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191065 · 2020-02-12 · Beschlussvorlage · öffentlich
Zum Verfahren der Regionalplan-Überarbeitung
Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Der aktuelle Regionalplan wurde als Gebietsentwicklungsplan, Teilabschnitt Bonn / Rhein-Sieg, im Jahr 2004 genehmigt. Anlässe für die jetzige Überarbeitung sind geänderte Rahmenbedingungen, neue rechtliche Vorgaben (u. a. ein neuer Landesentwicklungsplan) und wachsende Anforderungen an die räumliche Planung. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung vorgehalten werden. Neben der Funktion als Raumordnungsplan ist der Regionalplan in Nordrhein-Westfalen auf Grund fachgesetzlicher Regelungen zudem Landschafts- und forstlicher Rahmenplan.
Die vorlaufende informelle Phase der Neuaufstellung des Regionalplanes wurde im Januar 2016 mit einer Auftaktveranstaltung für Kommunen, Fachbehörden, Verbände und Politik eingeleitet.
Im Sommer 2016 wurde den Kommunen in den sog. Kreisgesprächen (bzw. dem Gespräch mit den kr
_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 12.02.2020 6.2 Überarbeitung des Regionalplanes weitere Lesung erforderlich 191065 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB
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—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.02.2020 6.1 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 12.03.2020 8.7 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Abstimmungsergebnis: Der Tagesordnungspunkt wird bei Eintritt in die TO vertagt, siehe auch TOP 3. Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
A.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 7.1 Überarbeitung des Regionalplanes weitere Lesung erforderlich 191065 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Die vertagte Empfehlung an den Rat lautet:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz vom 20.05.2020 6.6 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Abstimmungsergebnis: Bei Eintritt in die Tagesordnung vertagt auf die Sitzung am 03.06.2020, siehe auch TOP 2. Beschluss:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden. 2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 7.1 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Empfehlung lautet:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
1.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
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—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 7.1 Überarbeitung des Regionalplanes geändert beschlossen 191065 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen Grüne und BBB geändert Empfehlung: 1.Die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Niederholtdorf, Oberholtdorf und Ungarten einschließlich des Neubaugebietes Niederholtdorf-Süd wird als ASB Fläche vorgeschlagen. Darüber hinaus erfolgt keine Ausweisung. 2.in Roleber/Gielgen/Hoholz wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB vor vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung. 3.der Bereich in Fläche 5 Gielgen/Hoholz wird nicht als ASB Fläche vorgeschlagen. 4.Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum in Fläche 6 Geislar wird als ASB Fläche vorgeschlagen. 5.Die Verwaltung prüft zusätzlich, ob die Flächen An den sauren Wiesen/Am Weidenbach einbezogen und die Grünfläche hinter der Reinhold-Hagen-Straße/Müldorfer Straße Richtung Holzlar (Bereich Lidl) als ASB Fläche vorgeschlagen werden können.
Die ursprüngliche Empfehlung hatte folgenden Wortlaut:
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsber
_Gekürzt (2136 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53300?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg vom 17.06.2020 7.2 Überarbeitung des Regionalplanes geändert beschlossen 191065 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 2-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
In Ziffer 1 des Beschlussvorschlages der Verwaltung (kursiv) wird die Fläche 1 gestrichen und somit nicht als ASB-Fläche vorgeschlagen. Diese Änderung geht zurück auf einen Antrag von Stv. Gold, CDU (vgl. DS-Nr. 191065-4 AA, aus dem der folg
_Gekürzt (1461 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:53500?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 18.08.2020 6.1 Überarbeitung des Regionalplanes verwiesen - mit Maßgabe 191065 Abstimmungsergebnis: einstimmig Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, bis zur Ratssitzung eine Vorlage zu erarbeiten, die die Ergebnisse der Bezirksvertretungen berücksichtigt.
Der vorgelegte Beschlussvorschlag hatte folgenden Wortlaut: 1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten. Seite 1 von 42
Steckbriefe
_Gekürzt (83789 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:21966?offset=1200_
—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 01.09.2020 5.3 Überarbeitung des Regionalplanes geändert beschlossen 191065 Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 24.11.2020 7.1 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen FDP, CDU, AfD bei Enthaltung Die Partei Die vertagte Vorlage lautet:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.02.2021 7.1 Überarbeitung des Regionalplanes ohne Votum - mit Maßgabe 191065 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB, AfD, RHEIN-GRÜN und VOLT bei Enthaltung DIE PARTEI Empfehlung an den Rat: Die Bezirksvertretung Bonn gibt die Beschlussvorlage ohne Votum an den Rat mit der Maßgabe, den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 (DS 200632 - Überarbeitung des Regionalplanes) zu berücksichtigen, wonach gemäß Ziffer 2 dieses Beschlusses der Klosteracker künftig nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt wird.
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 04.02.2021 5.6 Überarbeitung des Regionalplanes vertagt 191065 Abstimmungsergebnis: Bei Anerkennung der Tagesordnung in die nächste Sitzung des Rates vertagt Diese Angelegenheit wurde zu Beginn der Sitzung von der Tagesordnung abgesetzt und vertagt (siehe hierzu auch Notiz zu TOP 2).
Der vertagte Beschlussvorschlag hat folgenden Wortlaut:
1.Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 1-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
2.Die nördlich an Auerberg angrenzende Fläche Klosteracker soll zur Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbeha
_Gekürzt (1219 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:51845?offset=1200_
— — Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 18.03.2021
5.5 Überarbeitung des Regionalplanes bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt
191065
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt
Die bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzte Beschlussvorlage hatte folgenden Wortlaut:
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Hauptausschusses anstelle des Rates nach § 60 Abs. 2 GO NRW vom 06.05.2021
5.1 Überarbeitung des Regionalplanes bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen
191065
Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der TO abgesetzt
Die abgesetzte und vertagte Vorlage hatte folgenden Wortlaut:
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.
Wahrnehmung kommunaler Handlungsspielräume als Flächenreserve weiterhin als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt bleiben. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich zurück. Dies bedeutet noch keine Zustimmung zur Vorbereitung einer Bauleitplanung für diesen Bereich. Die Beschlussfassung zur Einleitung entsprechender Untersuchungen bleibt vorbehalten.
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—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 24.06.2021 5.17 Überarbeitung des Regionalplanes wg. Sitzungsabbruch nicht behandelt (vertagt) 191065-14 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss:
ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden: Fläche 2 Lessenich-Messdorf Fläche 2.1 Dransdorf-West
mehr als Allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt werden. Der Beschluss vom 07.10.2010 des Rates, Punkt 6 (DS-Nr. 1011169EB28) wird nicht aufgehoben. Die Stadt Bonn zieht die Beantragung der Änderung des Regionalplanes in diesem Bereich nicht zurück. Seite 1 von 1
Sachverhalt
Die Flächen 2 (Lessenich-Messdorf) und 2.1 (Dransdorf-West) werden in der Anlage "Steckbriefe" zur Beschlussvorlage von der Verwaltung selbst als Flächen mit "hohe(r) bioklimatische(r) Bedeutung" bzw. "sehr hohe(r) bioklimatische(r) Bedeutung" beschrieben. Ebenso sind sie Teil der Freifläche "Messdorfer Feld", die wichtig ist für die Frischluftzufuhr für die Bonner Innenstadt. Daher sollte diese Fläche nicht weiter beschnitten werden, auch wenn es sich hier nur um kleinere Randgebiete handelt. An den bisherigen Beschlüssen zur Freihaltung der genannten Flächen soll daher festgehalten werden.
Beschlussvorschlag
Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Sachverhalt
Die Flächen 2 (Lessenich-Messdorf) und 2.1 (Dransdorf-West) werden in der Anlage "Steckbriefe" zur Beschlussvorlage von der Verwaltung selbst als Flächen mit "hohe(r) bioklimatische(r) Bedeutung" bzw. "sehr hohe(r) bioklimatische(r) Bedeutung" beschrieben. Ebenso sind sie Teil der Freifläche "Messdorfer Feld", die wichtig ist für die Frischluftzufuhr für die Bonner Innenstadt. Daher sollte diese Fläche nicht weiter beschnitten werden, auch wenn es sich hier nur um kleine Randgebiete handelt. An den bisherigen Beschlüssen zur Freihaltung der genannten Flächen soll daher festgehalten werden.
Beschlussvorschlag
Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert:
Sachverhalt
Neben der ökologischen und hohen bioklamtischen Bedeutung der betreffenden Flächen spricht die landschaftliche Bedeutung, d.h. räumliche Schönheit der Gebiete gegen eine Bebauung. Zwar ist auch bei den anderen Beueler Flächen aufgrund ökologischer, bioklimatischer Gründe oder solchen des Boden- oder Wasserschutzes die jeweilige Eignung als ASB skeptisch zu betrachten, allerdings erscheint die Situation dort nicht generell auf der Gesamtfläche des jeweiligen Suchraums so eindeutig wie bei den Flächen 3 und 4.
Beschlussvorschlag
Die Flächen bzw. Suchräume 3, Oberholtorf und 4, Hoholz werden aus dem Vorschlag für den Regionalplan herausgenommen und nicht zu einem Allgemeinen Siedlungsgebiet (ASB). Für den Bereich Oberholtorf wird ausschließlich die bereits bebaute bzw. durch Bebauungsplan bereits festgesetzte Fläche als ASB angemeldet.
Sachverhalt
Zu Fläche 1 Lannesdorf
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet kommt wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung für eine ASB Ausweisung und wegen seiner Größe auch für eine Ortsrandarrondierung nicht in Betracht.
Zu Fläche 2 Lessenich-Messdorf Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet im Ortsteil Messdorf ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Hinsichtlich einer Erweiterung kommt eine ASB Ausweisung aber nur in westlicher Richtung bis zur Höhe des Burgweges und nördlich bis zur Alfterer Straße in Betracht. Ansonsten kommen die Flächen insbesondere in östlicher Richtung zum Messdorfer Feld wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung als ASB nicht infrage.
Zu Fläche 2.1 Dransdorf-West Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist als Reservefläche für die interkommunale Gebietsentwicklung mit der Gemeinde Alfter vorzuhalten.
Zu Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsb
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird zu Ziffer 1) wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Vorlage benannten Flächen 1 - 6 im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung und weiteren Entwicklung von Siedlungsgebieten wie folgt zu behandeln:
Fläche 1 Lannesdorf Der von der Verwal tung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche vorgeschlagen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die auf der gegenüberliegenden Seite der Ließemerstraße liegenden Freiflächen hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu überprüfen. Fläche 2 Lessenich-Messdorf Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum für Messdorf wird lediglich hinsichtlich des bestehenden Siedlungsbereiches und in Ergänzung dazu mit der Freifläche entlang der Messdorfer Straße westlich bis zum Burgweg und nördlich bis zur Alfterer Straße als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung. Fläche 2.1 Dransdorf-West Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche vorgeschlagen. Für die weitere Entwicklung dieses Gebietes gilt die Maßgabe, dass Ausgleichsflächen und Streuobstwiesen grundsätzlich von weiterer Bebauung freizuhalten sind.
**Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf s
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu a)
Schwerwiegende Umweltaspekte, insbesondere, dass alle der vorgeschlagenen Flächen im Kernbereich des IFS und als LSG ausgewiesen sind sprechen gegen eine perspektivische Bebauung. Drei der vorgeschlagenen Gebiete (Gebiet 2, 2.1, 5) liegen im Grünen C – welches mit 18, 6 Mio. € Fördergelder insgesamt bezuschusst wurde. Es erscheint widersprüchlich, dass die Stadt Geld erhalten hat, um Flächen zur Erholung und zum Erhalt der Natur freizuhalten, um sie im Anschluss als mögliche Bebauungsgebiete auszuweisen. Ein weiteres Gebiet (Gebiet 3) liegt im Bundesförderprogramm Chance 7 (siehe DS 1812226) – auch hier sind Fördergelder geflossen.
Zu b)
Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten. Bevor ökologisch wertvolle und für die Naherholung wichtige Freiflächen als potentielles Bauland ausgewiesen werden, müssen alle anderen Schritte zur Gewinnung von Wohnraum ausgeschöpft werden.
Im Stadtgebiet gibt es umfangreichen Leerstand, der sich sowohl auf die städtischen Liegenschaften bezieht als auch auf andere große Immobilienbesitzer. Die Stadt hat im laufenden Doppelhaushalt einen Etat von 5 Mio. € um Grundstücke oder Immobilen anzukaufen. Dieser wurde
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. Die Beschlussvorlage wird in Ziffer 1 und Ziffer 2 abgelehnt. Es werden keine der sechs vorgeschlagenen Gebiete an die Bezirksregierung als mögliche zukünftige Bauareale gemeldet. b. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer weiteren Meldung von neuen Flächen zur Begründung ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
_Gekürzt._
Begründung
ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der "Demographieorientierten Potentialanalyse des Bo
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu Fläche 1 Lannesdorf
Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet kommt wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung für eine ASB Ausweisung und wegen seiner Größe auch für eine Ortsrandarrondierung nicht in Betracht.
Zu Fläche 2 Lessenich-Messdorf Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet im Ortsteil Messdorf ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsbebauung als ASB-Fläche auszuweisen. Hinsichtlich einer Erweiterung kommt eine ASB Ausweisung aber nur in westlicher Richtung bis zur Höhe des Burgweges und nördlich bis zur Alfterer Straße in Betracht. Ansonsten kommen die Flächen insbesondere in östlicher Richtung zum Messdorfer Feld wegen der hohen naturschutzfachlichen und landwirtschaftlichen Bedeutung als ASB nicht infrage.
Zu Fläche 2.1 Dransdorf-West Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist als Reservefläche für die interkommunale Gebietsentwicklung mit der Gemeinde Alfter vorzuhalten.
Zu Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf sowie Ungarten Das von der Verwaltung vorgeschlagene Gebiet ist im Hinblick auf mögliche Nutzungsänderungen und Erweiterungen der vorhandenen Bestandsb
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird zu Ziffer 1) wie folgt geändert:
Die Verwaltung wird beauftragt, die in ihrer Vorlage benannten Flächen 1 - 6 im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung und weiteren Entwicklung von Siedlungsgebieten wie folgt zu behandeln:
Fläche 1 Lannesdorf Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird nicht als ASB-Fläche vorgeschlagen. Stattdessen wird die Verwaltung beauftragt, die auf der gegenüberliegenden Seite der Ließemerstraße liegenden Freiflächen hinsichtlich ihrer Bebaubarkeit zu überprüfen. Fläche 2 Lessenich-Messdorf Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum für Messdorf wird lediglich hinsichtlich des bestehenden Siedlungsbereiches und in Ergänzung dazu mit der Freifläche entlang der Messdorfer Straße westlich bis zum Burgweg und nördlich bis zur Alfterer Straße als ASB-Fläche vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine ASB Ausweisung. Fläche 2.1 Dransdorf-West Der von der Verwaltung vorgeschlagene Suchraum wird als ASB-Fläche vorgeschlagen. Für die weitere Entwicklung dieses Gebietes gilt die Maßgabe, dass Ausgleichsflächen und Streuobstwiesen grundsätzlich von weiterer Bebauung freizuhalten sind.
**Fläche 3 Nieder- und Oberholtorf so
_Gekürzt._
Sachverhalt
Das von der Verwaltung zur Meldung bei der Bezirksregierung gemeldete Gebiet ist ein Gebiet mit hoher bioklimatischer Bedeutung, schützenswerten Hohlwegen, Biotopen, Biotopverbundflächen, Streuobstwiesen und besonders schutzwürdigen fruchtbaren Böden. Zudem ist dieses Gebiet infrastrukturell nicht erschlossen. Eine zusätzliche Versiegelung durch die Hangbebauung könnte zudem bei Starkregenereignissen die Kapazitäten der Kanalisation und des Wittgesbachs überfordern und erneut zu Überschwemmungen in Lannesdorf führen. Im Interesse des Klimaschutzes sollte nach alternativen Flächen zur Besiedlung gesucht werden, die in Bonn wegen der Wohnungsnot auch dringend gebraucht werden. Das vorgeschlagene Gebiet grenzt unmittelbar an den bebauten Teil des Heiderhofs an und ist daher grundsätzlich erschlossen besser erschlossen. Es sollte geprüft werden, ob es nicht besser als langfristige Potentialfläche zur Erweiterung des Bonner Siedlungsbereichs geeignet ist. Die Antragsteller verkennen nicht, dass die Ausweisung neuer Flächen im Bonner Stadtgebiet im Hinblick auf Fragen des Umwelt- und Naturschutzes, aber auch wegen Überschwemmungsflächen schwierig ist. Dennoch müssen angesichts der massiv
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Punkt 1 der Beschlussvorlage wird wie folgt geändert: Die Verwaltung wird beauftragt, die Fläche 1 (Lannesdorf) nicht im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln als allgemeines Siedlungsgebiet zu melden. Sie prüft stattdessen, ob nicht ersatzweise Flächen nördlich und nordwestlich des Heizkraftwerks Heiderhof, insbesondere im Bereich allgemeiner Freiflächen/Landwirtschaft besser als das angegebene Gebiet zur Anmeldung als allgemeines Siedlungsgebiet geeignet sind. Die Verwaltung legt ihre Ergebnisse kurzfristig vor.
Sachverhalt
Die rechtsrheinischen Landschaftsschutzgebiete sind wesentlicher Bestandteil der Bonner Naherholungsbereiche. Darüber hinaus dienen diese Flächen dem Klimaschutz. Die Verwaltung selbst sagt z.B. bei der Fläche in Oberholtorf, dass Naturschutzfachliche und -rechtliche Restriktionen eine großzügigere Erweiterung einschränken. Im Bereich Hoholz führt sie aus das zu beachten ist, dass die Biotopverbundfläche am Gellenbach und die vorhandene Streuobstwiese (Rückelwiese), von hoher naturschutzfachlicher Bedeutung ist. Aus diesem Grund sollte man Flächen melden, die bereits heute gut erschlossen, aber nicht für Bebauungen vorgesehen sind.
Beschlussvorschlag
Die Flächen 3 (Oberholtorf), 4 (Hoholz) und 5 (Gielgen) werden aus dem Vorschlag für den herausgenommen und nicht an die Bezirksregierung gemeldet. Stattdessen meldet die Verwaltung mögliche Flächen in dem nachfolgenden Bereich, die bisher noch nicht im Regionalplan ausgewiesen sind:
* "An den Sauren Wiesen" Am Weidenbach
* Grünfläche hinter dem Lidl entlang der Reinold-Hagen-Straße/Müldorfer Str. Richtung Holzlar
Begründung
zur Ausweisung des ASB für die bereits bebauten Bereiche erschweren, da dann das erforderliche Gewicht nicht erreicht würde. Außerdem wäre ohne diesen Bereich keine zusammenhängende ASB-Darstellung möglich, was die Darstellung insgesamt in Frage stellen würde.
Die bisher unbebaute Fläche ist durch eine hohe bioklimatische Bedeutung gekennzeichnet (Kategorie B = Detailgutachten erforderlich). Innerhalb dieses Bereichs befindet sich eine Kompensationsfläche, welche als Maßnahme für den angrenzenden Bebauungsplan Niederholtorf-Süd (8322-17) festgelegt wurde (SPE-Maßnahme). Ziel ist es dort artenreiche, extensive Wiese, Obstwiese und Hecken, Gehölzstreifen sowie Gebüsche zu realisieren. Außerdem befindet sich ein Streifen mit Streuobstwiese (1994) entlang der Burghofstraße, die zu berücksichtigen ist. Aufgrund der Maßstäblichkeit des Regionalplanes wird diese Fläche als ASB ausgewiesen, ist jedoch im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung zu berücksichtigen.
Im gültigen Regionalplan der Bezirksregierung Köln ist die bereits bebaute Fläche von Niederholtorf mit den Freiraumfunktionen „Allgemeiner Freiraum- und Agrarbereich“ sowie „Schutz der Landschaft und landschaftsorientierten Erholu
_Gekürzt._
Stellungnahme der Verwaltung
Ergänzende Stellungnahme zur DS-Nr. 191065 unter Berücksichtigung der Änderungsanträge
Suchräume für die Siedlungsentwicklung
Die Bezirksregierung Köln bereitet in Abstimmung mit dem Regionalrat Köln die Überarbeitung des Regionalplanes für den Regierungsbezirk Köln vor. Die Regionalplanung sichert als querschnittsorientierte Gesamtplanung einerseits die natürlichen Lebensgrundlagen der Region, andererseits sollen ausreichende Spielräume für die Bevölkerungs- und Wirtschaftsentwicklung üblicherweise für einen Zeitraum von 15-20 Jahren vorgehalten werden.
Die derzeit vorlaufende informelle Phase der Überarbeitung des Regionalplanes wurde im Januar 2016 eingeleitet und bietet den Kommunen die Möglichkeit frühzeitig die Ziele der Stadtentwicklung in den Überarbeitungsprozess einzubringen (s. DS-Nr. 191065). Im Zuge dessen besteht die zentrale kommunale Aufgabe darin, diejenigen Flächen zu identifizieren und zu benennen, die für die künftige Wohnraumversorgung der Bevölkerung und die Versorgung mit Arbeitsplätzen erforderlich sind.
Vor dem Hintergrund der Bevölkerungsvorausberechnungen von IT.NRW hat die Bezirksregierung Anfang 2019 rechnerische Flächenbedarfszahlen für die
_Gekürzt._
Sachverhalt
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065 -9 ST weitere Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen erarbeitet und daraus folgende Empfehlungen zu einer modifizierten Beschlussfassung abgeleitet. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die von den Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen sowie die jeweiligen Einschätzungen der Verwaltung im Folgenden zusammengestellt:
Fläche | Empfehlung der Bezirksvertretung | Vorschlage der Verwaltung (s. erg. Stellungnahme 191065 -9) Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.06.2020 (einstimmig) Fläche 1 Lannesdorf | keine Meldung als ASB („Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 2-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.“) | Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche als ASB-Fläche zur Ortsarrondierung an die Bezirksregierung Köln zu melden. Eine bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung besitzt jedoch eine nachrangige Priorität, da sie unter erheblichen Restriktionen entwickelt werden könnte. Be
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
Inhalt der ergänzenden Stellungnahme:
Die Verwaltung hatte in der DS-Nr. 191065 -9 ST weitere Konkretisierungsvorschläge hinsichtlich der vorgeschlagenen Potentialflächen erarbeitet und daraus folgende Empfehlungen zu einer modifizierten Beschlussfassung abgeleitet. Zur besseren Übersichtlichkeit sind die von den Bezirksvertretungen beschlossenen Empfehlungen sowie die jeweiligen Einschätzungen der Verwaltung im Folgenden zusammengestellt:
Fläche | Empfehlung der Bezirksvertretung | Vorschlage der Verwaltung (s. erg. Stellungnahme 191065 -9) Sitzung der Bezirksvertretung Bad Godesberg am 17.06.2020 (einstimmig) Fläche 1 Lannesdorf | keine Meldung als ASB („Die Verwaltung wird beauftragt, die nachfolgenden Flächen 2-6 als neue ASB-Flächen (Allgemeiner Siedlungsbereich) im Rahmen der Regionalplanüberarbeitung der Bezirksregierung Köln zu melden.“) | Die Verwaltung empfiehlt weiterhin die Fläche als ASB-Fläche zur Ortsarrondierung an die Bezirksregierung Köln zu melden. Eine bauliche Entwicklung der Fläche im Rahmen der kommunalen Bauleitplanung besitzt jedoch eine nachrangige Priorität, da sie unter erheblichen Restriktionen entwickelt werden könnte. Be
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu a)
Schwerwiegende Umweltaspekte, insbesondere, dass alle der vorgeschlagenen Flächen im Kernbereich des IFS und als LSG ausgewiesen sind sprechen gegen eine perspektivische Bebauung. Drei der vorgeschlagenen Gebiete (Gebiet 2, 2.1, 5) liegen im Grünen C – welches mit 18, 6 Mio. € Fördergelder insgesamt bezuschusst wurde. Es erscheint widersprüchlich, dass die Stadt Geld erhalten hat, um Flächen zur Erholung und zum Erhalt der Natur freizuhalten, um sie im Anschluss als mögliche Bebauungsgebiete auszuweisen. Ein weiteres Gebiet (Gebiet 3) liegt im Bundesförderprogramm Chance 7 (siehe DS 1812226) – auch hier sind Fördergelder geflossen.
Zu b)
Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten. Bevor ökologisch wertvolle und für die Naherholung wichtige Freiflächen als potentielles Bauland ausgewiesen werden, müssen alle anderen Schritte zur Gewinnung von Wohnraum ausgeschöpft werden.
Im Stadtgebiet gibt es umfangreichen Leerstand, der sich sowohl auf die städtischen Liegenschaften bezieht als auch auf andere große Immobilienbesitzer. Die Stadt hat im laufenden Doppelhaushalt einen Etat von 5 Mio. € um Grundstücke oder Immobilen anzukaufen. Dieser wurde
_Gekürzt._
Beschlussvorschlag
a. Alle im Stadtbezirk Bonn von der Verwaltung vorgeschlagenen Flächen werden abgelehnt.
b. Die Verwaltung wird beauftragt, vor einer weiteren Meldung von neuen Flächen zur Begründung ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
_Gekürzt._
Begründung
ihrer Stellungnahme gegenüber der Bezirksregierung Köln das Wohnungsbaupotenzial auf bereits versiegelten Flächen zu eruieren und überschlägig zu beziffern. Dabei sollen insbesondere auf folgende Aspekte eingegangen werden:
Zu berücksichtigen sind die Ergebnisse der "Demographieorientierten Potentialanalyse d
_Gekürzt._
Sachverhalt
Erfolgt mündlich
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird wie folgt ersetzt:
Sachverhalt
Beschlussvorschlag
Begründung
Der Beschlussvorschlag mit der DS-Nr. 191065 wurde von der Bezirksvertretung Bonn in der Sitzung am 02.02.2021 ohne Votum mit Maßgabe an den Rat verwiesen. Die Maßgabe sah vor, den Beschluss der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 (DS 200632 - Überarbeitung des Regionalplanes) zu berücksichtigen, wonach gemäß Ziffer 2 der ursprünglichen Beschlussvorlage der Klosteracker künftig nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt wird.
Im Hauptausschuss (anstelle des Rates gem. § 60 (2) GO NRW) wurde die Beschlussvorlage der Verwaltung bei Anerkennung der Tagesordnung mit Hinweis auf ein fehlendes Votum der Bezirksvertretung Bonn vertagt.
In dieser Beschlussvorlage werden daher die Beschlussvorschläge aus der Bezirksvertretung Bonn zur Entscheidung durch den Rat aufgeführt. Es werden ausschließlich die im Stadtgebiet Bonn liegenden Flächen zur Beschlussfassung dargestellt, da über die Flächen in Bad Godesberg und Beuel bereits vom Rat in der Sitzung am 01.09.2020 beschlossen wurde. Die Beschlussvorlage mit allen dazugehörigen Stellungnahmen und Änderungsanträgen (DS-Nr. 191065 bis 191065-10) wurde durch diese Beschlussfassung erledigt. Eine weitere Beratung ist damit nicht mehr e
_Gekürzt._
Sachverhalt
Zu a)
Schwerwiegende Umweltaspekte der vorgeschlagenen Fläche sprechen gegen eine perspektivische Bebauung.
Zu b)
Der Bedarf nach zusätzlichem Wohnraum in der Rheinschiene ist unbestritten. Um einen Kompromiss zwischen Erhalt von ökologisch wertvollen und für die Naherholung wichtigen Freiflächen und der Notwendigkeit nach Bauland nachzukommen wird nur ein Teilbereich der Fläche 2 Lessenich-Messdorf an die Bezirksregierung gemeldet.
Die Ostgrenze der ASB-Fläche entlang der Meßdorfer Straße schliesst eine Bebauung ins Meßdorfer Feld hinein aus. Die Nordgrenze erhält eine Grünverbindung zw. Meßdorfer Feld und dem regionalem Grünzug Bonn-Alfter. Die Südgrenze sichert den dauerhaften Erhalt von Ausgleichsflächen und Grünes-C Flächen. Die Westgrenze sichert einen Beitrag der Bundesstadt Bonn zum Erhalt des regionalen Grünzug zwischen Bonn und Alfter, der ansonsten vollständig auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter liegen würde.
(Quelle google earth)
Beschlussvorschlag
a) Die Teilfläche 2.1 Dransdorf-West wird abgelehnt und nicht an die Bezirksregierung gemeldet.
b) Von der Teilfläche 2 Lessenich-Messdorf wird ein Teilbereich entsprechend der Kartenanlage an die Bezirksregierung gemeldet.
Stellungnahme der Verwaltung
zu b)
Die Verwaltung schlägt vor, die östliche Abgrenzung der im Änderungsantrag DS-Nr. 191065-15 vorgeschlagenen ASB-Fläche an die bestehende Bebauungskante anzupassen und hinter die Grundstücke der Straßen Meßdorfer Straße und Im Brocken sowie entlang der Straßenkante Gielsdorfer Straße zu verlegen, um eine eindeutige Siedlungskante in Richtung des Meßdorfer Feldes zu definieren (siehe Anlage).
Der in südwestliche Richtung gelegene schmale Bereich ergänzt die ASB-Darstellung des heute gültigen Regionalplanes um die bebauten Bereiche nördlich der Johann-Bieser-Straße und der Wilhelm-Neuss-Straße, die noch nicht in der ASB Darstellung enthalten sind.