Originalquelle: [ALLRIS-Original](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/vo020?VOLFDNR=3967) # Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße 200031 · 2020-03-03 · Beschlussvorlage · öffentlich ## Sachverhalt Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. ## Beschlussvorschlag Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. ## Begründung Die Fahrbahnoberfläche der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße, bestehend aus Naturstein ­ pflaster bzw. dem Naturstein ähnlichen Kupferschlackepflaster, ist hohen Verkehrslasten u. a. durch zwei Buslinien (604, 605) ausgesetzt. Die vorhandene Pflasterbauweise ist für derartige Verkehrsbelastungen nur bedingt geeignet. Das Pflaster weist sehr starke Verdrückungen auf, so dass eine ordnungsgemäße Fahrbahnentwässerung nicht mehr gegeben ist. Die Verkehrssicherheit kann zudem durch gelockerte Pflastersteine auf Dauer nicht mehr gewährleistet werden. Im Rahmen der Fahrbahnsanierung soll deshalb dieser Abschnitt der Vorgebirgsstraße mit einem neuen, an die Verkehrsbelastung angepassten bituminösen Oberflächenbelag ausgestattet werden. Die vorhandenen Rinnen aus Natursteinkleinpflaster bleiben im Rahmen der Instandsetzungsarbeiten erhalten. Der Kreuzungsbereich Vorgebirgsstraße/Heerstraße/Maxstraße bleibt zunächst unverändert. Die Schätzkosten betragen 120.000, - Euro. Es ist allerdings darauf hinzuweisen, dass hierbei eine Abweichung vom seinerzeitigen im Rahmen der Nordstadtsanierung umgesetzten Gesamtkonzept zur Straßenraumgestaltung in Kauf genommen werden muss. _Abschnitt gekürzt. Weiter mit abschnitt=begruendung und offset des Eintrags in weiter._ ## Beratungsfolge - 2020-03-03 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2020-04-21 · Bezirksvertretung Bonn · bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen oder vertagt - 2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - mit Maßgabe - 2021-06-30 · Bezirksvertretung Bonn · vertagt - 2021-11-02 · Bezirksvertretung Bonn · geändert beschlossen ## Beschlusstexte (amtlich) ### 2020-04-21 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 6.26 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Die vertagte Beschlussvorlage lautete: Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. Seite 1 von 1 ### 2020-05-19 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 19.05.2020 6.10 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße vertagt - mit Maßgabe 200031 Abstimmungsergebnis: einstimmig mit Maßgabe einer Bürgerinformation Inhalt der vertagten Beschlussvorlage: Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. Seite 1 von 1 ### 2020-06-16 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.10 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße vertagt - mit Maßgabe 200031 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB und PIRATEN bei Enthaltung FDP Beschluss: Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. Die beschlossene Maßgabe lautet: Die in der Begründung der Beschlussvorlage angekündigte Anliegerversammlung wird durchgeführt. In dieser Versammlung werden den Anwesenden alle möglichen Varianten mit den entsprechenden Kosten vorgestellt. Seite 1 von 1 ### 2020-08-25 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 25.08.2020 6.27 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße vertagt 200031 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung der Tagesordnung Der vertagte Beschlussvorschlag lautete: Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. Seite 1 von 1 ### 2020-10-06 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 6.21 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße vertagt - mit Maßgabe 200031 Abstimmungsergebnis: einstimmig Der vertagte Beschlussvorschlag lautete: Der in der Begründung dargestellten Planung zur Sanierung der Fahrbahnoberfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird zugestimmt. - - - Die von der Bezirksvertretung Bonn beschlossene Maßgabe lautet: In der Anliegerversammlung werden den Bürger*innen auch die Varianten Erhalt der Pflasterung und Prägeasphalt mit den entsprechenden Kosten vorgestellt Sie wird interfraktionell eingebracht. Seite 1 von 1 ### 2021-11-02 · Bezirksvertretung Bonn —— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 02.11.2021 6.16 Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße geändert beschlossen 200031 Abstimmungsergebnis: mit Mehrheit gegen CDU und FDP bei Enthaltung Stv. Fahrenholtz und AfD Beschluss: Die Fahrbahnfläche in der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße wird wie von der Verwaltung als Variante 2 vorgeschlagen mit Natursteinpflaster (Kupferschlackestein) in gebundener Bauweise wiederhergestellt. Zusätzlich wird auf Höhe des Denkmals und der runden Ausbuchtungen eine Aufpflasterung vorgenommen, um den Verkehrs abzubremsen und eine möglichst barrierefreie Querung zu ermöglichen. - - - Die Änderung beantragt Frau Bzv. Lipprandt –SPD-. Ein Änderungsantrag von Bzv. Conrads-Hassel –FDP- im Sinne der mündlichen Stellungnahme der Verwaltung wird abgelehnt mit Mehrheit gegen FDP und Stv. Fahrenholtz bei Enthaltung CDU und AfD. Der Antrag lautete: Die Fahrbahnfläche wird mit einer Mischung aus Asphalt und an den bisherigen Überwegen mit diagonal ausgeführter Kupferschlackeverarbeitung wiederhergestellt. Frau Stv. Poppe-Reiners –Rheingrün- nimmt an der Abstim _Gekürzt (1508 Zeichen gesamt). Weiter: https://mcp.linkebonn.de/dokument/top:99916?offset=1200_ ## Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge) ### 200031-1 AA Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und HeerstraßeAntrag zur Vorlage 200031 {#nv-6079} **Sachverhalt** Das Tiefbauamt plant das Teilstück der Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße mit einer bituminösen Oberfläche auszustatten, da die vorhandenen Pflastersteine für die Verkehrsbelastung vor allem durch die Busse nicht geeignet sind. Das Kopfsteinpflaster ist allerdings als ein Bestandteil des Gesamtkonzeptes der Straßenraumgestaltung der Nordstadt vorgesehen. Der vorgesehene bituminöse Oberflächenbelag würde dem Konzept und der gestalterischen Attraktivität entgegenwirken. Ein Kompromiss könnten spezielle Betonsteinpflaster sein, die man in Größe und Farbgebung möglichst in Anlehnung an das Kopfsteinpflaster auswählen sollte. Diese Betonsteinpflaster, die für hochbelastete Flächen entwickelt wurden 1) , haben eine spezielle Fugenausbildung, durch die der Fugensand nicht in das Splittbett einrieseln kann. Dies wird durch das spezielle Nut-Feder-System an den Seiten des Steinfußes verhindert, die keilförmig wie ein Reißverschluss ineinander greifen. Dieses System verhindert, dass sich die Fugen entleeren und die Steine unter Belastung kippen und sich verschieben. 1) z.B. Schwerlastpflaster „Big Stone“ von der Firma Steinsystem. **Beschlussvorschlag** Um die Fahrbahn zwischen Adolfstraße und Heerstraße optisch an das für dieses Viertel vorgesehene Natursteinpflaster anzupassen und gleichzeitig der Anforderung an eine höhere Belastbarkeit gerecht zu werden, legt die Verwaltung der BVBO einen alternativen Entwurf für die Fahrbahnerneuerung mit Betonsteinpflaster (anstelle des vorgeschlagenen bituminösen Belages) und einer entsprechenden Finanzierungsübersicht zur nächsten Sitzung vor. Bei der Auswahl der Betonpflastersteine sollten Größe und Farbe des Natursteinpflasters in der Umgebung maßgeblich sein. ### 200031-2 ST Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße {#nv-6575} **Stellungnahme der Verwaltung** Die Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße ist aus beitragsrechtlicher Sicht als Haupterschließungsstraße einzustufen. Nach § 4 Abs. 5 Ziffer 2 der KAG-Satzung sind Haupterschließungsstraßen solche Straßen, die der Erschließung von Grundstücken und gleichzeitig dem Verkehr innerhalb von Baugebieten oder innerhalb von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen dienen. Hauptverkehrsstraßen sind dagegen nach § 4 Abs. 5 Ziffer 3 der KAG-Satzung solche Straßen, die dem durchgehenden innerörtlichen Verkehr oder dem überörtlichen Durchgangsverkehr dienen, insbesondere Bundes-, Land- und Kreisstraßen mit Ausnahme der Strecken, die außerhalb von Baugebieten und von im Zusammenhang bebauten Ortsteilen liegen. Nach der Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen sind für die Funktion einer Straße die Ver ­ kehrsplanung der Gemeinde, der auf entsprechender Planung beruhende Ausbauzustand und die straßenverkehrsrechtliche Einordnung maßgebend. Daneben können auch die tatsächli ­ chen Verkehrsverhältnisse von Bedeutung sein. Die Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße genügt nach ihrem Ausbauzustand nicht den an eine Hauptverkehrs ­ straße zu stellenden Anfor ­ derungen. S _Gekürzt._ ### 200031-03 ST Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße {#nv-2003203} **Sachverhalt** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Die Beschlussvorlage [__DS 200031__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=3967) „Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße“ sowie der Bürgerantrag [__DS 201267__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=6965) „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße“ wurden mit der Maßgabe vertagt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. In dieser Veranstaltung sollten mögliche Ausführungen des Oberflächenbelages dargestellt und erläutert werden. Da grundsätzlich die beabsichtigte Instandsetzung mit KAG-Beiträgen verbunden ist, sollten die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) ebenfalls dargestellt bzw. erläutert werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand pandemiebeding erst am 04.10.2021 statt. Zunächst wurden die Ausbauvarianten einschl. Vor-und Nachteile, Bauzeit und Kosten vorgestellt. **Variante 1: ** **Asphaltbauweise** (bevorzugte Variante der Verwaltung) extreme Standfestigkeit geringere Lärmemission gängige Bauweise auch in Hinblick auf die Unterhaltung Bauzeit: ca. 6 Wochen unter Vollsperrung Kosten _Gekürzt._ **Beschlussvorschlag** **Inhalt der ergänzenden Stellungnahme: ** Die Beschlussvorlage [__DS 200031__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=3967) „Fahrbahnsanierung Vorgebirgsstraße zwischen Adolfstraße und Heerstraße“ sowie der Bürgerantrag [__DS 201267__](https://www.bonn.sitzung-online.de/public/VO020?VOLFDNR=6965) „Verkehrsberuhigung und Schulwegsicherung Marienschule/Vorgebirgsstraße“ wurden mit der Maßgabe vertagt, eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen. In dieser Veranstaltung sollten mögliche Ausführungen des Oberflächenbelages dargestellt und erläutert werden. Da grundsätzlich die beabsichtigte Instandsetzung mit KAG-Beiträgen verbunden ist, sollten die Regelungen des Kommunalabgabengesetzes Nordrhein-Westfalens (KAG NRW) ebenfalls dargestellt bzw. erläutert werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung fand pandemiebeding erst am 04.10.2021 statt. Zunächst wurden die Ausbauvarianten einschl. Vor-und Nachteile, Bauzeit und Kosten vorgestellt. **Variante 1: ** **Asphaltbauweise** (bevorzugte Variante der Verwaltung) extreme Standfestigkeit geringere Lärmemission gängige Bauweise auch in Hinblick auf die Unterhaltung Bauzeit: ca. 6 Wochen unter Vollsperrung Kosten _Gekürzt._