Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3728) # Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke 191141 · 2020-03-04 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich ## Sachverhalt Der Antrag thematisiert die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und einer Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke sowie die Anordnung von Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Beschlussvorschlag Der Antrag thematisiert die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und einer Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke sowie die Anordnung von Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. ## Stellungnahme der Verwaltung erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=15910 ## Beratungsfolge - 2020-03-04 · Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und Lokale Agenda · vertagt - 2020-06-03 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · vertagt - mit Maßgabe - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel · abgelehnt - 2020-06-24 · Ausschuss für Planung, Verkehr und Denkmalschutz · ungeändert beschlossen - 2020-08-11 · Bezirksvertretung Beuel · erledigt - 2020-08-18 · Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz · vertagt - mit Maßgabe - 2021-04-21 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-06-01 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · vertagt - 2021-08-26 · Ausschuss für Umwelt, Klima und Lokale Agenda · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Beuel —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Beuel vom 16.06.2020 6.2 Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke abgelehnt 191141 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen Grüne, Linke, BBB abgelehnt Der abgelehnte Bürgerantrag hatte folgenden Wortlaut: Der Antrag thematisiert die Aufstellung von stationären Geschwindigkeitsmessanlagen und einer Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke sowie die Anordnung von Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke. Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus beigefügtem Bürgerantrag. Bzv. Zintgraf –Grüne- stellte zum Bürgerantrag folgenden mündlichen Ergänzungsantrag. Die Verwaltung möge prüfen, ob und inwiefern Geschwindigkeitsüberschreitungen vorliegen und wie groß die Lärmbelästigung ist und ob diese vorliegt. Der Ergänzungsantrag wurde zusammen mit dem Bürgerantrag abgestimmt. Seite 1 von 1 ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 191141-1 ST Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke {#nv-4862} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Stadt ist rechtlich dazu befugt, aus Gründen der Sicherheit im Straßenverkehr an Gefahrenstellen Geschwindigkeitskontrollen durchzuführen. Eine solche Gefahrenstelle liegt in den Zufahrtsbereichen sowie auf der Kennedybrücke nicht vor. Die Straßenbahntrasse, die Fahrbahn sowie die rechts- und linkseitigen Geh- und Radwege sind baulich durch Absätze gut voneinander getrennt. Schwächere Straßenverkehrsteilnehmer, wie Fußgänger und Fahrradfahrende, sind auf der Kennedybrücke keinem Begegnungsverkehr mit Kraftfahrzeugen ausgesetzt, sodass es zwischen ihnen nicht zu gefährlichen Situationen kommt. Es sind der Polizei und der Unfallkommission auch keine Unfallschwerpunkte bzw. Unfallhäufungsstellen im Bereich der Kennedybrücke bekannt, die sich aus überhöhter Geschwindigkeit als Unfallursache ergeben. **Aus diesen Gründen kann die Stadt vor und auf der Kennedybrücke keine Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen.** Die Stadt kann auch keine Geschwindigkeitsüberwachungsanlagen einsetzen, um den Straßenverkehrslärm zu verringern, da die zulässige Höchstgeschwindigkeit vor und auf der Kennedybrücke in keinem Bereich aus Gründen des Lärmschutzes reduziert wurde. **Der Einrichtu _Gekürzt._ ### 191141-3 ST Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke {#nv-7612} **Stellungnahme der Verwaltung** **Frage 1 : ** Prüfung, ob eine Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zwischen der Kennedybrücke und dem Konrad-Adenauer-Platz auf 30 km/h aus Gründen des Lärmschutzes zulässig wäre. Nach der Lärmschutzrichtlinie StV bündelt sich auf Straßen des überörtlichen Verkehrs (hier B 56) der weiträumige und der innerörtliche Verkehr und entlastet gleichzeitig die Wohngebiete. Grundsätzlich handelt es sich in dem beschriebenen Abschnitt um eine Lärmbelastungsachse. Daher wäre eine Reduzierung aus Lärmschutzgründen grundsätzlich denkbar. Gleichzeitig steht einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf diesen Straßen aber in der Regel deren besondere Verkehrsfunktion entgegen, so dass diese von Seiten der Verwaltung nicht empfohlen wird. **Frage 2 : ** Darstellung, inwieweit sich der subjektive Eindruck, dass im Bereich der Kennedybrücke häufig Verkehrsverstöße begangen werden, durch objektive (Mess-) Zahlen belegen lässt. Im Bereich der Kennedybrücke hat die Stadt Bonn von März bis April mehrere Verkehrsanalysen durchgeführt. Im Zeitraum vom 09.04.2020 bis 16.04.2020 war das Verkehrszählgerät unmittelbar vor der Kennedybrücke auf der Beueler Seite gegenüber dem Brückenforum montiert. Hier ü _Gekürzt._ ### 191141-4 ST Bürgerantrag : Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke {#nv-8085} **Sachverhalt** **(Ergänzende) Stellungnahme der Polizei vom 08.09.2020 zur Frage 3 der DS 191141-3 ST: ** Die Verkehrsunfallsituation im Bereich der Kennedybrücke ist unauffällig. Die Polizei Bonn richtet die Verkehrsüberwachung an der Verkehrsunfallsituation aus, um die begrenzten personellen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Vorgaben zum Einsatz der polizeilichen Messgeräte erschweren eine Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Kennedybrücke. Eine verstärkte Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei Bonn erfolgte im Bereich der Kennedybrücke im Jahre 2020 nicht und wird nicht erfolgen. **Beschlussvorschlag** **(Ergänzende) Stellungnahme der Polizei vom 08.09.2020 zur Frage 3 der DS 191141-3 ST: ** Die Verkehrsunfallsituation im Bereich der Kennedybrücke ist unauffällig. Die Polizei Bonn richtet die Verkehrsüberwachung an der Verkehrsunfallsituation aus, um die begrenzten personellen Ressourcen zielgerichtet einzusetzen. Die örtlichen Gegebenheiten sowie die rechtlichen Vorgaben zum Einsatz der polizeilichen Messgeräte erschweren eine Geschwindigkeitsüberwachung im Bereich der Kennedybrücke. Eine verstärkte Geschwindigkeitskontrolle durch die Polizei Bonn erfolgte im Bereich der Kennedybrücke im Jahre 2020 nicht und wird nicht erfolgen. ### 191141-5 AA zur Vorlage 191141 “Bürgerantrag: Stationäre Geschwindigkeitsmessanlagen und Rotlichtüberwachungsanlage vor und auf der Kennedybrücke / Anordnung Tempo 30 km/h vor und auf der Kennedybrücke” {#nv-2001292} **Sachverhalt** Wie in den Stellungnahmen 1ST, 3ST und 4ST dargelegt, handelt es sich bei der Kennedybrücke zurzeit nicht um einen Unfallschwerpunkt, der die Beschränkung auf 30 km/h lediglich auf der Brücke rechtfertigen würde. Eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung sollte daher nur im Zusammenhang mit einer Neuregelung der Geschwindigkeiten im gesamten Bereich von Bertha-von-Suttner-Platz über Kennedybrücke bis einschließlich Konrad-Adenauer-Platz erfolgen. Gerade stark beschleunigende Fahrzeuge führen aber zu einer Lärmbelästigung, die im offenen Bereich der Brücke auch noch durch das Rheintal hallt. Die stationären Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung (“Blitzer”) sollen die Autofahrer: innen dazu bewegen, die Brücke mit gleichmäßiger Geschwindigkeit zu überqueren. Zweckmäßigerweise sollten die Blitzer dazu in der Nähe der Brückenmitte aufgestellt werden. Auf Beueler Seite ergibt sich aus den Messungen der Stadtverwaltung laut 3ST Frage 2 jedoch keine Befugnis zur Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Daher sollen die Blitzer auf Bonner Seite aufgestellt werden, jedoch so nahe an der Brückenmitte, wie es sich durch die bisherigen oder eventuelle weitere Beobachtungen rechtfertigen läss _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** Die Stadtverwaltung wird beauftragt, auf der Kennedybrücke für beide Fahrtrichtungen des Autoverkehrs die Aufstellung stationärer Anlagen zur Geschwindigkeitsmessung zu planen. Die Anlagen sollen auf der Bonner Seite aufgestellt werden, so nahe wie rechtlich möglich an der Mitte der Brücke. Der Rad- und Fußverkehr soll durch die Anlagen nicht relevant beeinträchtigt werden; dies kann beispielsweise geschehen, indem säulenförmige Anlagen wie an der Mainzer Straße (Bad Godesberg) unmittelbar vor oder hinter den Strommasten der Straßenbahn zum Einsatz kommen. Hiermit und mit den Stellungnahmen der Verwaltung wird die Beratung des Bürgerantrags nach § 24 GO NRW abgeschlossen.