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Weiterentwicklung SeniorenzentrenErsatzneubau Haus Elisabeth

200061 · 2020-02-11 · Beschlussvorlage · öffentlich

Sachverhalt

  1. Die Genehmigungsplanung und Kostenberechnung für den Ersatzneubau des städt. Alten- und Pflegeheims „Haus Elisabeth“ werden genehmigt und die Seniorenzentren ermächtigt, vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung, die Errichtung zu veranlassen.
  1. Die Seniorenzentren werden zur Finanzierung der Maßnahme ermächtigt, einen über die Regelungen des GEPA NRW refinanzierbaren Kredit in Höhe der Baukosten aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

  1. Die Genehmigungsplanung und Kostenberechnung für den Ersatzneubau des städt. Alten- und Pflegeheims „Haus Elisabeth“ werden genehmigt und die Seniorenzentren ermächtigt, vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung, die Errichtung zu veranlassen.
  1. Die Seniorenzentren werden zur Finanzierung der Maßnahme ermächtigt, einen über die Regelungen des GEPA NRW refinanzierbaren Kredit in Höhe der Baukosten aufzunehmen.

Begründung

Mit DS-Nr.: 1610058 hat der Rat der Stadt Bonn die Weiterentwicklung der Seniorenzentren beschlossen, da die vorhandenen Einrichtungen perspektivisch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Betriebsausschuss hat in diesem Kontext am 12.12.2017 der Beauftragung eines Generalplaners zur Planung eines Ersatzneubaus für das städt. Alten- und Pflegeheim „Haus Elisabeth“, Gudenauer Weg 140, 53127 Bonn, zugestimmt.

Als Ergebnis dieser Planung soll auf dem mit ca. 26.000 qm sehr weitläufigen Grundstück des bisherigen Haus Elisabeth im rückwärtigen Bereich eine neue stationäre Pflegeeinrichtung für pflegebedürftige ältere Menschen mit 100 Pflegeplätzen, davon 10 für separate Kurzzeitpflege, entstehen. Dabei sind gemäß der gesetzlichen Vorgaben des GEPA NRW ausschließlich Einzelzimmer im Wohngruppenmodell vorgesehen und die definierte Größe von 53 m² Nettoraumfläche pro Platz erfüllt.

Der Neubau soll nach Fertigstellung zunächst als Interimsunterkunft für die Bewohner des Wilhelmine-Lübke-Hauses dienen, während dieses umgebaut wird. Nach Rückzug der Bewohner ins Wilhelmine-Lübke-Haus sollen die Bewohner des bisherigen Haus Elisabeth in den Neubau ziehen.

Im Rahmen mehre

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Beratungsfolge

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200061-1 Weiterentwicklung SeniorenzentrenErsatzneubau Haus Elisabeth

Sachverhalt

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Genehmigungsplanung und Kostenberechnung für den Ersatzneubau des städt. Alten- und Pflegeheims „Haus Elisabeth“ werden genehmigt und die Seniorenzentren ermächtigt, vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung, die Errichtung zu veranlassen.
  1. Die Seniorenzentren werden zur Finanzierung der Maßnahme ermächtigt, einen über die Regelungen des GEPA NRW refinanzierbaren Kredit in Höhe der Baukosten aufzunehmen.

Beschlussvorschlag

Die nachstehende Dringlichkeitsentscheidung des Oberbürgermeisters wird genehmigt.

Dringlichkeitsentscheidung gem. § 60 GO NW

  1. Die Genehmigungsplanung und Kostenberechnung für den Ersatzneubau des städt. Alten- und Pflegeheims „Haus Elisabeth“ werden genehmigt und die Seniorenzentren ermächtigt, vorbehaltlich der Erteilung der Baugenehmigung, die Errichtung zu veranlassen.
  1. Die Seniorenzentren werden zur Finanzierung der Maßnahme ermächtigt, einen über die Regelungen des GEPA NRW refinanzierbaren Kredit in Höhe der Baukosten aufzunehmen.

Begründung

Begründung der Dringlichkeit: Bis Mitte 2023 sind die baulichen Vorgaben des WTG NRW für stationäre Pflegeeinrichtungen zu erfüllen. Zur Erreichung dieses Ziels ist der Beschluss für die Seniorenzentren unentbehrlich. Falls die Einhaltung der Frist nicht gelingt, droht nach derzeitiger Rechtslage der Verlust der Versorgungsverträge und damit das Recht zur Pflege und Versorgung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie die Abrechenbarkeit der Leistungen. Da der Ersatzneubau des Haus Elisabeth im ersten Schritt der Unterbringung der Bewohnerschaft aus dem Wilhelmine-Lübke-Haus dient, sind der Ersatzneubau des Haus Elisabeth und die Modernisierung des Wilhelmine-Lübke-Hauses innerhalb der verbleibenden Frist zu erfüllen. Um dieses Ziel fristgerecht zu erreichen, ist eingedenk der Situation in der Baubranche und den notwendigen Bauzeiten eine Entscheidung dringlich.

Mit DS-Nr.: 1610058 hat der Rat der Stadt Bonn die Weiterentwicklung der Seniorenzentren beschlossen, da die vorhandenen Einrichtungen perspektivisch nicht mehr den gesetzlichen Anforderungen entsprechen. Der Betriebsausschuss hat in diesem Kontext am 12.12.2017 der Beauftragung eines Generalplaners zur Planung eines Ersatzneub

_Gekürzt._