Originalquelle: ALLRIS-Original
200125 · 2020-03-03 · Bürgerantrag § 24 GO - Öffentlich · öffentlich
Der Antrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
Der Antrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg.
Einzelheiten zur Begründung ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
ergeben sich aus dem beigefügten Bürgerantrag.
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 03.03.2020 6.31 Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg vertagt - mit Maßgabe 200125 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Enthaltung CDU Beschluss: Der Bürgerantrag wird mit der Maßgabe einer ergänzenden Stellungnahme der Verwaltung vertagt. Inhalt des vertagten Bürgerantrages: Der Antrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des Gartengeländes UN-Campus-Bahnhof-Moselweg. Die Vertagung wird von Stv. Spoelgen – SPD – und Bzv. Conrads-Hassel – FDP – beantragt. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 21.04.2020 6.9 Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg vertagt 200125 Abstimmungsergebnis: einstimmig bei Anerkennung TO Inhalt des vertagten Bürgerantrags: Der Antrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 16.06.2020 6.3 Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg vertagt - mit Maßgabe 200125 Abstimmungsergebnis: Mehrheit gegen BBB Der Bürgerantrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Verwaltung bis zur nächsten Sitzung eine ergänzende Stellungnahme vorzulegen und darin aufklärt, ob es sich wirklich um Brachflächen handelt. Der vertagte Bürgerantrag thematisiert die Wiederherstellung eines Zauns im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg. Seite 1 von 1
—— Beschlussauszug Sondersitzung der Bezirksvertretung Bonn vom 06.10.2020 6.3 Bürgerantrag: Fehlender Zaun im Bereich des Gartengeländes UN Campus-Bahnhof-Moselweg geändert beschlossen 200125 Abstimmungsergebnis: einstimmig im Sinne der 200125-2 ST Beschluss: Der Antrag ist im Sinne der Stellungnahme der Verwaltung erledigt, der Antragstellende wird entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert. Mit diesem Votum ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt. Seite 1 von 1
Stellungnahme der Verwaltung
Im Rahmen des Fuß- und Radwegeausbaus im Umfeld des UN-Campus wurde ein abgängiger, aus einer ehemaligen Gartenpachtung stammender Gartenzaun niedergelegt und nach Abschluss der Baumaßnahme nicht erneut aufgebaut. Das städtische Grundstück ist nicht mehr als Gartenland verpachtet; die Einfriedung von städtischen Brachflächen ist grds. nicht vorgesehen und auch nicht aus dem Nachbarrechtsgesetz NRW gefordert.
An die städtischen Brachflächen angrenzend liegen mit einer Kleingartenanlage bebaute Grundstücke sowie einige privat genutzte Gärten. Die Kleingartenanlage ist gänzlich eingefriedet, gleiches gilt nach hiesiger Kenntnis für die Gartengrundstücke. Selbstverständlich ist es dem Gartenpächter freigestellt, seine Einfriedung im Rahmen des rechtlich Möglichen gegen unbefugtes Eindringen zu verstärken.
Beschlussvorschlag für die Bezirksvertretung Bonn:
Der Bürgerantrag wird abgelehnt, der Antragsteller wird über die für die ablehnende Entscheidung maßgeblichen Gründe entsprechend den Ausführungen in der Stellungnahme der Verwaltung informiert.Mit diesem Beschluss ist das in § 24 GO NRW für die formelle Beratung von Bürgeranträgen vorgesehene Verfahren zum Abschluss gelangt.
Stellungnahme der Verwaltung
In Nachbereitung eines Kontaktes zwischen Antragsteller und Verwaltung wurde der in Rede stehende Bereich ein weiteres Mal – diesmal großflächiger – begangen. Als Ergebnis dieser Begehung ist festzuhalten, dass sich im Bereich des Haltepunktes UN-Campus, wie in der ersten Stellungnahme beschrieben, ein ehemaliger, nicht mehr bewirtschafteter Gartenbereich befindet, dessen Einfriedung im Rahmen der __Baumaßnahme__ __"UN-Campus"__ __durch die Deutsche Bahn AG__ in Teilbereichen niedergelegt wurde. Gegenüber des südlichen Zugangs zum Haltepunkt UN-Campus existiert hingegen noch ein als Grabeland genutzter Teilbereich. Hieran schließt ein deutlich jüngerer und höherer Maschendrahtzaun an, der vermutlich ebenfalls innerhalb der Ausbaumaßnahme geöffnet wurde. Nach Auskunft des benachbarten Kleingartenvereins sei dieser neuere Zaun vor einigen Jahren bei Herstellung des ursprünglichen Radweges durch die Stadt errichtet worden. Der Kleingartenverein hat ein großes Interesse daran, die städtischen Flächen zwischen Radweg und Kleingartenanlage in die bestehende Anlage zu integrieren. In diesem Rahmen wird dann auch wieder eine Schließung des radwegebegleitenden Zaunes erfolgen. Im Laufe des
_Gekürzt._