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Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020

191127 · 2020-01-22 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

Die Verkehrsführung des Tests zum „erweiterten Cityring und zur Kaiserstraße“ wird bis zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 beibehalten. Ausgenommen davon werden das Rechtsabbiegegebot an der Einmündung Kaiserstraße / Nassestraße (Schleifenfahrt) und die Sperrung der Stockenstraße, die zum 31.03.2020 wieder aufgehoben werden.

Beschlussvorschlag

Die Verkehrsführung des Tests zum „erweiterten Cityring und zur Kaiserstraße“ wird bis zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 beibehalten. Ausgenommen davon werden das Rechtsabbiegegebot an der Einmündung Kaiserstraße / Nassestraße (Schleifenfahrt) und die Sperrung der Stockenstraße, die zum 31.03.2020 wieder aufgehoben werden.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Es besteht eine Dringlichkeit zur politischen Beratung, da die nächste Ratssitzung nach dem 06.02.2020 erst am 26.03.2020 und somit kurz vor dem ursprünglich geplanten Versuchsende am 31.03.2020 stattfindet. Bei Ablehnung der Beschlussvorlage wären Firmen zwecks Demontierung des Versuchsaufbaus zu beauftragen. Dies wäre bis zum 31.03.2020 nicht umsetzbar.

Zudem sollte eine politische Beratung im Planungsausschuss sowie eine Empfehlung, vor der Beschlussfassung des Rates erfolgen.

Aufgrund umfangreichen Abstimmungsbedarfes in der Verwaltung konnte die Vorlage nicht fristgerecht eingereicht werden.

Gemäß Beschluss enden die Tests City-Ring und Kaiserstraße am 31.03.2020. Danach wäre die ursprüngliche Verkehrsführung vor dem Versuch wieder herzustellen.

Die zweite im Rahmen des Verkehrsversuches beschlossene Verkehrserhebung findet im März 2020 statt. Die vollständige Evaluation des Versuchs wird somit ab Mitte bis Ende April 2020 vorliegen. Eine politische Beratung nach Erarbeitung einer entsprechenden Vorlage kann somit frühestens mit dem 17.05.2020 in der BV Bonn, dem 27.05.2020 im Planungsausschuss sowie dem 18.06.2020 im Rat erfolgen.

Ein Rückba

_Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-01-22 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses für Planung, Verkehr und Denkmalschutz vom 22.01.2020 6.17 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020 ohne Votum 191127 Seite 1 von 1

2020-01-28 · Bezirksvertretung Bonn

—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 28.01.2020 6.5 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020 geändert beschlossen 191127 Abstimmungsergebnis: satzweise Beschluss:

Die Verkehrsführung des Tests zum „erweiterten Cityring und zur Kaiserstraße“ wird bis zur Sitzung des Rates am 18.06.2020 beibehalten. mit Mehrheit gegen BBB, LINKE, SPD Ausgenommen davon werden das Rechtsabbiegegebot an der Einmündung Kaiserstraße / Nassestraße (Schleifenfahrt) mit Mehrheit gegen GRÜNE und die Sperrung der Stockenstraße, die zum 31.03.2020 wieder aufgehoben werden. abgelehnt mit Mehrheit gegen CDU, FDP bei Enthaltung Piraten

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2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 6.9 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020 Antrag zur Vorlage 191127 vertagt 191127-5 Aufgrund § 2 Abs. 4 Geschäftsordnung nicht behandelt Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. schnellstens, spätestens aber bis zur Wiederaufnahme des

Semesterbetriebes der Universität Bonn einen gesicherten Überweg für Fußgänger von der Fürstenstraße zum Haupteingang der Universität einzurichten,

  1. in der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 oder im etwaig ersatzweise dafür

stattfindenden Hauptausschuss darzulegen, mit welcher Absicht und auf Grund welcher Beschlüsse in der Rathausgasse die Bussonderspur zu welchen Kosten entfernt und die Lichtzeichenanlagen in Höhe des Platzes An der Schloßkirche´ und Fürstenbergstraße´ abgeschaltet wurden.

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2020-06-22 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 22.06.2020 6.9 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020 Antrag zur Vorlage 191127 ungeändert beschlossen 191127-5 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen Linke bei Enth. SPD und Nichtbeteiligung Grüne Beschluss: Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. schnellstens, spätestens aber bis zur Wiederaufnahme des

Semesterbetriebes der Universität Bonn einen gesicherten Überweg für Fußgänger von der Fürstenstraße zum Haupteingang der Universität einzurichten,

  1. in der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 oder im etwaig ersatzweise dafür

stattfindenden Hauptausschuss darzulegen, mit welcher Absicht und auf Grund welcher Beschlüsse in der Rathausgasse die Bussonderspur zu welchen Kosten entfernt und die Lichtzeichenanlagen in Höhe des Platzes An der Schloßkirche´ und Fürstenbergstraße´ abgeschaltet wurden.

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Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

191127-1 AA Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020Antrag zur Vorlage 191127

Sachverhalt

Die testweise Sperrung der Stockenstraße erweist sich hinsichtlich der Wirkung auf den Autoverkehr/MIV als weitgehend unproblematisch, hingegen profitieren durch den zusätzlichen Raum und die größere Ruhe Anwohner-, Fußgänger- und Radfahrer Innen. Der Straßenraum hat schon jetzt deutlich an Qualität gewonnen, die durch zukünftige Umgestaltung weiter gesteigert werden kann. Zudem wird durch eine solche Regelung der Zielsetzung entsprochen, den Autoverkehr im Innenstadtbereich und insbesondere vor dem Hauptbahnhof zu reduzieren.

Beschlussvorschlag

Die derzeitig als Test vorgenommene Sperrung bzw. Umdrehung der Stockenstraße bei Erhalt der Marktgaragenzufahrt und Umdrehung der Fraziskanerstraße wird dauerhaft beibehalten.

191127-2 AA Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020Antrag zur Vorlage 191127

Sachverhalt

erfolgt mündlich

Beschlussvorschlag

Zur weiteren Reduzierung des Durchgangsverkehrs in der Rathausgasse wird

  1. an der Kreuzung Am Hof/Am Neutor die Weiterfahrt in die Wesselstraße durch ein Linksfahrgebot mit Ausnahme für Anlieger der Wesselstraße unterbunden;
  2. an der Kreuzung Wesselstraße/Maximilianstraße das Einbiegen nach rechts in die Maximilianstraße durch ein Linksfahrgebot unterbunden.

191127-3 AA Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020Antrag zur Vorlage 191127Hier: Radverkehr auf der Rathausgasse in beiden Richtungen

Sachverhalt

Die Maßnahmen bezüglich der Rathausgasse (Rechtsabbiegeverbot vom Belderberg/Sperrung der Stockenstrasse) vermindern den MIV auf der Rathausgasse. Dadurch ergibt sich die Möglichkeit, die Umweltspur aufzuheben und insbesondere den ÖPNV durch die Abschaltung von 2 Ampeln zu beschleunigen.

Zusätzlich ergibt sich die Möglichkeit, die Einbahnstraßenregelung im bezeichneten Abschnitt aufzuheben und damit die Rathausgasse als wichtige Route für den Radverkehr in Richtung Rhein zu öffnen.

Beschlussvorschlag

191127-4 AA Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020Antrag zur Vorlage 191127

Sachverhalt

Zu 1. Der zeitliche Rahmen des Tests zum erweiterten Cityring wurde vom 01.09 2019 bis zum 31.03.2020 festgelegt, so dass zum 01.04.2020 wieder die alte Führung herzustellen ist. Vorbehaltlich der endgültigen Ergebnisse der durchgeführten Untersuchungen, lässt sich bereits jetzt feststellen:

Zu 2.: Die Veränderungen in der Kaiserstraße haben zu der gewollten Verbesserung für die Fahrradfahrer und den ÖPNV geführt.

Zu 3.: Das Rechtsfahrgebot an der Einmündung Nassestrasse/Kaiserstraße hat zu Problemen im Verkehrsablauf in der als Fahrradstraße ausgewiesenen und stark vom Fußgängerverkehr geprägten Nassestraße geführt und stellt höhere Gefährdungen für die Schulkinder der umliegenden Schulen dar. Die Schleifenführung ruft bis heute nachvollziehbar erhebliche Beschwerden der Bürger*innen und verschiedener Institutionen, wie zum Beispiel des Studierendenwerkes hervor und ist verkehrspolitisch abzulehnen.

Zu 4.: Ebenso führt die Erweiterung des Cityrings über die Fritz-Tillmann-Straße zu großen Protesten in der Bürgerschaft. Zum einen wird ein Wohngebiet mit erheblich mehr MIV belastet, zum anderen werden rechtliche Bedenken ins Feld geführt. Ebenso große Proteste

_Gekürzt._

Beschlussvorschlag

  1. Der Test zum „erweiterten Cityring“ und zur Kaiserstraße wird am 31.03.2020 beendet.
  1. Die Veränderungen in der Kaiserstraße zur Verbesserung des Fahrradverkehrs und des ÖPNV werden beibehalten.
  1. Das Rechtsabbiegegebot an der Einmündung Kaiserstraße / Nassestraße (Schleifenfahrt) wird zum 01.04.2020 aufgehoben.
  1. Der Cityring wird zum 01.04.2020 wieder wie vor dem Test hergestellt, d.h.

 Der Cityring verläuft über Rathausgasse, Straße am Hof, Wesselstraße, Maximilianstraße am Hauptbahnhof vorbei.

 Die Fritz-Tillmann-Straße wird im Abschnitt zwischen Kaiserstraße und Lennéstraße wieder in beiden Richtungen befahrbar.

 Die Sperrung der Stockenstraße zwischen Stockentor und Rathausgasse wird aufgehoben, die Einbahnstraße umgedreht.

 Das Rechtsabbiegen vom Belderberg in die Franziskanerstraße wird wieder möglich, die Einbahnstraßenregelung umgedreht.

  1. Die Verwaltung wird beauftragt zu prüfen, ob und wie die Rathausgasse, die Straße Am Hof und die Wesselstraße sowie die Stockenstraße vom Stockentor bis zur Rathausgasse und die Straße Am Neutor zwischen Martinsplatz und Kaiserplatz durch geeignete Maßnahmen zu verkehrsberuhigten Geschäftsbereichen entwickelt werden k

_Gekürzt._

191127-5 Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020Antrag zur Vorlage 191127

Sachverhalt

Zu 1.

Der beampelte Übergang zwischen Fürstenbergstraße und Hauptportal der Uni Bonn wird während des laufenden Semesterbetriebes stark frequentiert. Die LZA an der Stelle einfach stillzulegen, erscheint den Antragstellern aus Gründen der Verkehrssicherheit für hier querungswillige Passanten mehr als fahrlässig.

Zu 2.

Erklärt sich aus der Fragestellung und der im Beschlussauszug zu TOP 5.4, Drucksache 191127 nachzulesenden Entscheidung des Rates vom 6. Februar 2020. Im Übrigen erscheint es angemessen, den Rat/HA nicht nur über die Kosten der Entfernung der Busspurmarkierung zu unterrichten, sondern auch die voraussichtlichen Kosten für deren Wiederherstellung mitzuteilen.

Beschlussvorschlag

Der Oberbürgermeister wird beauftragt,

  1. schnellstens, spätestens aber bis zur Wiederaufnahme des Semesterbetriebes der Universität Bonn einen gesicherten Überweg für Fußgänger von der Fürstenstraße zum Haupteingang der Universität einzurichten,
  1. in der Sitzung des Rates am 7. Mai 2020 oder im etwaig ersatzweise dafür stattfindenden Hauptausschuss darzulegen, mit welcher Absicht und auf Grund welcher Beschlüsse in der Rathausgasse die Bussonderspur zu welchen Kosten entfernt und die Lichtzeichenanlagen in Höhe des Platzes An der Schloßkirche´ und Fürstenbergstraße´ abgeschaltet wurden.

191127-6 ST Verkehrsführung „erweiterter Cityring und Kaiserstraße“ nach dem 31.03.2020(Stellungnahme zu 191127-5)

Stellungnahme der Verwaltung

zu 1.:

Im Hinblick auf die voraussichtlich zu erwartende, vergleichsweise geringe KFZ-Belastung soll die Lichtsignalanlage zunächst im Rahmen der zu testenden Radverkehrsführung versuchsweise abgeschaltet bleiben. Bliebe diese bestehen würde im weiteren Verlauf überprüft, ob ein Fußgängerüberweg eingerichtet werden kann oder ob die Lichtsignalanlage wieder eingeschaltet werden muss.

zu 2.:

Die Lichtsignalanlage in Höhe An der Schloßkirche war bislang erforderlich, da die Bus-Sonderspur von der rechten zu linken Fahrbahnseite verschwenkt. Da dieser Spurwechsel wegen des Wegfalls der Busspur entfällt, ist die Signalanlage entbehrlich.

Der Rat hat in seiner Sitzung am 06.02.2020 unter TOP 5.4 Ziff. 8 folgenden Beschluss gefasst: „Die Rathausgasse wird im Rahmen des Tests Cityring/Kaiserstraße zunächst bis zum 18.06.2020 zwischen „Am Neutor“ und „Belderberg“ als wichtige Route für den Radverkehr auch in Richtung Rhein geöffnet.“ Die Busspur musste hierzu entfallen.

Da die Schlussrechnung für die Gesamtmaßnahme noch nicht vorliegt, können die Kosten nicht abschließend benannt werden. Eine Schätzung vor Ausführung der Maßnahme ergab ca. 25.000 € für Demarkierung, Markierun

_Gekürzt._