Originalquelle: ALLRIS-Original

Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

191095 · 2020-02-26 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.
  1. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.
  1. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Begründung

Die Aufweitung des Eingangsbereiches zur Stadtbahnhaltestelle ist im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ als städtebauliche und kriminalpräventive Maßnahme (Beseitigung eines Angstraumes) zur Aufwertung des Platzbereiches vor dem Stadtbahnzugang als Ziel formuliert worden und weiterhin in die aktuelle Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes mit aufgenommen worden (DS.Nr. 1910819). Während auf der östlichen Seite der Brückenplatte die erforderliche städtebauliche Neuordnung im Zuge der Überplanung des Geländes des ehemaligen Möbel-Boss-Standortes und des Sparkassengebäudes bereits in der Umsetzung ist, konnte eine vergleichbare Neuordnung auf der Westseite bisher nicht erreicht werden. Hier verdeckt der eingeschossige Anbau mit zwei Ladenlokalen den Vorbereich des Treppenabgangs und bildet so einen schwer einsehbaren Bereich. Im Rahmen des letzten Bauabschnittes zur Sanierung und Modernisierung des Tannenbusch-Centers beabsichtigte der Eigentümer u.a. auch diesen Anbau zu sanieren. Hierdurch würde die heutige unbefriedigende Situation um den Stadtbahnzugang verfestigt. Erst nach einem Wechsel in der Eigentümerschaft des Tannenbusch-Centers konnte in diesem Jahr ei

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-02-26 · Ausschuss für Wirtschaft und Arbeitsförderung

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft und Arbeitsförderung vom 26.02.2020 6.2 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte ungeändert beschlossen 191095 Seite 1 von 1

2020-03-03 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.03.2020 7.2 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte ungeändert beschlossen 191095 Abstimmungsergebnis: einstimmig Empfehlung an Rat:

1.Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.

2.Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Seite 1 von 1

2020-03-11 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 11.03.2020 6.5 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte ungeändert beschlossen 191095 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und Linke Beschluss:

1.Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.

2.Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

191095-1 ST Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

Stellungnahme der Verwaltung

Nach Abfassung der Beschlussvorlage sind die Gespräche mit der Bezirksregierung über die Förderfähigkeit der Maßnahme weitergeführt worden. Mittlerweile wurde die grundsätzliche Förderfähigkeit bestätigt. Die Verwaltung bereitet derzeit den erforderlichen Antrag auf Änderung der Zweckbestimmung von im Jahr 2020 noch abrufbaren Fördermitteln aus dem letzten Jahresförderbescheid 2016 der „Sozialen Stadt Neu-Tannenbusch“ vor, der im Falle der Beschlussfassung kurzfristig gestellt würde. Voraussetzung für die Förderung ist die Umsetzung der Maßnahme noch im laufenden Jahr. Die Fördermittel werden verfügbar, da für die Maßnahme „Umbau der Oppelner Straße“ entgegen der Einschätzung zum Zeitpunkt des Beginns des Projekts „Soziale Stadt Neu-Tannenbusch“ Beiträge nach KAG erhoben werden müssen, die bei der Förderung wegen des Prinzips der Subsidiarität in Abzug gebracht werden müssen.

191095-2 Soziale Stadt Neu-Tannenbusch - Abbruch der eingeschossigen Aufbauten am Stadtbahnzugang Tannenbusch-Mitte

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.
  1. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, zur Umsetzung der städtebaulichen und kriminalpräventiven Ziele der „Sozialen Stadt“ in Neu-Tannenbusch die auf der Brückenplatte über der Stadtbahntrasse stehenden Ladenlokale zu beseitigen. Hierzu sind die grundbuchlich zugunsten des Eigentümers des Tannenbusch-Centers gesicherten Nutzungsrechte für eine Fläche auf der Brückenplatte zu erwerben und der Abbruch der beiden aufstehenden Ladenlokale zu finanzieren.
  1. Der hierfür erforderlichen außerplanmäßigen Bereitstellung von Haushaltsmitteln in Höhe von 306.200 € und dem in der Begründung enthaltenen Deckungsvorschlag wird zugestimmt.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Die Entscheidung ist dringlich, da die Maßnahme im laufenden Jahr abgeschlossen werden muss, um Städtebaufördermittel erhalten zu können.

Die Aufweitung des Eingangsbereiches zur Stadtbahnhaltestelle ist im Rahmen des Förderprogrammes „Soziale Stadt“ als städtebauliche und kriminalpräventive Maßnahme (Beseitigung eines Angstraumes) zur Aufwertung des Platzbereiches vor dem Stadtbahnzugang als Ziel formuliert worden und weiterhin in die aktuelle Fortschreibung des Integrierten Handlungskonzeptes mit aufgenommen worden (DS.Nr. 1910819). Während auf der östlichen Seite der Brückenplatte die erforderliche städtebauliche Neuordnung im Zuge der Überplanung des Geländes des ehemaligen Möbel-Boss-Standortes und des Sparkassengebäudes bereits in der Umsetzung ist, konnte eine vergleichbare Neuordnung auf der Westseite bisher nicht erreicht werden. Hier verdeckt der eingeschossige Anbau mit zwei Ladenlokalen den Vorbereich des Treppenabgangs und bildet so einen schwer einsehbaren Bereich. Im Rahmen des letzten Bauabschnittes zur Sanierung und Modernisierung des Tannenbusch-Centers beabsichtigte der Eigentümer u.a. auch diesen Anbau zu sanieren. Hierdurch würde

_Gekürzt._