Originalquelle: ALLRIS-Original

Änderung Zweitwohnungssteuer

200140 · 2020-03-24 · Antrag · öffentlich

Antragsteller: CDU-Fraktion im Rat der Stadt Bonn Dr. Klaus-Peter Gilles

Sachverhalt

Ein Mandatsträger soll nicht aus finanziellen Gründen vor die Entscheidung gestellt werden, die Zweitwohnungssteuer zu zahlen oder Kraft Gesetzes sein Mandat zu verlieren.

Das politische Ehrenamt soll mit der Ausnahmeregelung gestärkt werden.

Beschlussvorschlag

Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird dahingehend geändert, dass ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der Zweitwohnungssteuer befreit wird.

Stellungnahme der Verwaltung

erledigt durch Stellungnahme der Verwaltung: https://www.bonn.sitzung-online.de/public/to020?TOLFDNR=18007

Beratungsfolge

Beschlusstexte (amtlich)

2020-06-04 · Ausschuss für Finanzen und Beteiligungen

—— Beschlussauszug Sitzung des Ausschusses Finanzen- und Beteiligungen vom 04.06.2020 6.3 Änderung Zweitwohnungssteuer ohne Votum 200140 Seite 1 von 1

2020-06-18 · Rat

—— Beschlussauszug Sitzung des Rates vom 18.06.2020 6.14 Änderung Zweitwohnungssteuer bei Anerkennung der Tagesordnung nicht aufgenommen 200140 Abstimmungsergebnis: bei Anerkennung der Tagesordnung abgesetzt und vertagt Beschluss: Die Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer wird dahingehend geändert, dass ein/e amtierende/r Mandatsträger/in in einer anderen Gemeinde, der/die bei Anmeldung des Erstwohnsitzes in Bonn Kraft Gesetzes das Mandat verlieren würde (Ratsmitglieder, Mitglieder des Rates, Sachkundige Bürger), von der Zweitwohnungssteuer befreit wird. Seite 1 von 1

Nebenvorlagen (Stellungnahmen, Änderungsanträge)

200140-1 ST Änderung Zweitwohnungssteuer

Stellungnahme der Verwaltung

Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes ist grundsätzlich die gegenüber der Hauptwohnung quantitativ weniger genutzte Wohnung. Für verheiratete oder Lebenspartnerschaft führende Personen ist Hauptwohnsitz dort, wo sich der gemeinsame Wohnsitz befindet. Melderechtliche Ausnahmen für Mandatsträger sind aus den gesetzlichen Bestimmungen nicht ersichtlich.

Nach § 2 der Satzung der Bundesstadt Bonn über die Erhebung einer Zweitwohnungssteuer ist Zweitwohnung jede Wohnung, die

a) dem Eigentümer, Hauptmieter oder sonstigen Berechtigten als Nebenwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes dient, (also die nicht vorwiegend genutzte Wohnung)

b) der Eigentümer, Hauptmieter oder sonstige Berechtigte unmittelbar oder mittelbar ganz oder teilweise einem Dritten entgeltlich oder unentgeltlich überlässt und die diesem als Nebenwohnung im vorgenannten Sinne dient oder

c) jemand neben seiner Hauptwohnung im Sinne des Bundesmeldegesetzes zu Zwecken des eigenen persönlichen Lebensbedarfs oder des persönlichen Lebensbedarfs seiner Familie innehat.

Wird eine Wohnung von einer Person inne gehalten, die mit dieser Wohnung nicht gemeldet ist, dient die Wohnung als Nebenwohnung im Sinne des Bundesme

_Gekürzt._