungnahme der Verwaltung
Derzeit bekommen 12 Schulen im Rahmen des Pilotprojektes (vgl. Drucksache 1911421) ein Schulfrühstück auf der Grundlage der vor Ort erarbeiteten Konzepte bis einschließlich zum Schuljahr 2020/2021: GGS Carl-Schurz Schule, GGS Gotenschule, GGS
Gottfried-Kinkel-Schule, GGS Kettelerschule, KGS Lyngsbergschule, GGS
Marktschule, GGS Om Berg, GGS Robert-Koch Schule, Rheinschule,
Siebengebirgsschule, Astrid-Lindgren-Schule sowie KGS Holzlar.
Der Verwaltung liegt ein Angebot zur Evaluation des Projektes mit externer wissenschaftlicher Unterstützung vor. Die Ergebnisse dieser Evaluation wird die Verwaltung den politischen Gremien vorlegen, um auf dieser Grundlage über eine mögliche Fortführung des Projektes über das Schuljahr 2020/2021 hinaus entscheiden zu können.
Für das Jahr 2020 kalkuliert die Verwaltung mit Mitteleinsparungen in Höhe von rd. 560.000 € beim Mittagess
_Gekürzt._