Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3543) # Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches 191031 · 2020-01-09 · Antrag · öffentlich Antragsteller: BBB-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Marcel Schmitt Bernhard Wimmer ## Sachverhalt Das Verfahren zugunsten der Investoren-Planung mit Bebauungsplan Nr. 6420-1 „Im Wingert“ ist mit einstimmigem Beschluss des Planungsausschusses vom 12.12.2018 eingestellt worden. Damit wurde aber auch nicht mehr über den Vorschlag der Verwaltung entschieden, das Verfahren unter folgender Maßgabe weiter zu betreiben (DS 1712513NV4): „c. Die Planungen zur möglichen Offenlegung des Engelsbaches sind in das Bebauungsplanverfahren einzubinden.“ Dies hatte die Verwaltung wie folgt begründet: „Unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/ Trierer Str. verläuft der verrohrte Engelsbach, der mit einer Länge von 210 m im Gehweg der Trierer Straße verläuft. Als Alternative für die notwendige Kanalsanierung wird derzeit die Offenlage im Bereich des Baugebietes entlang der Straße geprüft. Die Offenlegung entspricht in hohem Maße wasserwirtschaftlichen und gewässerökologischen Zielen. Der Gewässerausbau ist als Ausgleichsmaßnahme für das Baugebiet geeignet. Dafür muss voraussichtlich ein 10 m breiter Streifen im Baugebiet entlang der Straße freigehalten werden. Vor dem Hintergrund stadtklimatischer Gesichtspunkte kommt einem Grünzug mit Bachlauf besondere Bedeutung auf Grund der Verbesserung des M _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=sachverhalt und offset des Eintrags in weiter._ ## Beschlussvorschlag Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst als Ausgleichsfläche unterstützt werden kann. ## Beratungsfolge - 2020-01-09 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · vertagt - 2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-01-30 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-02-12 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-03-11 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-03-12 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · vertagt - 2020-03-19 · Hauptausschuss · ohne Ergebnis - 2020-04-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-04-23 · Hauptausschuss · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-05-20 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · vertagt - mit Maßgabe - 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2020-06-03 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · ungeändert beschlossen - 2020-06-10 · Hauptausschuss · ungeändert beschlossen - 2021-06-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - mit Maßgabe - 2021-09-23 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen - 2021-10-28 · Rat · vertagt - 2021-11-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · abgelehnt - 2021-11-25 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · ohne Ergebnis - 2021-12-02 · Hauptausschuss · abgelehnt - 2021-12-09 · Rat · abgelehnt - 2023-08-10 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen · zur Kenntnis genommen - 2024-09-11 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2024-10-31 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · zur Kenntnis genommen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-01-09 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 09.01.2020 8.4 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches vertagt 191031 Seite 1 von 1 ### 2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.01.2020 6.13 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Seite 1 von 1 ### 2020-02-12 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 12.02.2020 6.3 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Seite 1 von 1 ### 2020-03-11 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 11.03.2020 6.7 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Der TOP wurde bei Anerkennung der Tagesordnung vertagt. Seite 1 von 1 ### 2020-03-12 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.03.2020 8.6 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches vertagt 191031 Abstimmungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wird bei Eintritt in die TO vertagt, siehe auch TOP 3. Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses Teilbe _Gekürzt (1302 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:42090?offset=1200_ ### 2020-04-23 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 23.04.2020 5.6 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 191031 Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Hauptausschusses vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2). - - - Der vorgelegte Antrag hat folgenden Inhalt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kot _Gekürzt (1490 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:65450?offset=1200_ ### 2020-05-27 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 27.05.2020 6.8 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches ungeändert beschlossen 191031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst _Gekürzt (1388 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:57998?offset=1200_ ### 2020-06-03 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 03.06.2020 6.7 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches ungeändert beschlossen 191031 Abstimmungsergebnis: Ziffernweise: 1.: einstimmig, 2. einstimmig, 3. einstimmig, 4. einstimmig Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung die _Gekürzt (1313 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:42273?offset=1200_ ### 2021-10-28 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 28.10.2021 6.1 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 vertagt 191031-05 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO vertagt Der vertagte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben. Seite 1 von 1 ### 2021-11-24 · Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen —— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wohnen, Planung und Bauen vom 24.11.2021 6.1 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt 191031-05 Abstimmungsergebnis: Einstimmig abgelehnt Beschluss: Der abgelehnte Antrag hatte folgenden Wortlaut: Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben. Seite 1 von 1 ### 2021-12-02 · Hauptausschuss —— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses vom 02.12.2021 6.2 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt 191031-05 Abstimmungsergebnis: Mit Mehrheit gegen CDU, BBB und FDP abgelehnt Der abgelehnte Antrag hat folgenden Inhalt: Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben. Seite 1 von 1 ### 2021-12-09 · Rat —— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 09.12.2021 6.2 Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches BBB-Antrag zur Vorlage 191031 abgelehnt 191031-05 Abstimmungsergebnis: abgelehnt, Mehrheit gegen CDU, BBB, AfD und Stv. Fahrenholtz -parteilos- Beschluss: Der Antrag wird abgelehnt. - - - Der vorgelegte Antrag hatte folgenden Inhalt: Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben. An einer Aussprache beteiligten sich: Stv. Schmitt -BBB-, der den Antrag seiner Fraktion begründet. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 191031-1 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-4685} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung bittet um Vertagung, da die Erstellung einer inhaltlichen Stellungnahme unter Beteiligung mehrerer Fachämter noch andauert. ### 191031-2 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-5716} **Stellungnahme der Verwaltung** Bei einer Untersuchung der rund 580 Meter Bachverrohrung des Engelbachs zwischen dem Dükeroberhaupt in der Clemens-August-Straße (auf Höhe der Hausnummer 39) und dem Einlauf in die Verrohrung an der Straße Im Wingert wurden zahlreiche Schäden festgestellt. Ein daraufhin eingeholtes Standsicherheitsgutachten zeigte einen kurz- bis mittelfristigen Handlungsbedarf auf. Neben einem Sanierungskonzept zur Erneuerung der Verrohrungen wurde die Machbarkeit einer Bachoffenlegung entlang der Trierer Straße zwischen der Straße Im Wingert und dem Clemens-August-Platz bereits untersucht. Zu 1.: Die Offenlage des Baches in der Grünfläche neben dem Gehweg ist auf ca. 80 Metern möglich. Der angehängte Lageplan zeigt die mögliche Trasse eines offenen Bachverlaufs im Grünstreifen südöstlich der Trierer Straße. Hier soll im Sinne der Zielsetzungen der Wasserrahmenrichtlinie und geltendem Wasserrecht (Wasserhaushaltsgesetz) ein offener Bachlauf mit entsprechender Ufergestaltung hergestellt werden. Für die Querung der Straße Im Wingert, bis zur Offenlage, bedarf es einer neuen Verrohrung. Der heutige Sohlabsturz von 1, 4 m kann beseitigt werden, um damit die Durchgängigkeit für Organismen deutlich zu _Gekürzt._ ### 191031-03 Im Wingert; Offenlegung des EngelsbachesBBB-Anfrage zur Vorlage 191031 {#nv-2000847} **Sachverhalt** Der Hauptausschuss hatte in seiner Sitzung am 10.06.2020 unter DS 191031 einstimmig Folgendes beschlossen: Der Oberbürgermeister wird beauftragt, 1. den Engelsbach, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft, offenzulegen und in die Fläche zu verlegen, die im rechtskräftigen Bebauungsplan 7620-99 als „Private Grünfläche zur landwirtschaftlichen Nutzung“ ausgewiesen ist. 2. die dafür erforderliche Planung kurzfristig vorzulegen. 3. noch in dieser Wahlperiode des Stadtrats die notwendigen Beschlüsse vorzulegen, um in Umsetzung einer städtebaulichen Grundsatzentscheidung den gesamten Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße über die Offenlage des Engelsbaches hinaus als Landschaftsschutzgebiet (Bestandteil des Landschaftsplanes Kottenforst) anzureichern und ökologisch aufzuwerten und dieses Ziel planungsrechtlich umsetzen zu können. 4. zu prüfen, wie die Umsetzung dieser Zielsetzung durch Ausweisung dieses Teilbereiches des Landschaftsplanes Kottenforst als Ausgleichsfläche unterstützt werden kann. Die Fragesteller sind angesichts der Bedeutung, die die Verwaltung der Of _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** 1. Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft? 2. Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe? 3. Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des Engelsbaches und deren Fertigstellung gerechnet werden? 4. Welche Schritte zur Umsetzung des Beschlusses des Hauptausschusses vom 10.06.2020 hat die Verwaltung bisher unternommen, um die notwendige Grundsatzentscheidung herbeizuführen, durch die der Bereich zwischen Clemens-August-Platz, Nachtigallenweg, Im Wingert und Trierer Straße als Landschaftsschutzgebiet ökologisch aufgewertet und dieses Ziel planungsrechtlich umgesetzt werden kann? ### 191031-04 ST Im Wingert; Offenlegung des EngelsbachesBBB-Anfrage zur Vorlage 191031 {#nv-2001378} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt wie folgt Stellung: **zu 1.) Wie lautet der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches, der unterhalb des Kreisverkehrs Im Wingert/Trierer Straße kanalisiert im Gehweg der Trierer Straße verläuft? ** Der aktuelle Sachstand hinsichtlich der Offenlegung des Engelsbaches in diesem Bereich ist gegenüber der Stellungnahme der Verwaltung in 2020 (191031-2 ST) unverändert **zu 2.) Sind im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 auskömmlich Mittel für die Offenlegung des Engelsbaches enthalten und wenn ja, in welcher Höhe? ** Im Haushaltsplanentwurf 2021/2022 sind Mittel für die Sanierung der Bachverrohrung durch Poppelsdorf sowie für die weitere Planung einer Offenlegung des Engelsbaches enthalten. **zu 3.) Wann kann mit der Durchführung der Offenlegung des Engelsbaches und deren Fertigstellung gerechnet werden? ** Eine Offenlegung des Engelsbaches bedarf zunächst der Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes. Der zeitliche Rahmen unter Berücksichtigung zu erstellender Fachgutachten, Öffentlichkeitsbeteiligung und Genehmigungsverfahren beträgt meist mehrere Jahre und kann derzeit nicht detailliert vorhergesehen _Gekürzt._ ### 191031-05 Im Wingert; Offenlegung des EngelsbachesBBB-Antrag zur Vorlage 191031 {#nv-2002907} **Sachverhalt** In der Stellungnahme 191031-04 ST wird auf die Frage, wann mit der Offenlegung des Engelsbaches gerechnet werden kann, darauf verwiesen, dass die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes zeitaufwändig ist und meist mehrere Jahre benötige. Die dazu erforderlichen Mittel seien im Haushaltsplanentwurf 2021/22 enthalten. Da die Mittel eingeplant sind, bis zur Durchführung aber eine lange Vorbereitungsphase nötig ist, sollte ohne Zeitverzögerung mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens begonnen wird. **Beschlussvorschlag** Die Verwaltung beginnt unverzüglich mit der Durchführung des Planfeststellungsverfahrens zur Erlangung des Planungsrechtes für die Offenlegung des Engelsbaches unterhalb des Kreisverkehres Im Wingert/Trierer Straße. Die hierzu erforderlichen Fachgutachten werden, soweit sie nicht von den Fachämtern erstellt werden können, in Auftrag gegeben. **Stellungnahme der Verwaltung** erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=2011320 ### 191031-06 ST Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-2003828} **Stellungnahme der Verwaltung** Das Planfeststellungsverfahren wird in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen vorbereitet. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass im Verfahren aufwändige Planungsschritte und Fachgutachten erforderlich sind. ### 191031-07 BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-2012528} **Sachverhalt** Vor etwa eineinhalb Jahren teilte die Oberbürgermeisterin in ihrer Stellungnahme folgendes mit: „Das Planfeststellungsverfahren wird in Abstimmung mit den zu beteiligenden Dienststellen vorbereitet. Die Verwaltung weist allerdings darauf hin, dass im Verfahren aufwändige Planungsschritte und Fachgutachten erforderlich sind.“ Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren. **Beschlussvorschlag** 1. Welche Fachgutachten sind im Einzelnen für die Offenlegung des Engelsbaches erforderlich und welche liegen der Verwaltung bereits vor? 2. Sofern weitere Fachgutachten ausstehen, wann ist mit deren finaler Erstellung zu rechnen? 3. Wann ist mit der Einreichung des Planfeststellungsverfahrens bei der Bezirksregierung zu rechnen? ### 191031-08 ST BBB-Anfrage Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-2013190} **Stellungnahme der Verwaltung** 1. Welche Fachgutachten sind im Einzelnen für die Offenlegung des Engelsbaches erforderlich und welche liegen der Verwaltung bereits vor? Der Verwaltung liegt für die Offenlage des Engelsbaches auf 80 m Länge ein Vorentwurf vor. Die Planung steht im Zusammenhang mit der Sanierung der Verrohrung auf insgesamt 580 m Länge, die gleichzeitig fortgeführt werden wird. Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Gewässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Artenschutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht untersuchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu beurteilen. 2. Sofern weitere Fachgutachten ausstehen, wann ist mit deren finaler Erstellung zu rechnen? Da der Engelsbach nicht zu den berichtspflichtigen Gewässern nach WRRL gehört und dieser Bereich auch kein Risikogewässer für Hochwasserereigniss _Gekürzt._ ### 191031-09 BBB-Anfrage: Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-2018710} **Sachverhalt** In DS 191031-08ST teilt die Verwaltung u.a. folgendes mit: „Dennoch ist zum derzeitigen Stand vorgesehen, die Planungen für die Sanierung des Bachkanals sowie die Offenlage des Bachlaufs im Herbst 2023 wieder aufzunehmen. Die Fachgutachten könnten dann voraussichtlich im Jahr 2024 fertiggestellt werden.“ „Für den Antrag auf Planfeststellung/Plangenehmigung der Offenlage als Gewässerausbaumaßnahme nach §68 WHG muss die Entwurfs- und die Genehmigungsplanung auf Grundlage der vorliegenden Planung erstellt werden. Zudem ist ein Landschaftspflegerischer Begleitplan zu erstellen und eine Artenschutzprüfung durchzuführen, dies auch auf der angrenzenden Fläche des LSG wegen möglicher Ausgleichsmaßnahmen. Aufgrund einer bislang nicht untersuchten anthropogenen Geländeveränderung ist eine nutzungsbezogene Altlastenuntersuchung durchzuführen. Schließlich ist der Baugrund gutachtlich zu beurteilen.“ Die Fragesteller sind interessiert, den aktuellen Sachstand zu erfahren. **Beschlussvorschlag** 1. Wann soll die im Masterplan Tiefbauamt 2023 für den Zeitraum bis Oktober 2023 geplante Kanalsanierung in der Clemens-August-Straße im Bereich zwischen den Hausnummern 39 und 108 voraussichtlich stattfinden? 2. Wie lautet der aktuelle Sachstand bei der Einholung bzw. Erstellung folgender Unterlagen im Zusammenhang mit der Offenlage des Bachlaufes: a. Landschaftspflegerischen Begleitplan, b. Artenschutzprüfung, c. Altlastenuntersuchung, d. Baugrunduntersuchung? ### 191031-10 ST Stellungnahme der Verwaltung zur Großen Anfrage des BBB (DS191031-09): Im Wingert; Offenlegung des Engelsbaches {#nv-2018813} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Verwaltung nimmt folgendermaßen zu den Fragen 1 und 2 Stellung: Die Maßnahme Clemens-August-Straße kommt voraussichtlich ab Juli 2027 zur Ausführung. Die voraussichtliche Fertigstellung ist für Ende September 2028 vorgesehen. Eine frühere Ausführung ist aufgrund verkehrlicher Abhängigkeiten nicht möglich (Kanalbaumaßnahme Sternenburgstraße bis September 2025). Im Anschluss daran soll die Kanalbaumaßnahme Reuterstraße zwischen Argelanderstraße und Bonner Talweg zur Ausführung kommen. Dann erst kann die Kanalbaumaßnahme Clemens-August-Straße starten. Bei der angesprochenen Maßnahme handelt es sich um die Sanierung eines Abwasserkanals. Für die Offenlegung und abschnittsweise Sanierung des Engelsbaches wird momentan die Entwurfsplanung erarbeitet. Der landschaftspflegerische Begleitplan sowie die Artenschutzprüfung Stufe 1 wurden an ein Fachbüro vergeben und werden in enger Abstimmung mit der fortschreitenden Planung erstellt. Darüber hinaus wurde ein Fachbüro mit der Erstellung eines Bodengutachtens und einer Bodenanalytik beauftragt. Die Bohrpunkte wurden bereits abgestimmt und die Bohrungen sollen noch im August erfolgen.