Originalquelle: ALLRIS-Original
191031 · 2020-01-09 · Antrag · öffentlich
Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer
Das Verfahren zugunsten der Investoren-Planung mit Bebauungsplan Nr. 6420-1 „Im Wingert“ ist mit einstimmigem Beschluss des Planungsausschusses vom 12.12.2018 eingestellt worden. Damit wurde aber auch nicht mehr über den Vorschlag der Verwaltung entschieden, das Verfahren unter folgender Maßgabe weiter zu betreiben (DS 1712513NV4):
„c. Die Planungen zur möglichen Offenlegung des Engelsbaches sind in das Bebauungsplanverfahren einzubinden.“
Dies hatte die Verwaltung wie folgt begründet:
„Unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/ Trierer Str. verläuft der verrohrte Engelsbach, der mit einer Länge von 210 m im Gehweg der Trierer Straße verläuft. Als Alternative für die notwendige Kanalsanierung wird derzeit die Offenlage im Bereich des Baugebietes entlang der Straße geprüft. Die Offenlegung entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Zielen. Der Gewässerausbau ist als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet geeignet. Dafür muss voraussichtlich ein 10 m breiter Streifen im Baugebiet entlang der Straße freigehalten werden.
Vor dem Hintergrund stadtklimatischer Gesichtspunkte kommt einem Grünzug mit Bachlauf besondere Bedeutung auf Grund der Verbesserung des M
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.01.2020 8.4 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches vertagt 191031 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.01.2020 6.13 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 12.02.2020 6.3 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 11.03.2020 6.7 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Der TOP wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.03.2020 8.6 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches vertagt 191031 Abstimmungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wird bei Eintritt in die TO vertagt, siehe auch TOP 3. Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können.
Teilbe
_Gekürzt (1302 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:42090?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 5.6 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der vorgelegte Antrag hat folgenden Inhalt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kot
_Gekürzt (1490 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:65450?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.8 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches ungeändert beschlossen 191031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können.
Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst
_Gekürzt (1388 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57998?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2020 6.7 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches ungeändert beschlossen 191031 Abstimmungsergebnis: Ziffernweise: 1.: einstimmig, 2. einstimmig, 3. einstimmig, 4. einstimmig Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist.
vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können.
_Gekürzt (1313 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:42273?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021
6.1 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 vertagt
191031-05
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO vertagt
Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt:
Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021
6.1 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt
191031-05
Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt
Beschluss: Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Wortlaut:
Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021
6.2 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt
191031-05
Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP abgelehnt
Der abgelehnte Antrag hat folgenden Inhalt:
Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021
6.2 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt
191031-05
Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos-
Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt.
Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben.
An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt -BBB-, der den Antrag seiner Fraktion begründet.
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Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung bittet um Vertagung, da die Erstellung einer inhaltlichen Stellungnahme unter Beteiligung mehrerer Fachämter noch andauert.
Stellungnahme der Verwaltung
Bei einer Untersuchung der rund 580 Meter Bachverrohrung des Engelbachs zwischen dem Dükeroberhaupt in der Clemens-August-Straße (auf Höhe der Hausnummer 39) und dem Einlauf in die Verrohrung an der Straße Im Wingert wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Ein daraufhin eingeholtes Standsicherheitsgutachten zeigte einen kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf auf. Neben einem Sanierungskonzept zur Erneuerung der Verrohrungen wurde die Machbarkeit einer Bachoffenlegung entlang der Trierer Straße zwischen der Straße Im Wingert und dem Clemens-August-Platz bereits untersucht.
Zu 1.:
Die Offenlage des Baches in der Grünfläche neben dem Gehweg ist auf ca. 80 Metern möglich. Der angehängte Lageplan zeigt die mögliche Trasse eines offenen Bachverlaufs im Grünstreifen südöstlich der Trierer Straße. Hier soll im Sinne der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und geltendem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) ein offener Bachlauf mit entsprechender Ufergestaltung hergestellt werden. Für die Querung der Straße Im Wingert, bis zur Offenlage, bedarf es einer neuen Verrohrung. Der heutige Sohlabsturz von 1, 4 m kann beseitigt werden, um damit die Durchgängigkeit für Organismen deutlich zu
_Gekürzt._
Sachverhalt
Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.06.2020 unter DS 191031 einstimmig Folgendes beschlossen:
Der Oberbürgermeister wird beauftragt,
Die Fragesteller sind angesichts der Bedeutung, die die Verwaltung der Of
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung:
zu 1.) Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft?
Der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches in diesem Bereich ist gegenüber der Stellungnahme der Verwaltung in 2020 (191031-2 ST) unverändert
zu 2.) Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe?
Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 sind Mittel für die Sanierung der Bachverrohrung durch Poppelsdorf sowie für die weitere Planung einer Offenlegung des Engelsbaches enthalten.
zu 3.) Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des Engelsbaches und deren Fertigstellung gerechnet werden?
Eine Offenlegung des Engelsbaches bedarf zunächst der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes. Der zeitliche Rahmen unter Berücksichtigung zu erstellender Fachgutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsverfahren beträgt meist mehrere Jahre und kann derzeit nicht detailliert vorhergesehen
_Gekürzt._
Sachverhalt
In der Stellungnahme 191031-04 ST wird auf die Frage, wann mit der Offenlegung des Engelsbaches gerechnet werden kann, darauf verwiesen, dass die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes zeitaufwändig ist und meist mehrere Jahre benötige. Die dazu erforderlichen Mittel seien im Haushaltsplanentwurf 2021/22 enthalten.
Da die Mittel eingeplant sind, bis zur Durchführung aber eine lange Vorbereitungsphase nötig ist, sollte ohne Zeitverzögerung mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens begonnen wird.
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben.
Stellungnahme der Verwaltung
erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2011320
Stellungnahme der Verwaltung
Das Planfeststellungsverfahren wird in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen vorbereitet. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass im Verfahren aufwändige Planungsschritte und Fachgutachten erforderlich sind.
Sachverhalt
Vor etwa eineinhalb Jahren teilte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme folgendes mit:
„Das Planfeststellungsverfahren wird in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen vorbereitet. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass im Verfahren aufwändige Planungsschritte und Fachgutachten erforderlich sind.“
Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren.
Beschlussvorschlag
Stellungnahme der Verwaltung
Der Verwaltung liegt für die Offenlage des Engelsbaches auf 80 m Länge ein Vorentwurf vor. Die Planung steht im Zusammenhang mit der Sanierung der Verrohrung auf insgesamt 580 m Länge, die gleichzeitig fortgeführt werden wird.
Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Gewässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Artenschutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht untersuchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu beurteilen.
Da der Engelsbach nicht zu den berichtspflichtigen Gewässern nach WRRL gehört und dieser Bereich auch kein Risikogewässer für Hochwasserereigniss
_Gekürzt._
Sachverhalt
In DS 191031-08ST teilt die Verwaltung u.a. folgendes mit:
„Dennoch ist zum derzeitigen Stand vorgesehen, die Planungen für die Sanierung des Bachkanals sowie die Offenlage des Bachlaufs im Herbst 2023 wieder aufzunehmen. Die Fachgutachten könnten dann voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt werden.“
„Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Gewässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Artenschutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht untersuchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu beurteilen.“
Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren.
Beschlussvorschlag
a. Landschaftspflegerischen Begleitplan,
b. Artenschutzprüfung,
c. Altlastenuntersuchung,
d. Baugrunduntersuchung?
Stellungnahme der Verwaltung
Die Verwaltung nimmt folgendermaßen zu den Fragen 1 und 2 Stellung:
Die Maßnahme Clemens-August-Straße kommt voraussichtlich ab Juli 2027 zur Ausführung. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für Ende September 2028 vorgesehen.
Eine frühere Ausführung ist aufgrund verkehrlicher Abhängigkeiten nicht möglich (Kanalbaumaßnahme Sternenburgstraße bis September 2025).
Im Anschluss daran soll die Kanalbaumaßnahme Reuterstraße zwischen Argelanderstraße und Bonner Talweg zur Ausführung kommen. Dann erst kann die Kanalbaumaßnahme Clemens-August-Straße starten.
Bei der angesprochenen Maßnahme handelt es sich um die Sanierung eines Abwasserkanals.
Für die Offenlegung und abschnittsweise Sanierung des Engelsbaches wird momentan die Entwurfsplanung erarbeitet. Der landschaftspflegerische Begleitplan sowie die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurden an ein Fachbüro vergeben und werden in enger Abstimmung mit der fortschreitenden Planung erstellt. Darüber hinaus wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines Bodengutachtens und einer Bodenanalytik beauftragt. Die Bohrpunkte wurden bereits abgestimmt und die Bohrungen sollen noch im August erfolgen.